Betreff
Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Ort Apen: Erweiterung der Krippe "Wichtelhuus"; Umbaumaßnahmen im Kindergarten "Unterm Regenbogen"
Vorlage
VO/934/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Erweiterungsbau an der Krippe Apen mit dem Ziel der Schaffung weiterer 25 Kindergartenplätze im Ort Apen wird grundsätzlich zugestimmt. Entsprechende Finanzvolumen sollen dem Finanzausschuss für die Nachtragshaushaltsplanung zur Verfügung gestellt werden.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen ist eine wachsende Gemeinde, was auf der einen Seite zeigt, dass getroffene Entscheidungen und umgesetzte Maßnahmen richtig waren und greifen, auf der anderen Seite aber bedeutet, dass Infrastrukturen nicht nur aufrecht erhalten, sondern auch ausgebaut werden müssen. Eine dieser auszubauenden Infrastrukturen ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten.

 

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Apen das Betreuungsangebot für unter Dreijährige sukzessive ausgebaut. Hier sind insbesondere die Errichtung der Krippe „Wichtelhuus“ und des Familienzentrums zu nennen. Aber im gleichen Atemzug ist anerkennend das Netzwerk der Tagesmütter in der Gemeinde Apen zu nennen, wo im Sinne eines Rechtsanspruches alternativ zu den Krippen ein sehr gutes, flexibles und gut nachgefragtes Angebot geschaffen wurde. In Summe ist das Angebot für unter Dreijährige somit auf einem guten Niveau relativ stabil. Die Betreuungsquote ist somit in diesem Bereich einerseits verhältnismäßig hoch, andererseits ist die Bereitschaft der Eltern bei Nichterhalt eines Betreuungsplatzes gegeben, das betreffende Kind „noch ein weiteres Jahr zuhause zu betreuen“. Von daher ist die Quote an sich gestiegen und mag, wenn man es so ausdrücken darf, bei einem Wert weit unter 100 bereits zum jetzigen Zeitpunkt als auskömmlich sein.

 

Für den Bereich der über Dreijährigen sieht es anders aus. Hier wurden in der Vergangenheit Betreuungsplätze geschaffen und auch entsprechend nachgefragt, so dass die Betreuungsquote hier bei 100% liegt. Hingegen ist hier die Bereitschaft der Eltern verständlicherweise nicht gegeben, eine alternative Betreuungslösung hinzunehmen als eben in einer Kindertagesstätte.

 

Als Zwischenfazit kann man festhalten, die Tendenz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes, sein Kind betreuen zu lassen, stieg von Jahr zu Jahr und hat sich in einem Rahmen eingependelt, der auch in der aktuellen Lage eine Betreuung zuhause einbezieht, also ein Rechtanspruch in jedem Fall nicht geltend gemacht wird. Hingegen sind wir im Kindergartenbereich an dem Punkt angelangt, dass wir zwar statistisch jedem Kind einen Platz anbieten, wir jedoch nicht auf Veränderungen adäquat regieren können. Wenn man es vereinfacht ausdrücken möchte, fehlt uns ein Puffer, um auf Unwägbarkeiten und unterjährige Veränderungen reagieren zu können.

 

Durch das Wachstum der Gemeinde kann man sich vorstellen, dass dies kein einmaliger Effekt ist, sondern vielmehr ein Trend, der mit einer mittelfristigen Betrachtung für die Zukunft beobachtet und bewertet werden muß, um hier langfristige Maßnahmen hinsichtlich der Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten abzuleiten.

 

In diesem Sinne wurde bereits im Frühjahr 2020 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung Prüfungen und Planungen unternehmen  möge, um eine Kindertagesstätte in der Bauerschaft Hengstforde mit Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Aufgabe wurde bereits angegangen und ist natürlich mit der Verfügbarkeit eines Grundstückes bzw. sogar eines Quartiers eine Herausforderung. Parallel wird derzeit durch die Sparkassenstiftung im Rahmen einer demographischen Betrachtung bewertet, wie künftige Einwohnerentwicklungen aussehen können, um hier nach Möglichkeit eine größere Planungssicherheit zu haben. Dies schließt jedoch nicht aus, dass, bedingt durch das Wachstum, die Platzvergabe in den Kindertagesstätten bereits jetzt eine Herausforderung ist.

 

Wenn man nun einmal rückwirkend betrachtet, wie sich das Platzangebot im Lauf der Zeit entwickelt hat, kann man feststellen, dass wir gemeinschaftlich immer gute Lösungen gefunden haben. Wir haben auf entstandene Bedarfe reagiert und konnten Gruppenstärken und Betreuungszeiten variieren. So haben wir, um Krippenkinder zu versorgen, von der Möglichkeit der Familiengruppe in den kleinen Häusern Gebrauch gemacht, eine Krippe gebaut, die Familiengruppe „aufgegeben“, um wieder mehr Kindergartenkinder zu versorgen. Wir haben Betreuungszeiten in Krippengruppen ausgeweitet aber auch in Kindergartengruppen, um Ganztagsangebote zu schaffen, eine Gruppe zusätzlich in Apen geschaffen  und letztlich haben wird das Familienzentrum errichtet und auch hier noch relativ kurz vor der Fertigstellung eine Krippengruppe zugunsten einer Familiengruppe aufgegeben, um ein größeres Angebot an Kindergartenplätzen vorzuhalten. Wir haben also Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen nach Möglichkeit ausgelastet. So konnte immer sehr flexibel und kurzfristig auf Bedarfe regiert werden. Diese Flexibilität haben wir derzeit nicht, so dass vermeintliche Unwägbarkeiten wie die Gruppengröße der „Flexikinder“ durchaus zu einem Problem werden können. Daher ist man verwaltungsseitig der Meinung, dass, neben dem o.g. Planungsauftrag an die Verwaltung eine mehrgruppige Kindertagesstätte in Hengstforde zu planen, eine kurz- bis mittelfristige Lösung möglichst schnell geschaffen werden sollte:

 

Bei dem Bau der Krippe „Wichtelhuus“ im Jahr 2012 wurde bereits eine Planung erarbeitet, die drei Gruppenräume inkl. Bewegungsraum vorsieht. Umgesetzt wurde damals bekanntermaßen die zweigruppige Einrichtung. An diese, seinerzeit weitsichtige, Planung festhaltend, könnte ein Erweiterungsbau um einen Gruppen- und dann notwendigen Bewegungsraum vorgenommen werden. Damit wären dann faktisch 15 Krippenplätze geschaffen. Dies wären KEINE zusätzlichen Plätze, wenn diese STATT der Krippenplätze im Kindergarten „Unterm Regenbogen“ (KiTa mit einer Krippengruppe und fünf Kindergartengruppen). Denn dieser Krippenraum könnte, allein aufgrund der Größe, auch als Kindergartengruppenraum dienen. Ein Erweiterungsbau am „Wichtelhuus“ und notwendige Umbaumaßnahmen in der Einrichtung „Unterm Regenbogen“ würden faktisch 25 zusätzliche Kindergartenplätze schaffen (das Architekturbüro Droste Droste & Urban wird die Planungen hierzu während der Sitzung vorstellen). Es darf erwähnt werden, dass die dargestellte Maßnahme mit dem Träger bereits andiskutiert wurde und auch mitgetragen würde. Mit der vorgestellten Lösung würde man im Ort Apen nicht nur zusätzliche Plätze schaffen, sondern auch ein Verhältnis von zur Verfügung gestellten Krippen- und Kindergartenplätzen (3x Krippe, 6x Kindergarten), was es in der Praxis erleichtert, in Apen betreuten Krippenkindern auch hier einen Kindergartenplatz anzubieten.

 

Mit Blick auf die oben dargestellten Entwicklungen und Trends sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt, dass die Investorengruppe „Aschenbeck&Aschenbeck für das Vorhaben auf dem Dockgelände ebenfalls eine Kindertagesstätte (1x Krippe, 1x Kindergarten) plant. In den öffentlichen Vorstellungen wurde dies bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens vorgestellt und konkretisiert sich nun in der weiteren Erarbeitung der Pläne auf Seiten des Investors.

 

Diesen Umstand und die dargestellte Lösung im Ort Apen gilt es natürlich bei der demographischen Betrachtung zu berücksichtigen und insbesondere bei der daraus dann zu erfolgenden Ableitung, in welchem Umfang eine Kindertagesstätte für die Bauerschaft Hengstforde erforderlich ist. Bei den beiden vorgenannten Alternativen ist in jedem Fall der Zeithorizont vorteilhaft. 

 

Nachdem wir für die verschiedenen Baumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen durchaus großzügige Fördergelder erhalten haben, gestaltet sich dieser Fall etwas anders: Die landesübliche Förderung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren greift für den Erweiterungsbau leider nicht. Denn eine Voraussetzung ist, dass NEU geschaffene Plätze gefördert werden, die die Gesamtzahl der Betreuungsplätze erhöhen. Darüber hinaus gibt es ebenfalls eine Fördergrundlage des Landes zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren. Diese greift jedoch lediglich für  Investitionsvorhaben, die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden und bis zum 31.07.2022 abgeschlossen sind. Im Sinne einer klassischen Förderung zur Schaffung von Betreuungsplätzen greift hier lediglich die Förderung über den Landkreis Ammerland. Jedoch muß man auch hier ins Gespräch kommen, um ein nach Möglichkeit optimale Förderung zu erhalten. Darüber hinaus hat die Gemeinde Apen über das Programm „Perspektive Innenstadt“ ein grundsätzliches Budget zugesprochen bekommen, welches über konkrete, jeweils separat zu bewertende Maßnahmen durch den Fördergeldgeben bewilligt werden kann. In der Programmanmeldung wurde verwaltungsseitig bereits die vorgestellte Maßnahme angeführt neben weiteren Maßnahmen. Mit Blick auf eine konkrete Antragstellung und der sich seither ebenfalls konkretisierten Förderrichtlinie ist die Schaffung von Betreuungsplätzen hier offenbar ausgeschlossen, da es eine Pflichtaufgabe der Kommune ist. Weiterhin ist man verwaltungsseitig bemüht, für andere anstehende Maßnahmen der Gemeinde das Budget einzuwerben. Somit ist das dargestellte Projekt in keinster Weise in dieser Hinsicht mit den vergangenen Hochbauprojekten zu vergleichen.

 

Davon abgesehen ist eine valide Kostenschätzung dem Architekturbüro nicht möglich aufgrund der bekannten Preisentwicklung und teilweisen Baustoffknappheit. Es steht zwar mit Blick auf die o.g. Antragstellung im Rahmen des Programmes „Perspektive Innenstadt“ eine Kostenaussage (keine Schätzung) i.H.v. 670.000 € - 700.000 € vor, die jedoch nicht mehr als verlässlich gilt. Vielmehr wird man lt. Aussage des Architekturbüros auf Ausschreibungsergebnisse angewiesen sein müssen, da derzeit nur diese eine momentane Marktsituation abbilden. Dies ist natürlich für Beratungen einerseits schwierig, andererseits mag dem positiv gegenüberstehen, dass ein künftiger Bau in weitere Zukunft auch zu anderen Konditionen stattfinden würde und auch in einem anderen Umfang. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Konkrete Kosten sind durch das Architekturbüro zu erarbeiten.

 


Anlagen: