Betreff
Vertreter der Gemeinde Apen in der Generalversammlung der Bürgerenergiegenossenschaft Apen e.G.
Vorlage
VO/898/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen wird in der Generalversammlung der Bürgerenergiegenossenschaft Apen e.G. durch _______________ vertreten.

 

Sein/e Stellvertreter/in ist _______________________.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen ist über eine Beteiligung in Höhe von 10.000 € Mitglied in der Bürgerenergiegenossenschaft in der Gemeinde Apen e.G.

 

Nach § 138 Abs. 1 NKomVG werden Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder einem entsprechenden Organ von Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Gemeinderat gewählt.

 

Nach § 18 der Satzung der Bürgerenergiegenossenschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden.

 

Bisher war Bürgermeister Matthias Huber als Vertreter der Gemeinde Apen in die Generalversammlung entsandt, Erster Gemeinderat Henning Jürgens war seine Stellvertreter.

 

Die Entsendung des Hauptverwaltungsbeamten als Vertreter der Gemeinde ist nicht zwingend vorgeschrieben, empfiehlt sich jedoch.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine

 


Anlagen: