Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom
26.01.2021 wird aufgehoben.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die
Aufstellung der 9. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des
Verwaltungsausschusses vom 07.12.2021 beigefügten Kartenausschnitt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 9.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – die
öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs.
2 BauGB.
Sachverhalt:
Aufgrund von Anträgen von
Anwohnern wurde die Planung im südwestlichen Bereich des bereits am 26.01.2021
beschlossenen Geltungsbereiches in Augustfehn vielfältig verändert, sodass
dieser Bereich von der 8. Änderung des Bebauungsplanes herausgenommen wurde und
ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die 9. Änderung notwendig
geworden ist.
Es haben 13 betroffene
Grundstückseigentümer einen Antrag auf Änderung der Planung gestellt (sh.
Anlage).
Bei der Planungsänderung konnten
nahezu alle Forderungen der Antragsteller berücksichtigt werden. Der
Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wurde in der
Fortschreibung des Konzeptes zur verträglichen Nachverdichtung (sog.
Dichtekonzept) der Zone 1 zugeordnet.
Da das Verfahren gem. § 13 a BauGB
im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB rechtlich
nicht vorgesehen.
Die angepasste Planung wird in der
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.11.2021 durch das beauftragte
Planungsbüro NWP aus Oldenburg vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Entstehende Kosten werden aus den Budgets Planungskosten und
Bekanntmachungen gezahlt.
Anlagen:
Geltungsbereich
Bebauungsplan
Anträge der Anwohner
Karte der Flurstücke