Betreff
Stand der Förderprogramme
Vorlage
MV/354/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Digitalpakt

 

Die Maßnahmen zur Herstellung der Infrastruktur und zur Sicherstellung der WLAN Versorgung konnten nun abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um die Punkte eins bis drei der Förderrichtlinie. Hier erfolgt nun die entsprechende Antragsstellung getrennt nach Schulen. Die Anträge sind vorbereitet und werden in der 3. KW gestellt. Für die weiteren Anschaffungen war es, aufgrund des Wortlautes der Richtlinie, zwingend notwendig, dass diese Schritte abgeschlossen sind, bevor weitere Anschaffungen getätigt werden. Sobald der Förderbescheid eingeht und die Maßnahmen damit offiziell als abgeschlossen gelten, kann dann sukzessive die weitere Beschaffung erfolgen. Im ersten Schritt werden dann die Klassenräume entsprechend der Zielausstattung aus den Medienbildungskonzepten ausgestattet.

 

Lehrerendgeräte

 

Aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ wurde ein Teil der Lehrer*innen mit einem Ipad als Leihgerät ausgestattet.  Mit den Schulen wurden jeweils individuelle Konzepte über die Reihenfolge der Anschaffungen und die zukünftige Umsetzung entwickelt. Im nächsten Schritt des Digitalpaktes werden dann entsprechend die noch fehlenden Geräte angeschafft und ebenfalls als Leihgeräte zur Verfügung gestellt, sodass im Anschluss jede Lehrkraft über ein Ipad als Leihgerät verfügt um die zukünftige technische Ausstattung der Klassenzimmer optimal nutzen zu können. Innerhalb der Schulen wurden identische Geräte angeschafft.

 


CO2 Ampeln

 

Verwaltungsseitig wurde in der Verwaltungsausschusssitzung im vergangenen September die Fördermöglichkeit von CO 2 Ampel aus dem Förderprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen“ vorgestellt und es wurde sich darauf geeinigt diese, sofern gewünscht, für Schulen anzuschaffen. In einem Gespräch mit den Schulleiter*innen der drei Grundschulen im Oktober 2021 war man sich dann einig die CO 2 Ampeln anzuschaffen. Daraufhin wurden den Schulen verschiedene Modelle vorgestellt und es wurde sich für die „Allnet CO2 Raumluft Ampel“ entschieden. Eine Bestellung von insgesamt 37 Ampeln erfolgte im Dezember. Damit ist sichergestellt, dass für jeden Klassenraum (auch bei perspektivischer Dreizügigkeit in Apen und Augustfehn) eine CO 2 Ampel zur Verfügung steht. Weitere 3 Ampeln pro Grundschule sind für entsprechende Fachräume beschafft worden. Damit konnte nahezu die volle Fördersumme ausgeschöpft werden. Eine Teillieferung ist bereits eingetroffen und die Anbringung erfolgt nun zeitnah durch Herrn Korkmaz (EDV Schule) in Zusammenarbeit mit dem Gebäudedienst.

 

Robotik

 

Aufgrund eines Förderprogrammes „Mensch-Roboter-Kollaboration“ der Landesinitiative N-21 wurden der Gemeinde Apen für die IGS/OBS Augustfehn Fördermittel in Höhe von 37.007,- € zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einer 80 % Förderung. Die übrigen 20 % werden durch die Gemeinde Apen finanziert. Die IGS/OBS hatte ein Konzept für ein Technologielabor mit dem Schwerpunkt Robotik entwickelt. Dies wurde nun durch 12 Desktop Roboter inkl. Entsprechendem Zubehör von der Firma Funduino ausgestattet. Zusätzlich wurden dafür zehn Notebooks zum Programmieren der Roboter angeschafft. Das Technologielabor wurde bereits in Betrieb genommen und die Projektlehrkraft Herr Tischendorf hat bisher sehr positives Feedback gegeben.

 

Beschleunigter Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung Grundschulen

 

Schulstandort Apen:

 

Am Schulstandort Apen wurden die Sanierung der Toilettenanlage, eine Nestschaukel und zwei Fahrstühle beantragt. Für die Sanierung der Toilettenanlage und die Nestschaukel sind insgesamt Kosten von 157.190,26 € entstanden. Dafür hat die Gemeinde Apen mit Zuwendungsbescheid vom 20.10.2021 eine Förderung von 117.000 € (75 %) erhalten. Die Mittel sind am 26.11.2021 bereits ausgezahlt worden.

 

 

Janosch Grundschule Augustfehn:

 

An der Janosch Grundschule wurde die Sanierung des Eingangsbereichs beantragt. Dafür entstanden Gesamtkosten von 28.000 €, wovon mit Bescheid vom 19.08.2021 eine Förderung von 21.000 € (75 %) bewilligt wurde. Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen und die Mittel sind ebenfalls am 26.11.2021 ausgezahlt worden.

 

In beiden Fällen konnten die Höhe der Fördersumme im Laufe des Verfahrens noch deutlich angehoben werden.eHerr