Betreff
Quartiersentwicklung in Apen - Herangehensweise, Planung, Umsetzung
Vorlage
VO/939/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ wird als sinnvolle Ergänzung für die Prozessbegleitung der Quartiersentwicklung Apen erachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte einzuleiten, um ein Fachbüro für die Prozessbegleitung zu gewinnen.

 

Neben dem Arbeitskreis sollen diesem Anlass bezogen Vertreter der im Sachverhalt genannten örtlichen Akteure hinzugezogen werden. Der Ortsbürgerverein Apen, der Bezirksvorsteher von Apen und Vertreter des Gewerbekreises Apen sind regelmäßig hinzuzuziehen.


Sachverhalt:

 

ACHTUNG! Der Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung des Arbeitskreis Quartiersentwicklung Apen am 28.02.2022 abgeändert!

 

Die Gemeinde Apen ist eine prosperierende Gemeinde, die allein aufgrund dieser Tatsache einer Dynamik unterliegt aber auch aufgrund des vielseitigen, auch ehrenamtlichen Engagements und den sich aus beiden Faktoren daraus ergebenden Möglichkeiten. Faktisch ändern sich verschiedenste Rahmenbedingungen, sei es das Bevölkerungswachstum, sei es das Wirtschaftswachstum, seien es andere Anforderungen an die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und auch Anforderungen an Konsumverhalten, Freizeitverhalten und generell sich ändernde Anforderungen einer Gesellschaft an den Ort, in dem man lebt. Jeder dieser Faktoren steht synonym für eine Vielzahl von Personen, die nicht homogen sind, sich teilweise überschneiden und teilweise ausschließen aber in jedem Fall aus ihrer Individualität heraus eine Idealvorstellung an ihren Wohnort haben.

 

Konkret gibt es also Wünsche an eine verkehrliche öffentliche Anbindung, sei es mit dem Bus oder der Bahn, es gibt Wünsche an eine Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, sei es über das Angebot des Lebensmitteleinzelhandels oder über die Produkte von Direktvermarktern, es gibt Wünsche an Sportstätten, sei es über örtliche Vereine oder öffentliche Plätze und Sporthallen, es gibt Wünsche an Begegnungsstätten, seien es Vereinshäuser oder öffentliche Tagungsmöglichkeiten. All diese Dinge haben ihre Berechtigung und müssen individuell gewürdigt werden. Umso wichtiger ist es jedoch, dass es hier einer Koordination bedarf, damit man gemeinsam ein Ziel anstreben kann, welches die Bedarfe möglichst vieler der Gemeinschaft berücksichtigt und nicht zu einem Ausschluss führt.

 

Letztlich befindet man sich im Rahmen eines solchen Prozesses, und es wird mutmaßlich ein Prozess, mindestens ein Beteiligungsprozess, sein, der durchlaufen werden sollte, im weitesten Sinne in irgendeiner Form im Städtebau bzw. der Städtebauförderung. Diese bedeutet einerseits, dass konzeptionelle Arbeit notwendig ist, aber andererseits auch, dass miteinander abgestimmte Projekte nach Möglichkeit sogar gefördert werden können. Essentiell hierfür ist zunächst einmal, dass man sich darüber austauscht und einig wird, welches Gebiet überhaupt einer Betrachtung und damit einem Abstimmungsprozess unterzogen werden soll.

 

Die Gemeinde Apen ist seinerzeit zusammen mit der Samtgemeinde Jümme in das Städtebauförderprogramm „kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen und hier durch die NLG begleitet worden. In diesem Programm wurden relativ abstrakt seitens der Gemeinden, aber dennoch über ein Entscheidungs- und Beteiligungsgremium, Projekte benannt, die in verschiedenen Ortsteilen über das Gemeindegebiet hinweg lokalisiert waren und das jeweilige Projekt, nicht den Ortsteil als solchen im Fokus hatten. Bei der Quartiersentwicklung Apen soll es genau andersherum sein. Hier soll der Ortsteil, der Ort Apen, im Vordergrund stehen, nicht das jeweilige Projekt für sich betrachtet.

 

Verwaltungsseitig wurde bereits aus dem o.g. Programm heraus Kontakt mit der NLG aufgenommen, um zu erörtern, ob und welches Städtebauprogramm für die Quartiersentwicklung im Ort Apen dienlich sein kann. Ein Vertreter der NLG wird zu diesem Thema während der Arbeitskreissitzung das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ vorstellen.

 

In einem nächsten Schritt gilt es, gemeinsam zu erarbeiten, welche Akteure über den Arbeitskreis hinaus in diesen Prozess eingebunden werden sollten.

 

Um ein mögliches Aufgabenspektrum für den Arbeitskreis konkret zu benennen, seien hier folgende Projekte im o.g. Sinne genannt:

 

-       Modernisierung und Nachnutzung von Versorgungsstätten des täglichen Bedarfs

-       Bahnhaltepunkt Apen

-       barrierefreier Bushalteplatz beim Viehmarktplatz

-       lüttje Festung, Wohnmobilstellplatz, Remise zur öffentlichen Nutzung

-       Sporthalle Apen

-       Entwicklung des Marktplatzes

-       Tagungsmöglichkeit im Ort Apen

-       öffentliche Flächen, Grünanlagen

 

Die benannten Punkte sind an verschiedenen Stellen mal intensiver, mal weniger intensiv thematisiert worden, sind aber in jedem Fall von besonderer Tragweite für den Ort Apen und daher in den benannten Prozess mit aufzunehmen.

 

Darüber hinaus ist es wichtig, auch die örtlichen Akteure aus Vereinen und Institutionen mit einzubeziehen, um die Sachthemen mit diesen zu erörtern und diese in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

 

Zu diesen zählen:

-       OBV Apen

-       TV Apen

-       Mühlenförderverein in der Gemeinde Apen

-       Gewerbekreis Apen

-       Bezirksvorsteher Apen

-       Kirchengemeinde Apen

-       OBM der Feuerwehr Apen

-       Verkehrsverein Apen

-       Behindertenbeirat

-       Seniorenbeauftragter/ -beirat

-       Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels (Markant)

-       Schützenverein Apen

-       Fischereiverein Apen

-       NABU Apen

 


Finanzielle Auswirkung:

Sollte das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ als den Prozess der Quartiersentwicklung Apen dienlich erachtet werden, ist eine konkrete Kostenschätzung für die Begleitung durch ein Planungsbüro einzuholen.

 


Anlagen: