Betreff
Satzung über die Zahlung von Entschädigungen für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten
Vorlage
VO/946/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A Satzungsänderung:

 

11. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Zahlung von

Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten

 

 

Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 3 § 6 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.12.2021 (Nds. GVBl. S. 830) hat der Rat in seiner Sitzung am 11.12.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I:

 

§ 2 Abs. 1 e wird wie folgt geändert:

 

Nimmt ein Ratsmitglied die Funktion eines Fraktionsvorsitzenden wahr, so erhält dieses eine zusätzliche monatliche Aufwandentschädigung in Höhe des einfachen Satzes des Betrages nach § 1 Abs. 1 Satz 1. Nimmt es jedoch diese Funktion zusätzlich zu einem Amt nach Buchstabe a) bis c) wahr, so wird diese Erhöhung auf 70 % des Betrages für Fraktions- oder Gruppenvorsitzende beschränkt.

 

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2022 in Kraft

 

Apen, den 15.03.2022

 

 

B keine Satzungsänderung:

 

Einer Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten wird nicht zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

Zur konstituierenden Ratssitzung am 01.11.2021 wurde erklärt, dass die CDU und die FDP die „Gruppe CDU/FDP“ bilden und die GRÜNEN und Ratsherr André Kreklau, DIE LINKE, die „Gruppe GGL“ bilden. Neben den Fraktionsvorsitzenden wurden seitens der „Gruppe CDU/FDP“ auch ein Gruppenvorsitz benannt.

 

Gem. § 2 Nr. 1 e der im Betreff genannten Satzung wird einem Gruppenvorsitzenden eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 190 € gewährt. Diese wird derzeit für den Gruppenvorsitzenden der „Gruppe CDU/FDP“ gewährt.

 

Mit Antrag vom 10.02.2022 (s. Anlage) beantragt die UWG-Fraktion eine dahingehende Änderung der Satzung, dass auf die zusätzliche Gewährung einer Aufwandsentschädigung für einen Gruppenvorsitz verzichtet wird. Zur Begründung wird auf die Satzungen der übrigen Ammerlandgemeinden und Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 (s. Anlage) verwiesen. Unter Punkt 1.2 der Empfehlung „Abgeordnete mit besonderen Funktionen“ sind Gruppenvorsitzende nicht benannt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Lt. Satzung der Gemeinde Apen erhält ein Gruppenvorsitzender eine zusätzliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 190 € je Monat.  

 

 


Anlagen:

-       Antrag UWG Satzungsänderung

-       Empfehlung der Entschädigungskommission 2021

-       Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen