Sachverhalt:
Nach § 46 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen und
Ratsherren in Gemeinden mit 11.001 bis 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 28.
Diese 28 Sitze verteilen sich nach
der Gemeindewahl vom 12.09.2021 wie folgt:
UWG 12 Sitze
SPD 7 Sitze
CDU 5 Sitze
GRÜNE 2 Sitze
FDP 1 Sitz
DIE LINKE. 1 Sitz.
Nach § 57 NKomVG können sich zwei
oder mehr Abgeordnete (= Ratsfrauen und Ratsherren) zu einer Fraktion oder
Gruppe zusammenschließen.
Die CDU und die FDP haben die
Bildung einer „Gruppe CDU/FDP“ vereinbart. Diese Gruppe verfügt über insgesamt
6 Sitze.
Auch die GRÜNEN und Ratsherr André
Kreklau, DIE LINKE., haben sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen. Die
„Gruppe GGL“ verfügt über insgesamt 3 Sitze.
Die Sitzverteilung errechnet sich
nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren (s. anliegende Tabelle). Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das Los, was unten stehend in einigen Konstellationen
notwendiger Weise zu ziehen ist. Das nachstehende Beispiel zeigt die Verteilung
bei einem Gremium mit neun Sitzen. Die gleiche Tabelle ist anzuwenden
unabhängig von der Zahl der zu besetzenden Plätze eines Gremiums. Die sich nach
Teilung ergebenden Höchstzahlen bestimmen die Verteilung auf die Fraktionen und
Gruppen.
Die Fraktionen teilten mit, dass folgende
Ratsfrauen/Ratsherren die Funktion des Fraktionsvorsitzenden bzw. des stv.
Fraktionsvorsitzenden wahrnehmen:
|
Vorsitzende/r |
stellv. Vorsitzende/r |
UWG-Fraktion |
Bernd-Thomas Scheiwe |
Christian Martens und Charline
Krul gleichberechtigt |
SPD-Fraktion |
Björn Meyer |
Anna Niedermeier und Torsten Huber gleichberechtigt |
CDU-Fraktion |
Dr. Gunnar Haben |
Markus Berends |
Grüne Fraktion |
Torsten Albrecht |
Stefanie Helmers |
Die Gruppe CDU/FDP benennt als Gruppenvorsitzenden Herrn
Hilko Rosenau.
Die Gruppe GGL hat bisher
keinen gesonderten Gruppenvorsitzenden benannt
Finanzierung:
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende bzw. Gruppenvorsitzende ergibt sich aus der Satzung der Gemeinde Apen über die Zahlung von Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten.
Anlage: