Betreff
Bestimmung der gemeindlichen Mitglieder im Beirat "gemeindlicher Friedhof Augustfehn II e.V."
Vorlage
VO/904/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat Gemeinde Apen stellt fest, dass für den Beirat „gemeindlicher Friedhof Augustfehn II e.V.“ von der Gemeinde Apen folgende Mitglieder benannt werden:

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Bürgermeister Matthias Huber

Erster Gemeinderat Henning Jürgens

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Friedhof in Augustfehn II ist ein gemeindlicher Friedhof. Einzelheiten zur Ordnung auf dem Friedhof, zu den Grabstätten usw. und auch zur Höhe der Gebühren auf dem Friedhof sind in gemeindlichen Satzungen festgelegt. Die Verwaltung des Friedhofes wurde per öffentlich-rechtlichem Vertrag dem Friedhofsverein Augustfehn e.V. übertragen.

 

Aufgrund dieser besonderen Verflechtungen wurde im Jahr 2012 ein Beirat „gemeindlicher Friedhof Augustfehn II“ eingerichtet mit je drei Mitgliedern der Gemeinde und des Vereins, der nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen kommt, um anstehende Themen an- und abzusprechen.

 

Eine Position ist dem Bürgermeister kraft Amtes vorbehalten, zwei weitere Mitglieder sind vom Rat zu bestimmen nach dem Höchstzahlverfahren, so dass das Vorschlagsrecht die UWG-Fraktion und SPD-Fraktion haben.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine

 


Anlagen: