Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen wird in der Generalversammlung der
Bürgerenergiegenossenschaft Apen e.G. durch _______________ vertreten.
Sein/e Stellvertreter/in ist _______________________.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen ist über eine
Beteiligung in Höhe von 10.000 € Mitglied in der Bürgerenergiegenossenschaft in
der Gemeinde Apen e.G.
Nach § 138 Abs. 1 NKomVG werden
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder einem
entsprechenden Organ von Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
vom Gemeinderat gewählt.
Nach § 18 der Satzung der
Bürgerenergiegenossenschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei
Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden.
Bisher war Bürgermeister Matthias
Huber als Vertreter der Gemeinde Apen in die Generalversammlung entsandt,
Erster Gemeinderat Henning Jürgens war seine Stellvertreter.
Die Entsendung des
Hauptverwaltungsbeamten als Vertreter der Gemeinde ist nicht zwingend
vorgeschrieben, empfiehlt sich jedoch.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Anlagen: