Betreff
Bildung der Ratsausschüsse (§ 71 Abs. 1 NKomVG) und der Ausschüsse der Gemeinde, die auf besonderen Rechtsvorschriften beruhen (§ 73 NKomVG), Feststellungsbeschluss (§ 71 Abs. 5 NKomVG)
Vorlage
VO/889/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A)     Es werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

1.       Schulausschuss                                                                              mit 9 Ratsmitgliedern

(für Schulangelegenheiten)

sowie

einem Elternvertreter,

einem Lehrervertreter und

einem Schülervertreter als

 

stimmberechtigte

Vertreter der Schulen

 

 

2.       Jugendausschuss                                                                          mit 9 Ratsmitgliedern

(für Angelegenheiten der Jugendhilfe,

Kindertagesstätten, Tagesmütter usw.)

sowie

einem Elternvertreter der Kindergärten und

einem Vertreter der Jugendverbände

 

und der Gleich-

stellungsbeauftragten

 

mit beratender Stimme

 

3.       Ausschuss für Straßen, Brücken und ÖPNV       mit 9 Ratsmitgliedern

(Straßen, Wege, Brücken usw.)

sowie einem Vertreter des Seniorenbeirats und

einem örtlichen Vertreter aus dem Behindertenbeirat auf Landkreisebene

 

 

4.       Sport- und Kulturausschuss                                                      mit 9 Ratsmitgliedern

(für Sport- und Kulturangelegenheiten)

und einem Vertreter des Kreissportbundes

 

mit beratender Stimme

 

5.       Bau- und Planungsausschuss                                   mit 9 Ratsmitgliedern

(Bauvorhaben, die keinem anderen

Bereich zugeordnet werden können,

Bauleitplanung, Umwelt und Landwirtschaft)

 

6.       Finanzausschuss                                                                            mit 9 Ratsmitgliedern

(Finanzen und Personal)

 

7.       Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung     mit 9 Ratsmitgliedern

(Wirtschaft, Tourismus, Marketing, Digitalisierung                                   allgemein und in öffentlichen Einrichtungen)

 

8.       Feuerwehrausschuss                                                                  mit 9 Ratsmitgliedern

(Feuerwehrangelegenheiten)

sowie dem Gemeindebrandmeister und den Ortsbrandmeistern bzw. Stellvertretern

als Sachverständige

 

mit beratender Stimme

 

9.       Ausschuss für Soziales und Barrierefreiheit                       mit 9 Ratsmitgliedern

(Senioren, Familie, Frauen, Benachteiligte, Arbeit)

sowie der Gleich-stellungsbeauftragten,

des Seniorenbeauftragten,

einem Vertreter des Seniorenbeirats und

einem örtlichen Vertreter aus dem Behindertenbeirat auf Landkreisebene

 

mit beratender Stimme

 

10.   Ausschuss für Klima und Umwelt                                           mit 9 Ratsmitgliedern

(ökologische Themen)

 

 

B)      Feststellungsbeschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG:

 

Die Besetzung der Fachausschüsse wird entsprechend der folgenden Vorschläge festgestellt:

 

1. Schulausschuss

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

Elternvertreter

N.N.
(Stellvertreter: N.N.)

Lehrervertreter

N.N.

(Stellvertreter: N.N.)

Schülervertreter

Lennart Adams

(Stellvertreterin: Karina Kamedula)

 


 

2. Jugendausschuss

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

Elternvertreter

N.N.
(Stellvertreter: N.N.)

Jugendvertreter

N.N.

(Stellvertreter: N.N.)

Gleichstellungsbeauftragte

Anke Bollen

 

 

3. Ausschuss für Straßen, Brücken und ÖPNV

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

Vertreter des Seniorenbeirates

Reinhard Glaffig

(Stellvertreter: Eberhart Hoffmann

Vertreter des Behindertenbeirates

Hermann Tammen

(Vertreter: Volker Martz)

 


 

 

4. Sport- und Kulturausschuss

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

Kreissportbundvertreter

Monika Wiemken

Stellvertreter: Daniel von Essen bzw. Marcel Sühling

 

5.Bau- und Planungsausschuss

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

 

6. Finanzausschuss

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

 

 

 

 

 

 

7. Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

 

 

8. Feuerwehrausschuss

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

Gemeindebrandmeister

Hartmut Bollen

Ortsbrandmeister (4)

Jens Cordes (Apen)

Mario Borchers (Bokel-Augustfehn)

Sönke Bölts (Godensholt)

Manfred Delger (Norloh-Tange)

 


 

9. Ausschuss für Soziales und Barrierefreiheit

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

Gleichstellungsbeauftragte

Anke Bollen

Seniorenbeauftragter

Eberhart Hoffmann

Vertreter des Seniorenbeirates

Reinhard Glaffig

(Vertreter: Johannes Alberding)

Vertreter des Behindertenbeirates

Hermann Tammen

(Vertreter: Volker Martz)

 

10. Ausschuss für Klima und Umwelt

UWG-Fraktion (4)

 

 

 

 

SPD-Fraktion (2)

 

 

Gruppe CDU/FDP (2)

 

 

Gruppe GGL (1)

 

 

 

 


Sachverhalt:

Nach § 71 NKomVG können zur Vorbereitung von Beschlüssen Ausschüsse gebildet werden (freiwillige Ausschüsse).

 

Daneben gibt es auf Grund sonderrechtlicher Vorschriften Pflichtausschüsse (§ 73 NKomVG), die zwingend gebildet werden müssen, und zwar folgende:

 

  1. Nach § 110 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist ein Schulausschuss zu bilden.
  2. Nach § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) ist ein Jugendausschuss zu bilden.

 

Die Art und Anzahl der Ausschüsse wird gem. §§ 71/73 NKomVG durch gesonderten Beschluss in der konstituierenden Sitzung festgestellt.

 

 

 

Es ist vorgesehen, folgende Ausschüsse zu bilden:

 

-       Schulausschuss

-       Jugendausschuss

-       Ausschuss für Straßen, Brücken und ÖPNV

-       Sport- und Kulturausschuss

-       Bau – und Planungsausschuss

-       Finanzausschuss

-       Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung

-       Feuerwehrausschuss

-       Ausschuss für Soziales und Barrierefreiheit

-       Ausschuss für Klima und Umwelt

 

Für die Ausschussstärke wird vorgeschlagen, alle Ausschüsse mit 9 stimmberechtigten Ausschussmitgliedern zu besetzen. Mit dieser Besetzung wird man einerseits dem Grundsatz gerecht, dass Ausschüsse als verkleinerte Abbilder der Vertretung deren Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen, andererseits das Erfordernis nach effektiver Ausschussarbeit.

 

In diesem Fall ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

UWG-Fraktion:                                   4 Sitze,

SPD-Fraktion:                         2 Sitze,

Gruppe CDU/FDP:                              2 Sitze,

Gruppe GGL:                          1 Sitz.

 

 

Die Besetzung der Ausschüsse ist durch den Rat festzustellen. Anders als beim Verwaltungsausschuss sind keine Vertreter zu benennen. Nach der Geschäftsordnung regelt jede Fraktion/Gruppe für sich die Vertretung verhinderter Ratsmitglieder.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine finanziellen Auswirkungen

 


Anlagen: