Betreff
Freilauffläche für Hunde
Vorlage
VO/942/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A: Die Verwaltung wird beauftragt die Rahmenbedingungen und die Kosten für die Errichtung einer Freilauffläche zu ermitteln und in einem nächsten Bau- und Planungsausschuss vorzustellen. Die Fraktionen werden vorab gebeten, dem Fachamt dafür eventuelle Flächen vorzuschlagen.

 

B: Die Errichtung von Freilaufflächen wird aufgrund des bestehenden Angebotes in der Gemeinde Apen nicht weiter verfolgt.

 


Sachverhalt:

Mit anliegendem Antrag begehrt die UWG-Fraktion die Einrichtung von Freilaufflächen in der Nähe der Hauptorte Apen und Augustfehn. Diese Thematik wurde aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode bereits in den politischen Gremien behandelt. Am 03.03.2020 wurde der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung mit der NLG Gespräche bzlg. einer Freilauffläche im Wohngebiet Augustfehn/Hengstforde führen solle. Im Verwaltungsbericht der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 02.06.2020 wurde hierzu wie folgt berichtet:

Im Februar 2020 fand noch vor der Covid-19-Pandemie ein persönliches Gespräch mit der NLG statt. Das Vorhaben wird von dort kritisch gesehen, da nicht geklärt ist, wer die Herstellungskosten und die Unterhaltung übernimmt.

 

Faktisch ist es so, dass die Gemeinde Apen derzeit aus Sicht der Verwaltung keine geeignete Fläche besitzt, die als Freilauffläche genutzt werden könnte. An der einen oder anderen Stelle wurde in der Vergangenheit abgewogen, ob ein Spielplatz in einer Siedlung dahingehend umgenutzt werden kann. Allein aufgrund der geringen Größe hat man sich dann jedoch dagegen entschieden und den Spielplatz belassen bzw. teilweise auch als Baugrundstück veräußert. Die Frage einer geeigneten Fläche ist also aus dem Bestand heraus schwierig zu beantworten.

 

Die Zahl der Hunde in der Gemeinde Apen hat durchaus zugekommen, waren es am 01.01.2021 1.116 Hunde, waren es am 14.12.2021 bereits 1.138 Hunde. Geht man von einer bewussten Entscheidung aus, sich erstmalig einen Hund anzuschaffen, muß man auch davon ausgehen, dass diese Entscheidung getroffen wurde, dass man den Platz zuhause für eine entsprechende Haltung hat und auch die Möglichkeit sieht, den Hund auszuführen. Dies soll in keinster Weise das Antragsbegehren und die Vorteile einer Freilauffläche schmälern, jedoch den Gedanken zulassen, dass eine Freilauffläche dazu führen könnte, dass alldiejenigen, die o.g. Möglichkeiten nicht für sich sehen, sich nun für einen Hund entscheiden.

 

Im niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung ist geregelt, dass in der freien Landschaft jede Person verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden. Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Nicht zur freien Landschaft gehören u.a. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind.

 

Es gilt also die Faustregel, dass gewidmete Straßen (kenntlich durch ein silbergraues Straßenschild) nicht zur freien Landschaft zählen und Hunde hier nicht der Leinenpflicht unterliegen. Gerade im Außenbereich gibt es somit also durchaus Wege und Straßen, die sich eignen, seinem Hund Auslauf zu gewähren. Die Gemeinde Apen hat bisher bewusst keinen Gebrauch davon gemacht, die bestehenden Regelungen per Verordnung weiter einzugrenzen. Damit soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass es bestehende Möglichkeiten gibt, die jedoch natürlich auch erweitert werden können.

 

Aus Sicht der Verwaltung macht es durchaus Sinn, Freilaufflächen in Apen und Augustfehn auszuweisen. In Ermangelung zur Verfügung stehender Flächen, müsse dies bei der Ausweisung von Baugebieten künftig berücksichtigt werden, so dass eine entsprechende Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird. In diesem Zusammenhang müssen Größe und Beschaffenheit (Umzäunung, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehälter, Pflege und Unterhaltung) einer solchen Fläche geprüft und natürlich finanziell eingeplant werden. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

./.

 


Anlagen:

CDU-Antrag Freilauffläche 2019

UWG-Antrag Freilauffläche