Betreff
IGS: Zügigkeiten/ Losverfahren
Vorlage
MV/388/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2017 wurde als Kapazitätsgrenze für die zum 01.08.2017 einzurichtende IGS die 4-Zügigkeit festgelegt. 4-Zügigkeit bedeutet, dass je Jahrgang 4 Parallelklassen mit maximal je 30 Schülerinnen und Schülern (SuS) vorgesehen sind. Das bedeutet grundsätzlich eine maximale Schülerzahl von 120 je Jahrgang.

 

Der Zuspruch der IGS ist so groß, dass je Jahrgang die Anzahl der auswärtigen Schülerinnen und Schüler etwa einer Klassengröße entspricht. Es ergibt sich mindestens eine 4-Zügigkeit, in manchen Jahrgängen eine 5-Zügigkeit. Die Bildung von 5 Parallelklassen entsteht dadurch, dass in fortlaufende Jahrgänge (vorrangig Jahrgang 6 bis 8) zusätzlich SuS aufgenommen werden müssen, die in unsere Gemeinde ziehen oder hier bereits wohnen und die Schule wechseln (z.B. Wechsel vom Gymnasium Westerstede oder der FCSO Veenhusen). Diese SuS haben Anspruch auf Aufnahme in die IGS, da unsere IGS auf unserem Gemeindegebiet die einzige Schule im Sekundarbereich I ist (ersetzende Schule).

 

Überschreiten die Anmeldezahlen die Kapazitätsgrenze, ist nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ein Losverfahren durchzuführen. Im Beschluss des Rates vom 25.04.2017 wurde hierzu festgelegt, dass das eingeschränkte Losverfahren mit folgenden Kriterien angewendet werden soll:

1.      Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Apen

2.      Geschwisterkinder

3.      Repräsentativer Querschnitt (Leistungsebenen)

 

Der Zuspruch für den kommenden Jahrgang 5 ist so groß, dass erstmals das Losverfahren Anwendung fand. Es wurden 134 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die festgelegte Kapazitätsgrenze von 120 aufgrund des Ratsbeschlusses ist damit überschritten. Alle freien Plätze nach Berücksichtigung der gemeindeeigenen Kinder sind über das eingeschränkte Losverfahren zu vergeben. Dabei ist auf volle 120 Plätze zu losen. Kinder mit festgestelltem Förderbedarf werden doppelt gezählt.

 

Das Losverfahren wurde am 09.06.2022 durchgeführt. Ein späterer Zeitpunkt war nicht realisierbar, da Erziehungsberechtigte, deren Kinder nicht aufgenommen werden können, sich um einen anderen Schulplatz kümmern müssen.

Nach Abzug der gemeindeeigenen SuS konnten alle Geschwisterkinder berücksichtigt werden, sodass das Losverfahren erst zu Punkt 3 Anwendung fand.

Entsprechend des repräsentativen Querschnitts erhielten 4 SuS mit Leistungsniveau auf Hauptschulebene und 14 SuS mit Leistungsniveau auf Realschulebene einen Schulplatz. Der repräsentative Querschnitt wurde gebildet aus den anteiligen Leistungsebenen „Gymnasium“, „Realschule“, „Hauptschule“ und „Förderbedarf Lernen“ der eingegangenen Anmeldungen.

 

Die volle Auslastung der 120 Plätze durch das Losverfahren kann jedoch dazu führen, dass im kommenden Schuljahr auch der Jahrgang 5 in die 5-Zügigkeit gerät.  Werden Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Apen nach Durchführung des Losverfahrens angemeldet, sind sie in die IGS aufzunehmen.

 

Eine 5-Zügigkeit in mehreren Jahrgängen ist mit räumlichen Einschränkungen verbunden, kann aber mit Umnutzung von Fachräumen und Differenzierungsräumen aufgefangen werden.

In Zusammenarbeit mit der Schulleitung, des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung und der Gemeinde Apen als Schulträger soll für die Zukunft geklärt werden, ob eine reduzierte Aufnahme in Jahrgang 5 möglich ist. Die in mehreren Jahren bereits entstandene 5-Zügigkeit (insbesondere durch Rückläufer des Gymnasiums Westerstede) untergräbt faktisch die aufgrund der räumlichen Kapazitäten festgelegte Höchstgrenze.

 


Finanzierung:

Keine, finanzielle Entlastung durch Abrechnung auswärtiger SuS (sh. entsprechender TOP)


Anlage: