Sachverhalt:
Die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes ist in verschiedenen
Gremien bereits miteinander besprochen worden. Im Rahmen des Wachstums der
Gemeinde Apen ist die Notwendigkeit einer verkehrlichen Infrastruktur beraten
und durchaus bejaht worden. Die UWG-Fraktion hat mit Datum vom 23.10.2021 mit
einem Antrag (s. Anlage) darum gebeten, das Thema des Bahnhaltepunktes in Apen
zu beleuchten und nächste Schritte miteinander abzustimmen.
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine
Reaktivierung des Bahnhaltepunktes in Aussicht gestellt und die
Landesnahverkehrsgesellschaft als zuständige Behörde für den
Schienenpersonenverkehr ist somit mit der weiteren Planung und Umsetzung
betraut. Verwaltungsseitig bestehen Kontakte zu den genannten Behörden und
Institutionen, so dass man durchaus über aktuelle Sachstände in Kenntnis ist,
die jedoch tatsächlich mit Blick auf eine wie auch immer definierte
mittelfristige Zeitschiene über Absichtserklärungen bisher nicht hinaus gehen.
Nichts desto trotz ist das Thema Bahnhaltepunkt für den Ort
Apen ein Themenkomplex für den Arbeitskreis „Quartiersentwicklung Apen“, da der
Bahnhaltpunkt nicht für sich betrachtet werden kann, sondern ein ganzes Umfeld
mit einbezieht und dem Ort Apen an der möglichen Stelle Am Viehmarktplatz ein
Gesicht gibt. Hier gibt es mögliche räumliche Konkurrenz mit einem
Busverkehrsplatz und der ehrenamtlich vorbildlich angelegten Freizeitstätte
„lüttje Festung“.
Verwaltungsseitig hat ein Gespräch mit der Jadehochschule und
Prof. Droste (Architekturbüro Droste, Droste und Urban) stattgefunden. Dort
befasst man sich mit dem Thema der verkehrlichen Infrastruktur. Eine von Prof.
Droste begleitete Studentengruppe erarbeitet derzeit eine Vorstellung, bewusst
keine Machbarkeitsstudie, wie ein Bahnhaltepunkt im Ort Apen gestaltet sein
könnte. Diese Ausarbeitung wird im Ausschuss für Straßen, Brücken und ÖPNV
vorgestellt, da hier schwerpunktmäßig das Thema ÖPNV bearbeitet wird. Aufgrund
der o.g. Wechselbeziehungen ist es jedoch für dieses Gremium ein ebenso wichtiges
Thema.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die o.g.
Ausarbeitung als Grundlage für diesen Arbeitskreis in einer nächsten Sitzung zu
nutzen, um ein Bild davon zu haben, über welche Flächenbedarfe es in der
Örtlichkeit geht, welche Wechselbeziehungen zwischen den o.g. Bedarfen bestehen
und welche nächsten Schritte sich hieraus konkret ableiten. Ferner wird
verwaltungsseitig ermittelt, ob das Land Niedersachsen und die Deutsche Bahn
für die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes konkrete Pläne hegt.
Somit würde der Arbeitskreis einerseits allein aufgrund
seiner Zusammensetzung mit politischen Vertretern und künftig örtlichen
Akteuren eruieren, welche Interessen es zu berücksichtigen gilt, andererseits
können nächste Handlungsschritte abgestimmt werden.
Im Sinne dieser Vorgehensweise könne man aus Sicht der
Verwaltung dem o.g. Antrag gerecht werden.
Finanzierung:
Anlage:
UWG-Antrag Bahnhaltepunkt