Betreff
Schulkostenabrechnung IGS
Vorlage
MV/387/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Beendigung des Schuljahres 2021/2022 zum Sommer dieses Jahres läuft die Schulform „Oberschule“ für unsere weiterführende Schule aus. Alle Jahrgänge 5 bis 10 unterliegen nach den Sommerferien der Schulform „Integrierte Gesamtschule“. Aufgrund der durchgehend über die Mindestanforderung der Genehmigung (3-Zügigkeit) hinausgehenden Auslastung der IGS kann von einem Fortbestand der Schulform IGS ausgegangen werden.

 

Erziehungsberechtigte können die Schulform der weiterführenden Schule frei wählen. Dies hat zur Folge, dass auch Schülerinnen und Schüler (SuS), die nicht in der Gemeinde Apen wohnen, bei der IGS Augustfehn angemeldet werden können, sofern die Schulform IGS an ihrem Wohnsitz nicht angeboten wird.

 

Je Jahrgang besuchen ca. 25% auswärtige SuS die IGS Augustfehn.

Der größte Anteil der auswärtigen SuS kommt aus dem Gebiet der Stadt Westerstede.

 

Grundsätzlich sieht das Niedersächsische Schulgesetz eine automatisch eintretende Möglichkeit der Schulkostenabrechnung mit den auswärtigen Schulträgern vor. Davon ausgenommen ist die Abrechnung zwischen Schulträgern innerhalb eines Landkreises. Hier ist eine Abrechnung nur nach vertraglicher Vereinbarung möglich.

EGR Jürgens und VA Siefert haben dazu am 05.05.2022 ein Gespräch mit Vertretern der Verwaltung der Stadt Westerstede geführt.

 

Gemeinsamer Vorschlag an die Politik:

 

  1. Vereinbarung von Pauschalen
  2. Anzahl der SchülerInnen zum Stichtag 01.09. des Vorjahres
  3. Abrechnungszeitraum Haushaltsjahr (nicht Schuljahr)
  4. Beginn der IGS-Abrechnung ab 01.01.2023 mit Stichtag 01.09.2022
  5. Vorlage in SchulA (Apen am 20.06., WST am 28.06.) ggf. nochmal im Herbst (Apen 19.09.2022)

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Finanzierung:

 


Anlage: