Beschlussvorschlag:
Das in der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.11.2021
vorgestellte Zahlenwerk wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Änderungswünsche sind der Verwaltung bis zum 23.11.2021
mitzuteilen, damit sie zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2021
eingearbeitet werden können.
Sachverhalt:
Die durch die COVID-19-Pandemie
erwarteten Steuereinbußen sind bei der Gemeinde Apen bislang nicht in der Höhe
aufgetreten, wie es anfänglich prognostiziert war.
Durch das kommunale Hilfspaket der
Landesregierung zur Abmilderung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie
konnte eine positive Steuerverbundabrechnung 2020 erzielt werden. Dadurch
konnte der befürchtete Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen abgefedert werden.
Auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2021 wird
ebenfalls von einer positiven Steuerverbundabrechnung 2021 in 2022 ausgegangen.
Im kommunalen Hilfsprogramm wurde
allerdings vereinbart, dass die Zuweisungsmasse der Jahre 2022 bis 2024 auf das
Vorkrisenniveau gedeckelt wird. Für die Gemeinde Apen bedeutet das, dass die
Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken werden.
Im Bereich der
Gewerbesteuererträge kann aufgrund der positiven Wirtschaftsförderung jedoch
von einer Ertragssteigerung ausgegangen werden.
Gleichzeitig steigt aber der
Bedarf an Haushaltsmitteln für Investitionsauszahlungen.
Die genauen Veränderungen für die
Jahre 2022 bis 2025 werden momentan von der Verwaltung ermittelt und sollen in
der Sitzung vorgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung
erläutert.
Anlagen: