Sachverhalt:
Mit Beendigung des Schuljahres 2021/2022 zum Sommer dieses
Jahres läuft die Schulform „Oberschule“ für unsere weiterführende Schule aus.
Alle Jahrgänge 5 bis 10 unterliegen nach den Sommerferien der Schulform
„Integrierte Gesamtschule“. Aufgrund der durchgehend über die
Mindestanforderung der Genehmigung (3-Zügigkeit) hinausgehenden Auslastung der
IGS kann von einem Fortbestand der Schulform IGS ausgegangen werden.
Erziehungsberechtigte können die Schulform der
weiterführenden Schule frei wählen. Dies hat zur Folge, dass auch Schülerinnen
und Schüler (SuS), die nicht in der Gemeinde Apen wohnen, bei der IGS
Augustfehn angemeldet werden können, sofern die Schulform IGS an ihrem Wohnsitz
nicht angeboten wird.
Je Jahrgang besuchen ca. 25% auswärtige SuS die IGS
Augustfehn.
Der größte Anteil der auswärtigen SuS kommt aus dem Gebiet
der Stadt Westerstede.
Grundsätzlich sieht das Niedersächsische Schulgesetz eine
automatisch eintretende Möglichkeit der Schulkostenabrechnung mit den
auswärtigen Schulträgern vor. Davon ausgenommen ist die Abrechnung zwischen
Schulträgern innerhalb eines Landkreises. Hier ist eine Abrechnung nur nach
vertraglicher Vereinbarung möglich.
EGR Jürgens und VA Siefert haben dazu am 05.05.2022 ein
Gespräch mit Vertretern der Verwaltung der Stadt
Westerstede geführt.
Gemeinsamer Vorschlag an die Politik:
- Vereinbarung von
Pauschalen
- Anzahl der
SchülerInnen zum Stichtag 01.09. des Vorjahres
- Abrechnungszeitraum
Haushaltsjahr (nicht Schuljahr)
- Beginn der
IGS-Abrechnung ab 01.01.2023 mit Stichtag 01.09.2022
- Vorlage in SchulA
(Apen am 20.06., WST am 28.06.) ggf. nochmal im Herbst (Apen 19.09.2022)
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Finanzierung:
Anlage: