Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig Betreuungsplätze
für den Bereich der über Dreijährigen im Gemeindegebiet für jetzige und künftige
nicht planbare Bedarfe (Familienfreundlichkeit; Flüchtlingssituation) zu
schaffen.
Sachverhalt:
Im zurückliegenden Jugendausschuss
am 07.02.2022 wurde über die Bedarfe an Kindergartenplätzen beraten und eine
kurzfristige Lösung in Absprache mit der Kirche als Träger den Gremien
vorgestellt. Der Erweiterungsbau beim Wichtelhuus soll verbunden mit einer
Umbaumaßnahme am Kindergarten „Unterm Regenbogen“ 25 zusätzliche
Kindergartenplätze im Ort Apen schaffen. Es wurde dargestellt, dass Lösungen im
Gebäudebestand nicht mehr realisiert werden können.
Seither ist eine Auswertung der
diesjährigen Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze vorgenommen
worden. Die Anmeldedaten stellen den Betreuungswunsch der Eltern dar,
der sicherlich vielfach dem Betreuungsbedarf entspricht. Das heißt,
sofern eine exakte Prüfung und Abwägung mit den Arbeitsplatzbescheinigungen
gemacht würde, könnten Eltern vereinzelt auf Nachmittagsplätze verwiesen
werden. Hierzu müßte ein weiteres Nachmittagsangebot in den Häusern vorgehalten
werden, was zusätzliches Personal bedeuten würden.
Ein Nachmittagsangebot, als
Beispiel jeweils eine Gruppe in Apen und Augustfehn, hätte den Charme, dass
eine Absage hinsichtlich eines Betreuungswunsches am Vormittag nicht
alternativlos gemacht würde. Die tatsächliche Inanspruchnahme eines
nachmittäglichen Angebotes bliebe zweifelhaft. Ferner werden wir damit nicht
nachhaltig unserem Ansatz als familienfreundliche Gemeinde gerecht.
Verwaltungsseitig stellt sich nun
die Frage, ob ein formalistisches Abarbeiten der diesjährigen Anmeldungen noch
zeitgemäß und die Lebensrealität berücksichtigend ist. Darüber hinaus ist zu
beurteilen, ob in einem nächsten Jahr nicht ohnehin anders gehandelt werden
sollte. Berücksichtigt man die Bedarfe gemäß der Anmeldezahlen und mutmaßt die
Zahl der auf die Kommunen zukommenden Geflüchteten scheint die Schaffung
weiterer Kapazitäten und damit Plätze angebracht.
Verwaltungsseitig hat man bereits
mit dem Träger Gespräche diesbezüglich geführt, um die Machbarkeit eines
solchen Vorhabens zu beurteilen. Zur kurzfristigen Schaffung eines
Platzangebotes kommen gemeinhin sog. Container in Betracht. Hier sei an dieser
Stelle bereits erwähnt, dass der Begriff „Container“ durchaus irreführend ist.
Denn diese müssen die gleichen Standards erfüllen wie jegliche andere
Betreuungseinrichtung auch. In den gemeinsamen Gesprächen mit der Kirche haben
wir uns gemeinschaftlich über verschiedene Standorte unterhalten und haben
Rahmenbedingungen beleuchtet, die berücksichtigt werden sollten:
- Eine
Containerlösung soll eine Überganslösung sein und nicht den Charakter einer
eigenständigen Einrichtung erwecken.
- Die
Nähe oder Angliederung an eine Bestandseinrichtung läßt Synergien wie
gemeinsame Spielplätze Bewegungsräume zu.
- Ein
freier Standort losgelöst von einer Bestandseinrichtung erfordert ein höheres
Maß an zu schaffenden Infrastrukturen (Versorgungsleitungen usw.)
- Ist
ein Standort notwendig oder müssen zwei vorgehalten werden.
- Wo
überwiegt örtlich gesehen die Qualität der Betreuung.
- Die
Qualität der Betreuung ist mit einem möglichen zentralen Standort abzugleichen
(Frage des Verhältnisses von Grundzentrum zu Außenbereich)
- Man
sollte die Kitaplatzsituation und die damit verbundene Kraftanstrengung nicht
in andere kommunale Themenfelder überleiten, wo dadurch neue Problemfelder
entstehen (Schule, Dorfgemeinschaftshäuser).
Vor diesem Hintergrund wurden
folgende Standorte bewertet:
Apen
In Apen wäre eine Lösung hinter
der Turnhalle (Aschenbahn, Sprunggrube) vorstellbar. Hier bestünde eine Nähe
zum Bestandskindergarten. Charmant wäre an diesem Standort, dass man im Grunde
damit signalisieren würde, dass diese Lösung ein erster Schritt in die bauliche
Lösung der Krippenerweiterung beim Wichtelhuus darstellen würde. Nach
Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde, dem Landesjugendamt, ist eine
organisatorische Angliederung an den Kindergarten „Unterm Regenbogen“ nicht
möglich (max. 6 Gruppen), eine Angliederung an das Wichtelhuus nicht, weil die
räumliche Distanz zu groß ist. Hier bliebe die Möglichkeit, eine
„Containerlösung“ als separate Einrichtung zu realisieren, was bedeuten würde,
dass Synergien, wie die gemeinsame Spielplatznutzung mit dem
Bestandskindergarten, nicht möglich ist.
Die Schule Apen wurde ebenfalls
mit Blick auf die freien Klassenräume bewertet. Hier möchte man jedoch nicht in
ein System eingreifen, das gerade neu beordnet wird. Spielplatz und
Sanitäranlagen müßten hier ebenfalls neu geschaffen werden.
Augustfehn
Hier wurde die Freifläche neben
dem Pfarrhaus in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten betrachtet. Dieser
Standort liegt zentral, müßte jedoch auch als separate Einrichtung betrachtet
werden, da eine organisatorische Angliederung an den Kindergarten „Die Brücke“
aufgrund der bereits bestehenden Größe nicht möglich ist.
Augustfehn II
Mit Blick auf das Schützenhaus, wo
der Verein signalisiert hat, dass hier eine Veränderung herbeigeführt werden
möge, würde man evtl. über ein Bestandsgebäude verfügen können, jedoch wären
enorme Umbaumaßnahmen im Bestand erforderlich, was einer kurzfristigen
Zeitschiene nicht gerecht werden würde. Ein Konflikt mit den Ansprüchen des
Vereins ist noch unbeachtet.
Hengstforde
Hier wurde eine Freifläche
gegenüber des Freibades betrachtet. Dieser Standort liegt zentral und wäre als
eigenständige Einrichtung zu betrachten. Hier müßten alle
Versorgungsinfrastrukturen geschaffen werden. Darüber hinaus stellt sich die
Frage, ob eine solche Lösung noch den Charakter einer Übergangslösung hätte. Gleiches
würde auch für einen Standort am Wohngebiet oder Bauhof(gelände) gelten, wobei
die erforderliche Bauleitplanung noch unberücksichtigt ist.
Nordloh
Mit Blick auf bestehende
Infrastrukturen scheint Nordloh ein guter Standort zu sein. Denn hier sind
Synergien möglich. Mit dem Bestandskindergarten kann ein gemeinsamer Spielplatz
genutzt werden, die Turnhalle kann als Bewegungshalle genutzt werden. Die Lage
im Außenbereich mag Bedarfen in den Hauptorten nicht gerecht werden, jedoch
hier eine gewisse Qualität gewährleisten.
Würde man drei Gruppen schaffen
wollen, stellt sich Frage, wo eine Interimslösung die größte Akzeptanz
erhielte. Die Beurteilung der Qualität der Betreuung scheint in Nordloh am
ehesten zu bejahen. Geht man davon aus, dass ein Betreuungsplatz in der Regel
für die Kinder mobiler berufstätiger Eltern geschaffen wird, ist die Distanz
eher relativ zu beurteilen. Dies hat man mit dem Familienzentrum in Augustfehn
II bereits erfahren. Wenn man zusätzlich jedoch noch ein Nachmittagsangebot in
Apen und/oder Augustfehn schaffen würde, hätte man dennoch eine Antwort auf die
Anliegen der genau gegenteiligen Gruppe einer Elternschaft, die keine Mobilität
nachweisen kann.
Über alles hinweg ist die
Beurteilung der Frage des Schaffens einer Containerlösung natürlich auch mit
der Frage der Wirtschaftlichkeit verbunden. Diese Frage mag jedoch etwas
günstiger beurteilt werden, wenn man in die Überlegungen mit einbezieht, dass
die Container vielleicht noch eine Doppelnutzung erfahren können, nämlich dann,
wenn bei einem möglichen künftigen An-/Umbau der Grundschule Augustfehn für die
Bauphase Raum geschaffen werden muß. Denn eine erste, noch nicht belastbare
Sichtung der Kosten und Angebote zeigt, dass es einen Punkt gibt, mutmaßlich
nach drei Jahren, der den Kauf von Containern rentabler macht. Bei der guten
Haltbarkeit von Containern scheint also ein Kauf zum jetzigen Zeitpunkt
durchaus als sinnvoll, wenn man zusätzlich davon ausgeht, dass ein Kauf zu
einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft ungleich teurer wäre.
Es bleibt festzuhalten, dass die
Gemeinde vom mittelfristigen Ziel nicht abweichen muß:
- Anbau
Wichtelhuus Apen, 25 Kita-Plätze am Standort Apen (Unterm Regenbogen)
- Bauprojekt
Aschenbeck&Aschenbeck; 25 KiGa und 15 Krippenplätze auf dem Dockgelände in
Augustfehn
- Kita
Hengstforde
kurzfristiges Ziel:
- Im
Sinne der Familienfreundlichkeit Schaffung von Vormittagsgruppen in Nordloh mit
hoher Aufenthaltsqualität
- Schaffung
von drei Gruppen
- Nutzung
von mobilen Einheiten, die auch für eine Schulnutzung geeignet sind
Finanzielle
Auswirkung:
Sofern konkretere Kostenschätzungen vorliegen mögen diese für
die Beratungen hinsichtlich des Nachtragshaushaltes 2022 berücksichtigt werden.
Anlagen: