Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen wird im Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebund durch folgende Personen vertreten:
Mitglied |
Stellvertreter |
Bürgermeister Matthias Huber |
Erster Gemeinderat Henning
Jürgens |
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Sachverhalt:
Für die Besetzung unbesoldeter
Stellen und die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen gelten
die Regelungen des NKomVG, sofern und soweit Spezialgesetze oder das Statut der
Organisation (Satzung, Gesellschaftervertrag usw.) keine Regelungen enthalten.
Die Gemeinden in Niedersachsen
werden jeweils durch zwei Personen im Niedersächsischen Städte- und
Gemeindebund vertreten.
Kraft Amtes ist der jeweilige
Hauptverwaltungsbeamte Vertreter seiner Gemeinde, sein Vertreter ist der Erste
Gemeinderat. Daneben ist ein Ratsmitglied, in der Regel ist dies ein
stellvertretender Bürgermeister, zu benennen. Bei gleichberechtigten
stellvertretenden Bürgermeistern ist hier eindeutig zu entscheiden, wer
Mitglied und wer Stellvertreter ist.
Jedes Mitglied der Vertretung ist
vorschlagsberechtigt, die einfache Mehrheit gem. 66 NKomVG reicht zur Benennung
aus.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Anlagen: