Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze im Zugreifverfahren einschließlich Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter/innen (§ 71 Abs. 8 NKomVG)
Vorlage
VO/890/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen stellt die Verteilung der Ausschussvorsitze im Zugreifverfahren sowie die Besetzung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze nach der Reihenfolge der Höchstzahlen wie folgt fest:

 

 

Reihen-folge

Fraktion/Gruppe

Ausschuss

Vorsitz

stellv. Vorsitz

 

UWG-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SPD-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe CDU/FDP

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe GGL

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 71 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Ratsmitglieder, die den Ausschüssen angehören.

 

Auf der Grundlage der Gemeindewahl vom 12.09.2021 und unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen über die Bildung von Gruppen ergibt sich für das Zugreifverfahren für die Besetzung der Ausschussvorsitze folgende Reihenfolge:

 

 

 

Hinsichtlich des Zugriffes auf den dritten und vierten Ausschuss, sowie auf den siebten, achten und neunten Ausschuss entscheidet das Los.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine finanziellen Auswirkungen

 


Anlagen: