Betreff
9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 - Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn - im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB; Neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/911/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.01.2021 wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 9. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 07.12.2021 beigefügten Kartenausschnitt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

Aufgrund von Anträgen von Anwohnern wurde die Planung im südwestlichen Bereich des bereits am 26.01.2021 beschlossenen Geltungsbereiches in Augustfehn vielfältig verändert, sodass dieser Bereich von der 8. Änderung des Bebauungsplanes herausgenommen wurde und ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die 9. Änderung notwendig geworden ist.

 

Es haben 13 betroffene Grundstückseigentümer einen Antrag auf Änderung der Planung gestellt (sh. Anlage).

 

Bei der Planungsänderung konnten nahezu alle Forderungen der Antragsteller berücksichtigt werden. Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wurde in der Fortschreibung des Konzeptes zur verträglichen Nachverdichtung (sog. Dichtekonzept) der Zone 1 zugeordnet.

 

Da das Verfahren gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB rechtlich nicht vorgesehen.

 

Die angepasste Planung wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.11.2021 durch das beauftragte Planungsbüro NWP aus Oldenburg vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Entstehende Kosten werden aus den Budgets Planungskosten und Bekanntmachungen gezahlt.

 


Anlagen:

Geltungsbereich

Bebauungsplan

Anträge der Anwohner

Karte der Flurstücke