Betreff
Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Apen
Vorlage
MV/349/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Nach § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren in Gemeinden mit 11.001 bis 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 28.

 

Diese 28 Sitze verteilen sich nach der Gemeindewahl vom 12.09.2021 wie folgt:

 

UWG               12 Sitze

SPD                   7 Sitze

CDU                  5 Sitze

GRÜNE              2 Sitze

FDP                    1 Sitz

DIE LINKE.     1 Sitz.

 

Nach § 57 NKomVG können sich zwei oder mehr Abgeordnete (= Ratsfrauen und Ratsherren) zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Die CDU und die FDP haben die Bildung einer „Gruppe CDU/FDP“ vereinbart. Diese Gruppe verfügt über insgesamt 6 Sitze.

Auch die GRÜNEN und Ratsherr André Kreklau, DIE LINKE., haben sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen. Die „Gruppe GGL“ verfügt über insgesamt 3 Sitze.

 

Die Sitzverteilung errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren (s. anliegende Tabelle). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, was unten stehend in einigen Konstellationen notwendiger Weise zu ziehen ist. Das nachstehende Beispiel zeigt die Verteilung bei einem Gremium mit neun Sitzen. Die gleiche Tabelle ist anzuwenden unabhängig von der Zahl der zu besetzenden Plätze eines Gremiums. Die sich nach Teilung ergebenden Höchstzahlen bestimmen die Verteilung auf die Fraktionen und Gruppen.

 

 

Die Fraktionen teilten mit, dass folgende Ratsfrauen/Ratsherren die Funktion des Fraktionsvorsitzenden bzw. des stv. Fraktionsvorsitzenden wahrnehmen:

 

 

Vorsitzende/r

stellv. Vorsitzende/r

UWG-Fraktion

Bernd-Thomas Scheiwe

Christian Martens und Charline Krul gleichberechtigt

SPD-Fraktion

Björn Meyer

Anna Niedermeier und Torsten Huber gleichberechtigt

 

CDU-Fraktion

Dr. Gunnar Haben

Markus Berends

 

Grüne Fraktion

Torsten Albrecht

Stefanie Helmers

 

Die Gruppe CDU/FDP benennt als Gruppenvorsitzenden Herrn Hilko Rosenau.

Die Gruppe GGL hat bisher  keinen gesonderten Gruppenvorsitzenden benannt 

 

 


Finanzierung:

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende bzw. Gruppenvorsitzende ergibt sich aus der Satzung der Gemeinde Apen über die Zahlung von Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten.


Anlage: