Betreff
Beitragsfreiheit, sozialgestaffelter Elternbeitrag
Vorlage
VO/933/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 wird wie folgt festgelegt:

 

 

 

Kindergarten

Krippe

Stufe

Sozialstaffel

Sonder-

öffnung je

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

Einkommensstufe #

angef.

1/2 Stunde

7,5 Stunden

5 Stunden

angef.

1/2 Stunde

in €

in €

in €

in €

in €

1

bis 24.000,00

9,75

195,00

130,00

13,00

2

   24.000,01 - 30.000,00

12,25

243,00

162,00

16,20

3

30.000,01 - 36.000,00

14,50

291,00

194,00

19,40

4

36.000,01 - 42.000,00

17,00

340,50

227,00

22,70

5

42.000,01 - 48.000,00

19,50

388,50

259,00

25,90

6

ab 48.000,01

21,50

436,50

291,00

29,10

 

# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindertagesstättenjahr 2022/2023 = Einkommensteuerbescheid 2020). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.

 

Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe (Kindergartenregelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €; Krippengruppe bei 5 Stunden: 291,00 €, bei 7,5 Stunden: 436,50 €) eingestuft.

 

Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.

 

Geschwisterermäßigung:

 

Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.

 

Öffnungsklausel:

 

Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.

 

Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:

 

Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann

 

 

 


Sachverhalt:

Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 besteht für Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung Beitragsfreiheit.

 

Die zum 01.01.2019 in Kraft getretene Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung hatte zum Ziel gehabt, das der Gemeinde bzw. dem örtlichen Träger durch die Beitragsfreiheit entstandene Defizit auszugleichen. Die in diesem Rahmen gewährte Billigkeitsleistung in Höhe von 23.072,95 € galt für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021.

 

Auch die durch die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Ammerland getroffene Übereinkunft, die Mittel, die der Landkreis Ammerland aufgrund der Beitragsfreiheit nicht mehr aufwenden musste, im Rahmen einer Billigkeitsleistung an die kreisangehörigen und die Stadt Westerstede auszuzahlen, war auf diesen Zeitraum begrenzt.

 

Mithin stehen der Gemeinde keine Leistungen von Seiten des Landes oder des Landkreises zur Deckung des durch die Beitragsfreiheit entstandenen Defizits zur Verfügung.

 

Für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 ist es, ebenso wie in den vorangegangenen Jahren, trotz der Beitragsfreiheit erforderlich, als Handlungsgrundlage eine Sozialstaffel für die Beitragsbemessung aufzustellen. Denn einerseits gilt die Beitragsfreiheit nicht für den Besuch einer Krippe, andererseits ist für den Kindergartenbesuch über acht Stunden hinaus ein Beitrag zu erheben.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Einstufung regelmäßig das Einkommen des Vorvorjahres (für das Kindergartenjahr 2022/2023 demnach das Einkommen aus 2020) zugrunde zu legen ist und viele Eltern aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin mit Einkommenseinbußen zurechtkommen müssen, sollte von einer Erhöhung der Elternbeiträge abgesehen werden.

 

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es zwischen den Kosten für einen Krippenplatz und den Kosten für einen Tagespflegeplatz nicht zu einem Missverhältnis kommen darf. Vor allem in der unteren Einkommensstufe kann dieser Unterschied zu einer Entscheidung zugunsten des Krippenplatzes führen. Pandemiebedingte Einkommenseinbußen sind allerdings nicht auf bestimmte Einkommensstufen begrenzt. Vor allem untere Einkommensstufen, in denen die Abweichung zwischen den Kosten für einen Krippenplatz und den Kosten für einen Platz in der Tagespflege deutlicher von einander abweichen können, sind vor einer finanziellen Mehrbelastung unbedingt zu schützen.

 

Überdies sind die Kosten für einen Krippenplatz in der Gemeinde Apen in der untersten Einkommensstufe vergleichbar mit den in der Stadt Westerstede erhobenen Kosten. Die Abweichungen sind marginal und liegen, bezogen auf das zurückliegende Betreuungsjahr, im einstelligen Bereich.

 

Bezüglich der Aufnahme gemeindefremder Kinder hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachen und der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen im Dezember 2021 eine Empfehlung bezüglich der Ausgleichszahlungen veröffentlicht.

 

Demnach wird für den 4-stündigen Vormittagskindergartenplatz ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 136,00 € je Kind und Monat empfohlen, der sich bei erweiterten Angebotszeiten proportional erhöht, sodass für 5 Stunden 170,00 € und für 6 Stunden 204,00 € empfohlen werden.

 

Für einen 4-stündigen Vormittagskrippenplatz wird ein pauschalierter Zuschuss von 152,00 € je Kind und Monat vorgeschlagen, der sich bei erweiterten Angebotszeiten ebenfalls proportional erhöht, sodass sich bei einer 5-stündigen Betreuung ein Wert von 190,00 € und bei einer 6-stündigen Betreuung ein Wert von 228,00 € ergibt.

 

Bislang werden Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, in der Höchststufe eingestuft. Hieraus ergeben sich nachfolgend aufgeführte Beträge:

 

 

 

Stufe

Sozialstaffel

Regelgruppe

Integrations-

gruppe

Ganztags-

gruppe

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

 

Einkommensstufe #

4 Stunden

5 Stunden

9 Stunden

7,5 Stunden

5 Stunden

 angef. 1/2 Stunde

 

in €

in €

in €

in €

in €

in €

in €

6

ab 48.000,01

175,00

218,50

393,50

436,50

291,00

21,50

 

Trotz erheblicher Abweichungen von den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft sollte, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der hohen Auslastung der Kindertageseinrichtungen mit Kindern aus dem Gemeindegebiet, an der bisherigen Berechnung festgehalten werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Zuschüsse der Gemeinde Apen an die Kirchengemeinde sind im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. Der Zuschussermittlung liegen die bisherige Sozialstaffel und die vorausgegangenen Berechnung zugrunde.

 


Anlagen: