Beschlussvorschlag:
Das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ wird als
sinnvolle Ergänzung für die Prozessbegleitung der Quartiersentwicklung Apen
erachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte einzuleiten, um ein
Fachbüro für die Prozessbegleitung zu gewinnen.
Neben dem Arbeitskreis sollen diesem Anlass bezogen Vertreter der im Sachverhalt genannten örtlichen Akteure hinzugezogen werden. Der Ortsbürgerverein Apen, der Bezirksvorsteher von Apen und Vertreter des Gewerbekreises Apen sind regelmäßig hinzuzuziehen.
Sachverhalt:
ACHTUNG! Der Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung des Arbeitskreis
Quartiersentwicklung Apen am 28.02.2022 abgeändert!
Die Gemeinde Apen ist eine
prosperierende Gemeinde, die allein aufgrund dieser Tatsache einer Dynamik
unterliegt aber auch aufgrund des vielseitigen, auch ehrenamtlichen Engagements
und den sich aus beiden Faktoren daraus ergebenden Möglichkeiten. Faktisch
ändern sich verschiedenste Rahmenbedingungen, sei es das Bevölkerungswachstum,
sei es das Wirtschaftswachstum, seien es andere Anforderungen an die
Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und auch Anforderungen an Konsumverhalten,
Freizeitverhalten und generell sich ändernde Anforderungen einer Gesellschaft
an den Ort, in dem man lebt. Jeder dieser Faktoren steht synonym für eine
Vielzahl von Personen, die nicht homogen sind, sich teilweise überschneiden und
teilweise ausschließen aber in jedem Fall aus ihrer Individualität heraus eine
Idealvorstellung an ihren Wohnort haben.
Konkret gibt es also Wünsche an
eine verkehrliche öffentliche Anbindung, sei es mit dem Bus oder der Bahn, es
gibt Wünsche an eine Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, sei es über
das Angebot des Lebensmitteleinzelhandels oder über die Produkte von
Direktvermarktern, es gibt Wünsche an Sportstätten, sei es über örtliche
Vereine oder öffentliche Plätze und Sporthallen, es gibt Wünsche an
Begegnungsstätten, seien es Vereinshäuser oder öffentliche
Tagungsmöglichkeiten. All diese Dinge haben ihre Berechtigung und müssen
individuell gewürdigt werden. Umso wichtiger ist es jedoch, dass es hier einer
Koordination bedarf, damit man gemeinsam ein Ziel anstreben kann, welches die
Bedarfe möglichst vieler der Gemeinschaft berücksichtigt und nicht zu einem
Ausschluss führt.
Letztlich befindet man sich im
Rahmen eines solchen Prozesses, und es wird mutmaßlich ein Prozess, mindestens
ein Beteiligungsprozess, sein, der durchlaufen werden sollte, im weitesten
Sinne in irgendeiner Form im Städtebau bzw. der Städtebauförderung. Diese
bedeutet einerseits, dass konzeptionelle Arbeit notwendig ist, aber
andererseits auch, dass miteinander abgestimmte Projekte nach Möglichkeit sogar
gefördert werden können. Essentiell hierfür ist zunächst einmal, dass man sich
darüber austauscht und einig wird, welches Gebiet überhaupt einer Betrachtung
und damit einem Abstimmungsprozess unterzogen werden soll.
Die Gemeinde Apen ist seinerzeit
zusammen mit der Samtgemeinde Jümme in das Städtebauförderprogramm „kleinere
Städte und Gemeinden“ aufgenommen und hier durch die NLG begleitet worden. In
diesem Programm wurden relativ abstrakt seitens der Gemeinden, aber dennoch
über ein Entscheidungs- und Beteiligungsgremium, Projekte benannt, die in
verschiedenen Ortsteilen über das Gemeindegebiet hinweg lokalisiert waren und
das jeweilige Projekt, nicht den Ortsteil als solchen im Fokus hatten. Bei der
Quartiersentwicklung Apen soll es genau andersherum sein. Hier soll der Ortsteil,
der Ort Apen, im Vordergrund stehen, nicht das jeweilige Projekt für sich
betrachtet.
Verwaltungsseitig wurde bereits
aus dem o.g. Programm heraus Kontakt mit der NLG aufgenommen, um zu erörtern,
ob und welches Städtebauprogramm für die Quartiersentwicklung im Ort Apen
dienlich sein kann. Ein Vertreter der NLG wird zu diesem Thema während der
Arbeitskreissitzung das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ vorstellen.
In einem nächsten Schritt gilt es,
gemeinsam zu erarbeiten, welche Akteure über den Arbeitskreis hinaus in diesen
Prozess eingebunden werden sollten.
Um ein mögliches Aufgabenspektrum
für den Arbeitskreis konkret zu benennen, seien hier folgende Projekte im o.g.
Sinne genannt:
- Modernisierung
und Nachnutzung von Versorgungsstätten des täglichen Bedarfs
- Bahnhaltepunkt
Apen
- barrierefreier
Bushalteplatz beim Viehmarktplatz
- lüttje
Festung, Wohnmobilstellplatz, Remise zur öffentlichen Nutzung
- Sporthalle
Apen
- Entwicklung
des Marktplatzes
- Tagungsmöglichkeit
im Ort Apen
- öffentliche
Flächen, Grünanlagen
Die benannten Punkte sind an
verschiedenen Stellen mal intensiver, mal weniger intensiv thematisiert worden,
sind aber in jedem Fall von besonderer Tragweite für den Ort Apen und daher in
den benannten Prozess mit aufzunehmen.
Darüber hinaus ist es wichtig,
auch die örtlichen Akteure aus Vereinen und Institutionen mit einzubeziehen, um
die Sachthemen mit diesen zu erörtern und diese in die Entscheidungsprozesse
einzubeziehen.
Zu diesen zählen:
- OBV
Apen
- TV
Apen
- Mühlenförderverein
in der Gemeinde Apen
- Gewerbekreis
Apen
- Bezirksvorsteher
Apen
- Kirchengemeinde
Apen
- OBM
der Feuerwehr Apen
- Verkehrsverein
Apen
- Behindertenbeirat
- Seniorenbeauftragter/
-beirat
- Vertreter
des Lebensmitteleinzelhandels (Markant)
- Schützenverein
Apen
- Fischereiverein
Apen
- NABU
Apen
Finanzielle
Auswirkung:
Sollte das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ als
den Prozess der Quartiersentwicklung Apen dienlich erachtet werden, ist eine
konkrete Kostenschätzung für die Begleitung durch ein Planungsbüro einzuholen.
Anlagen: