Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das
kommende Kindergartenjahr 2022/2023 wird wie folgt festgelegt:
|
|
Kindergarten |
Krippe |
||
Stufe |
Sozialstaffel |
Sonder- öffnung
je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung
je |
|
Einkommensstufe
# |
angef. 1/2
Stunde |
7,5
Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2
Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
|
1 |
bis
24.000,00 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
3 |
30.000,01
- 36.000,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
4 |
36.000,01
- 42.000,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
5 |
42.000,01
- 48.000,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
6 |
ab
48.000,01 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und §
40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2022/2023 = Einkommensteuerbescheid 2020). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder
jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe
(Kindergartenregelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5
Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €; Krippengruppe bei 5
Stunden: 291,00 €, bei 7,5 Stunden: 436,50 €) eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen
Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung
entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von
mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die
Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100
%. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land
beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem
Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt
das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei
Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere
Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem
Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine
evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann
Sachverhalt:
Seit dem Kindergartenjahr
2018/2019 besteht für Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis
zur Einschulung Beitragsfreiheit.
Die zum 01.01.2019 in Kraft
getretene Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die
Kindertagesbetreuung hatte zum Ziel gehabt, das der Gemeinde bzw. dem örtlichen
Träger durch die Beitragsfreiheit entstandene Defizit auszugleichen. Die in diesem
Rahmen gewährte Billigkeitsleistung in Höhe von 23.072,95 € galt für die
Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021.
Auch die durch die
Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Ammerland getroffene Übereinkunft, die
Mittel, die der Landkreis Ammerland aufgrund der Beitragsfreiheit nicht mehr
aufwenden musste, im Rahmen einer Billigkeitsleistung an die kreisangehörigen
und die Stadt Westerstede auszuzahlen, war auf diesen Zeitraum begrenzt.
Mithin stehen der Gemeinde keine
Leistungen von Seiten des Landes oder des Landkreises zur Deckung des durch die
Beitragsfreiheit entstandenen Defizits zur Verfügung.
Für das kommende Kindergartenjahr
2022/2023 ist es, ebenso wie in den vorangegangenen Jahren, trotz der
Beitragsfreiheit erforderlich, als Handlungsgrundlage eine Sozialstaffel für
die Beitragsbemessung aufzustellen. Denn einerseits gilt die Beitragsfreiheit
nicht für den Besuch einer Krippe, andererseits ist für den Kindergartenbesuch
über acht Stunden hinaus ein Beitrag zu erheben.
Vor dem Hintergrund, dass der
Einstufung regelmäßig das Einkommen des Vorvorjahres (für das Kindergartenjahr
2022/2023 demnach das Einkommen aus 2020) zugrunde zu legen ist und viele
Eltern aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin mit Einkommenseinbußen zurechtkommen
müssen, sollte von einer Erhöhung der Elternbeiträge abgesehen werden.
Zu berücksichtigen ist allerdings,
dass es zwischen den Kosten für einen Krippenplatz und den Kosten für einen
Tagespflegeplatz nicht zu einem Missverhältnis kommen darf. Vor allem in der
unteren Einkommensstufe kann dieser Unterschied zu einer Entscheidung zugunsten
des Krippenplatzes führen. Pandemiebedingte Einkommenseinbußen sind allerdings
nicht auf bestimmte Einkommensstufen begrenzt. Vor allem untere
Einkommensstufen, in denen die Abweichung zwischen den Kosten für einen
Krippenplatz und den Kosten für einen Platz in der Tagespflege deutlicher von
einander abweichen können, sind vor einer finanziellen Mehrbelastung unbedingt
zu schützen.
Überdies sind die Kosten für einen
Krippenplatz in der Gemeinde Apen in der untersten Einkommensstufe vergleichbar
mit den in der Stadt Westerstede erhobenen Kosten. Die Abweichungen sind
marginal und liegen, bezogen auf das zurückliegende Betreuungsjahr, im
einstelligen Bereich.
Bezüglich der
Aufnahme gemeindefremder Kinder hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände Niedersachen und der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der
Länder Niedersachsen und Bremen im Dezember 2021 eine Empfehlung bezüglich der
Ausgleichszahlungen veröffentlicht.
Demnach wird
für den 4-stündigen Vormittagskindergartenplatz ein pauschalierter Zuschuss in
Höhe von 136,00 € je Kind und Monat empfohlen, der sich bei erweiterten
Angebotszeiten proportional erhöht, sodass für 5 Stunden 170,00 € und für 6 Stunden
204,00 € empfohlen werden.
Für einen
4-stündigen Vormittagskrippenplatz wird ein pauschalierter Zuschuss von 152,00
€ je Kind und Monat vorgeschlagen, der sich bei erweiterten Angebotszeiten
ebenfalls proportional erhöht, sodass sich bei einer 5-stündigen Betreuung ein
Wert von 190,00 € und bei einer 6-stündigen Betreuung ein Wert von 228,00 €
ergibt.
Bislang
werden Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, in der Höchststufe
eingestuft. Hieraus ergeben sich nachfolgend aufgeführte Beträge:
Stufe |
Sozialstaffel |
Regelgruppe |
Integrations- gruppe |
Ganztags- gruppe |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
|
|
Einkommensstufe # |
4 Stunden |
5 Stunden |
9 Stunden |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
6 |
ab 48.000,01 |
175,00 |
218,50 |
393,50 |
436,50 |
291,00 |
21,50 |
Trotz erheblicher Abweichungen von
den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft sollte, nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der hohen Auslastung der Kindertageseinrichtungen mit Kindern aus
dem Gemeindegebiet, an der bisherigen Berechnung festgehalten werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Zuschüsse der Gemeinde Apen an die Kirchengemeinde sind
im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. Der Zuschussermittlung liegen die bisherige
Sozialstaffel und die vorausgegangenen Berechnung zugrunde.
Anlagen: