Beschlussvorschlag:
A: Die Verwaltung wird beauftragt die Rahmenbedingungen und
die Kosten für die Errichtung einer Freilauffläche zu ermitteln und in einem nächsten
Bau- und Planungsausschuss vorzustellen. Die Fraktionen werden vorab gebeten,
dem Fachamt dafür eventuelle Flächen vorzuschlagen.
B: Die Errichtung von Freilaufflächen wird aufgrund des
bestehenden Angebotes in der Gemeinde Apen nicht weiter verfolgt.
Sachverhalt:
Mit anliegendem Antrag begehrt die
UWG-Fraktion die Einrichtung von Freilaufflächen in der Nähe der Hauptorte Apen
und Augustfehn. Diese Thematik wurde aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion
in der vergangenen Wahlperiode bereits in den politischen Gremien behandelt. Am
03.03.2020 wurde der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung mit der NLG Gespräche
bzlg. einer Freilauffläche im Wohngebiet Augustfehn/Hengstforde führen solle. Im Verwaltungsbericht der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am
02.06.2020 wurde hierzu wie folgt berichtet:
Im Februar 2020 fand noch vor der Covid-19-Pandemie ein persönliches
Gespräch mit der NLG statt. Das Vorhaben wird von dort kritisch gesehen, da
nicht geklärt ist, wer die Herstellungskosten und die Unterhaltung übernimmt.
Faktisch ist es so, dass die
Gemeinde Apen derzeit aus Sicht der Verwaltung keine geeignete Fläche besitzt,
die als Freilauffläche genutzt werden könnte. An der einen oder anderen Stelle
wurde in der Vergangenheit abgewogen, ob ein Spielplatz in einer Siedlung
dahingehend umgenutzt werden kann. Allein aufgrund der geringen Größe hat man
sich dann jedoch dagegen entschieden und den Spielplatz belassen bzw. teilweise
auch als Baugrundstück veräußert. Die Frage einer geeigneten Fläche ist also
aus dem Bestand heraus schwierig zu beantworten.
Die Zahl der Hunde in der Gemeinde
Apen hat durchaus zugekommen, waren es am 01.01.2021 1.116 Hunde, waren es am
14.12.2021 bereits 1.138 Hunde. Geht man von einer bewussten Entscheidung aus,
sich erstmalig einen Hund anzuschaffen, muß man auch davon ausgehen, dass diese
Entscheidung getroffen wurde, dass man den Platz zuhause für eine entsprechende
Haltung hat und auch die Möglichkeit sieht, den Hund auszuführen. Dies soll in
keinster Weise das Antragsbegehren und die Vorteile einer Freilauffläche
schmälern, jedoch den Gedanken zulassen, dass eine Freilauffläche dazu führen
könnte, dass alldiejenigen, die o.g. Möglichkeiten nicht für sich sehen, sich
nun für einen Hund entscheiden.
Im niedersächsischen Gesetz über
den Wald und die Landschaftsordnung ist geregelt, dass in der freien Landschaft
jede Person verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht
unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in der Zeit vom 1. April
bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine
geführt werden. Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der
übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die
zugehörigen Wege und Gewässer. Nicht zur freien Landschaft gehören u.a. Straßen
und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen
Verkehr bestimmt sind.
Es gilt also die Faustregel, dass
gewidmete Straßen (kenntlich durch ein silbergraues Straßenschild) nicht zur
freien Landschaft zählen und Hunde hier nicht der Leinenpflicht unterliegen.
Gerade im Außenbereich gibt es somit also durchaus Wege und Straßen, die sich
eignen, seinem Hund Auslauf zu gewähren. Die Gemeinde Apen hat bisher bewusst
keinen Gebrauch davon gemacht, die bestehenden Regelungen per Verordnung weiter
einzugrenzen. Damit soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass es
bestehende Möglichkeiten gibt, die jedoch natürlich auch erweitert werden
können.
Aus Sicht der Verwaltung macht es
durchaus Sinn, Freilaufflächen in Apen und Augustfehn auszuweisen. In
Ermangelung zur Verfügung stehender Flächen, müsse dies bei der Ausweisung von
Baugebieten künftig berücksichtigt werden, so dass eine entsprechende
Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird. In diesem Zusammenhang müssen Größe und
Beschaffenheit (Umzäunung, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehälter, Pflege und
Unterhaltung) einer solchen Fläche geprüft und natürlich finanziell eingeplant
werden.
Finanzielle
Auswirkung:
./.
Anlagen:
CDU-Antrag Freilauffläche 2019
UWG-Antrag Freilauffläche