Beschlussvorschlag:
Der Rat Gemeinde Apen stellt fest, dass für den Beirat
„gemeindlicher Friedhof Augustfehn II e.V.“ von der Gemeinde Apen folgende
Mitglieder benannt werden:
Mitglied |
Stellvertreter |
Bürgermeister Matthias
Huber |
Erster Gemeinderat Henning
Jürgens |
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Sachverhalt:
Der Friedhof in Augustfehn II ist
ein gemeindlicher Friedhof. Einzelheiten zur Ordnung auf dem Friedhof, zu den
Grabstätten usw. und auch zur Höhe der Gebühren auf dem Friedhof sind in
gemeindlichen Satzungen festgelegt. Die Verwaltung des Friedhofes wurde per
öffentlich-rechtlichem Vertrag dem Friedhofsverein Augustfehn e.V. übertragen.
Aufgrund dieser besonderen
Verflechtungen wurde im Jahr 2012 ein Beirat „gemeindlicher Friedhof Augustfehn
II“ eingerichtet mit je drei Mitgliedern der Gemeinde und des Vereins, der nach
Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen kommt, um anstehende Themen
an- und abzusprechen.
Eine Position ist dem Bürgermeister
kraft Amtes vorbehalten, zwei weitere Mitglieder sind vom Rat zu bestimmen nach
dem Höchstzahlverfahren, so dass das Vorschlagsrecht die UWG-Fraktion und
SPD-Fraktion haben.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Anlagen: