Betreff
Vorberatung des Haushaltes 2022
Vorlage
VO/908/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das in der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.11.2021 vorgestellte Zahlenwerk wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Änderungswünsche sind der Verwaltung bis zum 23.11.2021 mitzuteilen, damit sie zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2021 eingearbeitet werden können.

 


Sachverhalt:

Die durch die COVID-19-Pandemie erwarteten Steuereinbußen sind bei der Gemeinde Apen bislang nicht in der Höhe aufgetreten, wie es anfänglich prognostiziert war.

 

Durch das kommunale Hilfspaket der Landesregierung zur Abmilderung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie konnte eine positive Steuerverbundabrechnung 2020 erzielt werden. Dadurch konnte der befürchtete Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen abgefedert werden. Auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2021 wird ebenfalls von einer positiven Steuerverbundabrechnung 2021 in 2022 ausgegangen.

 

Im kommunalen Hilfsprogramm wurde allerdings vereinbart, dass die Zuweisungsmasse der Jahre 2022 bis 2024 auf das Vorkrisenniveau gedeckelt wird. Für die Gemeinde Apen bedeutet das, dass die Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken werden.

 

Im Bereich der Gewerbesteuererträge kann aufgrund der positiven Wirtschaftsförderung jedoch von einer Ertragssteigerung ausgegangen werden.

Gleichzeitig steigt aber der Bedarf an Haushaltsmitteln für Investitionsauszahlungen.

 

Die genauen Veränderungen für die Jahre 2022 bis 2025 werden momentan von der Verwaltung ermittelt und sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung erläutert.

 


Anlagen: