Betreff
Vertreter der Gemeinde Apen im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund
Vorlage
VO/892/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen wird im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund durch folgende Personen vertreten:

 

Mitglied

Stellvertreter

Bürgermeister Matthias Huber

Erster Gemeinderat Henning Jürgens

 

 

 

 


Sachverhalt:

Für die Besetzung unbesoldeter Stellen und die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen gelten die Regelungen des NKomVG, sofern und soweit Spezialgesetze oder das Statut der Organisation (Satzung, Gesellschaftervertrag usw.) keine Regelungen enthalten.

 

Die Gemeinden in Niedersachsen werden jeweils durch zwei Personen im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund vertreten.

 

Kraft Amtes ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte Vertreter seiner Gemeinde, sein Vertreter ist der Erste Gemeinderat. Daneben ist ein Ratsmitglied, in der Regel ist dies ein stellvertretender Bürgermeister, zu benennen. Bei gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern ist hier eindeutig zu entscheiden, wer Mitglied und wer Stellvertreter ist.

 

Jedes Mitglied der Vertretung ist vorschlagsberechtigt, die einfache Mehrheit gem. 66 NKomVG reicht zur Benennung aus.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine

 


Anlagen: