Beschlussvorschlag:
Dem Erweiterungsbau an der Krippe Apen mit dem Ziel der
Schaffung weiterer 25 Kindergartenplätze im Ort Apen wird grundsätzlich
zugestimmt. Entsprechende Finanzvolumen sollen dem Finanzausschuss für die
Nachtragshaushaltsplanung zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen ist eine
wachsende Gemeinde, was auf der einen Seite zeigt, dass getroffene
Entscheidungen und umgesetzte Maßnahmen richtig waren und greifen, auf der
anderen Seite aber bedeutet, dass Infrastrukturen nicht nur aufrecht erhalten,
sondern auch ausgebaut werden müssen. Eine dieser auszubauenden Infrastrukturen
ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten.
In der Vergangenheit hat die
Gemeinde Apen das Betreuungsangebot für unter Dreijährige sukzessive ausgebaut.
Hier sind insbesondere die Errichtung der Krippe „Wichtelhuus“ und des
Familienzentrums zu nennen. Aber im gleichen Atemzug ist anerkennend das
Netzwerk der Tagesmütter in der Gemeinde Apen zu nennen, wo im Sinne eines
Rechtsanspruches alternativ zu den Krippen ein sehr gutes, flexibles und gut
nachgefragtes Angebot geschaffen wurde. In Summe ist das Angebot für unter
Dreijährige somit auf einem guten Niveau relativ stabil. Die Betreuungsquote
ist somit in diesem Bereich einerseits verhältnismäßig hoch, andererseits ist
die Bereitschaft der Eltern bei Nichterhalt eines Betreuungsplatzes gegeben,
das betreffende Kind „noch ein weiteres Jahr zuhause zu betreuen“. Von daher
ist die Quote an sich gestiegen und mag, wenn man es so ausdrücken darf, bei
einem Wert weit unter 100 bereits zum jetzigen Zeitpunkt als auskömmlich sein.
Für den Bereich der über
Dreijährigen sieht es anders aus. Hier wurden in der Vergangenheit
Betreuungsplätze geschaffen und auch entsprechend nachgefragt, so dass die
Betreuungsquote hier bei 100% liegt. Hingegen ist hier die Bereitschaft der
Eltern verständlicherweise nicht gegeben, eine alternative Betreuungslösung
hinzunehmen als eben in einer Kindertagesstätte.
Als Zwischenfazit kann man
festhalten, die Tendenz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes, sein Kind betreuen
zu lassen, stieg von Jahr zu Jahr und hat sich in einem Rahmen eingependelt,
der auch in der aktuellen Lage eine Betreuung zuhause einbezieht, also ein
Rechtanspruch in jedem Fall nicht geltend gemacht wird. Hingegen sind wir im
Kindergartenbereich an dem Punkt angelangt, dass wir zwar statistisch jedem
Kind einen Platz anbieten, wir jedoch nicht auf Veränderungen adäquat regieren
können. Wenn man es vereinfacht ausdrücken möchte, fehlt uns ein Puffer, um auf
Unwägbarkeiten und unterjährige Veränderungen reagieren zu können.
Durch das Wachstum der Gemeinde
kann man sich vorstellen, dass dies kein einmaliger Effekt ist, sondern
vielmehr ein Trend, der mit einer mittelfristigen Betrachtung für die Zukunft
beobachtet und bewertet werden muß, um hier langfristige Maßnahmen hinsichtlich
der Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten abzuleiten.
In diesem Sinne wurde bereits im
Frühjahr 2020 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung Prüfungen und
Planungen unternehmen möge, um eine
Kindertagesstätte in der Bauerschaft Hengstforde mit Erweiterungsmöglichkeiten
zu schaffen. Diese Aufgabe wurde bereits angegangen und ist natürlich mit der
Verfügbarkeit eines Grundstückes bzw. sogar eines Quartiers eine
Herausforderung. Parallel wird derzeit durch die Sparkassenstiftung im Rahmen
einer demographischen Betrachtung bewertet, wie künftige Einwohnerentwicklungen
aussehen können, um hier nach Möglichkeit eine größere Planungssicherheit zu
haben. Dies schließt jedoch nicht aus, dass, bedingt durch das Wachstum, die
Platzvergabe in den Kindertagesstätten bereits jetzt eine Herausforderung ist.
Wenn man nun einmal rückwirkend
betrachtet, wie sich das Platzangebot im Lauf der Zeit entwickelt hat, kann man
feststellen, dass wir gemeinschaftlich immer gute Lösungen gefunden haben. Wir
haben auf entstandene Bedarfe reagiert und konnten Gruppenstärken und
Betreuungszeiten variieren. So haben wir, um Krippenkinder zu versorgen, von
der Möglichkeit der Familiengruppe in den kleinen Häusern Gebrauch gemacht,
eine Krippe gebaut, die Familiengruppe „aufgegeben“, um wieder mehr
Kindergartenkinder zu versorgen. Wir haben Betreuungszeiten in Krippengruppen
ausgeweitet aber auch in Kindergartengruppen, um Ganztagsangebote zu schaffen,
eine Gruppe zusätzlich in Apen geschaffen
und letztlich haben wird das Familienzentrum errichtet und auch hier
noch relativ kurz vor der Fertigstellung eine Krippengruppe zugunsten einer
Familiengruppe aufgegeben, um ein größeres Angebot an Kindergartenplätzen
vorzuhalten. Wir haben also Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen nach
Möglichkeit ausgelastet. So konnte immer sehr flexibel und kurzfristig auf Bedarfe
regiert werden. Diese Flexibilität haben wir derzeit nicht, so dass
vermeintliche Unwägbarkeiten wie die Gruppengröße der „Flexikinder“ durchaus zu
einem Problem werden können. Daher ist man verwaltungsseitig der Meinung, dass,
neben dem o.g. Planungsauftrag an die Verwaltung eine mehrgruppige
Kindertagesstätte in Hengstforde zu planen, eine kurz- bis mittelfristige
Lösung möglichst schnell geschaffen werden sollte:
Bei dem Bau der Krippe
„Wichtelhuus“ im Jahr 2012 wurde bereits eine Planung erarbeitet, die drei
Gruppenräume inkl. Bewegungsraum vorsieht. Umgesetzt wurde damals
bekanntermaßen die zweigruppige Einrichtung. An diese, seinerzeit weitsichtige,
Planung festhaltend, könnte ein Erweiterungsbau um einen Gruppen- und dann
notwendigen Bewegungsraum vorgenommen werden. Damit wären dann faktisch 15
Krippenplätze geschaffen. Dies wären KEINE zusätzlichen Plätze, wenn diese
STATT der Krippenplätze im Kindergarten „Unterm Regenbogen“ (KiTa mit einer
Krippengruppe und fünf Kindergartengruppen). Denn dieser Krippenraum könnte,
allein aufgrund der Größe, auch als Kindergartengruppenraum dienen. Ein
Erweiterungsbau am „Wichtelhuus“ und notwendige Umbaumaßnahmen in der
Einrichtung „Unterm Regenbogen“ würden faktisch 25 zusätzliche
Kindergartenplätze schaffen (das Architekturbüro Droste Droste & Urban wird
die Planungen hierzu während der Sitzung vorstellen). Es darf erwähnt werden,
dass die dargestellte Maßnahme mit dem Träger bereits andiskutiert wurde und
auch mitgetragen würde. Mit der vorgestellten Lösung würde man im Ort Apen
nicht nur zusätzliche Plätze schaffen, sondern auch ein Verhältnis von zur
Verfügung gestellten Krippen- und Kindergartenplätzen (3x Krippe, 6x
Kindergarten), was es in der Praxis erleichtert, in Apen betreuten
Krippenkindern auch hier einen Kindergartenplatz anzubieten.
Mit Blick auf die oben
dargestellten Entwicklungen und Trends sei hier der Vollständigkeit halber
erwähnt, dass die Investorengruppe „Aschenbeck&Aschenbeck für das Vorhaben
auf dem Dockgelände ebenfalls eine Kindertagesstätte (1x Krippe, 1x
Kindergarten) plant. In den öffentlichen Vorstellungen wurde dies bereits im
Rahmen des Vergabeverfahrens vorgestellt und konkretisiert sich nun in der
weiteren Erarbeitung der Pläne auf Seiten des Investors.
Diesen Umstand und die
dargestellte Lösung im Ort Apen gilt es natürlich bei der demographischen
Betrachtung zu berücksichtigen und insbesondere bei der daraus dann zu
erfolgenden Ableitung, in welchem Umfang eine Kindertagesstätte für die
Bauerschaft Hengstforde erforderlich ist. Bei den beiden vorgenannten
Alternativen ist in jedem Fall der Zeithorizont vorteilhaft.
Nachdem wir für die verschiedenen
Baumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen durchaus großzügige
Fördergelder erhalten haben, gestaltet sich dieser Fall etwas anders: Die
landesübliche Förderung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder
unter drei Jahren greift für den Erweiterungsbau leider nicht. Denn eine
Voraussetzung ist, dass NEU geschaffene Plätze gefördert werden, die die
Gesamtzahl der Betreuungsplätze erhöhen. Darüber hinaus gibt es ebenfalls eine
Fördergrundlage des Landes zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder über
drei Jahren. Diese greift jedoch lediglich für
Investitionsvorhaben, die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden und bis zum
31.07.2022 abgeschlossen sind. Im Sinne einer klassischen Förderung zur
Schaffung von Betreuungsplätzen greift hier lediglich die Förderung über den
Landkreis Ammerland. Jedoch muß man auch hier ins Gespräch kommen, um ein nach
Möglichkeit optimale Förderung zu erhalten. Darüber hinaus hat die Gemeinde
Apen über das Programm „Perspektive Innenstadt“ ein grundsätzliches Budget
zugesprochen bekommen, welches über konkrete, jeweils separat zu bewertende
Maßnahmen durch den Fördergeldgeben bewilligt werden kann. In der
Programmanmeldung wurde verwaltungsseitig bereits die vorgestellte Maßnahme
angeführt neben weiteren Maßnahmen. Mit Blick auf eine konkrete Antragstellung
und der sich seither ebenfalls konkretisierten Förderrichtlinie ist die
Schaffung von Betreuungsplätzen hier offenbar ausgeschlossen, da es eine
Pflichtaufgabe der Kommune ist. Weiterhin ist man verwaltungsseitig bemüht, für
andere anstehende Maßnahmen der Gemeinde das Budget einzuwerben. Somit ist das
dargestellte Projekt in keinster Weise in dieser Hinsicht mit den vergangenen
Hochbauprojekten zu vergleichen.
Davon abgesehen ist eine valide
Kostenschätzung dem Architekturbüro nicht möglich aufgrund der bekannten
Preisentwicklung und teilweisen Baustoffknappheit. Es steht zwar mit Blick auf
die o.g. Antragstellung im Rahmen des Programmes „Perspektive Innenstadt“ eine
Kostenaussage (keine Schätzung) i.H.v. 670.000 € - 700.000 € vor, die jedoch
nicht mehr als verlässlich gilt. Vielmehr wird man lt. Aussage des
Architekturbüros auf Ausschreibungsergebnisse angewiesen sein müssen, da
derzeit nur diese eine momentane Marktsituation abbilden. Dies ist natürlich
für Beratungen einerseits schwierig, andererseits mag dem positiv
gegenüberstehen, dass ein künftiger Bau in weitere Zukunft auch zu anderen
Konditionen stattfinden würde und auch in einem anderen Umfang.
Finanzielle
Auswirkung:
Konkrete Kosten sind durch das Architekturbüro zu erarbeiten.
Anlagen: