Sachverhalt:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2017 wurde als
Kapazitätsgrenze für die zum 01.08.2017 einzurichtende IGS die 4-Zügigkeit
festgelegt. 4-Zügigkeit bedeutet, dass je Jahrgang 4 Parallelklassen mit
maximal je 30 Schülerinnen und Schülern (SuS) vorgesehen sind. Das bedeutet
grundsätzlich eine maximale Schülerzahl von 120 je Jahrgang.
Der Zuspruch der IGS ist so groß, dass je Jahrgang die Anzahl
der auswärtigen Schülerinnen und Schüler etwa einer Klassengröße entspricht. Es
ergibt sich mindestens eine 4-Zügigkeit, in manchen Jahrgängen eine
5-Zügigkeit. Die Bildung von 5 Parallelklassen entsteht dadurch, dass in
fortlaufende Jahrgänge (vorrangig Jahrgang 6 bis 8) zusätzlich SuS aufgenommen
werden müssen, die in unsere Gemeinde ziehen oder hier bereits wohnen und die
Schule wechseln (z.B. Wechsel vom Gymnasium Westerstede oder der FCSO
Veenhusen). Diese SuS haben Anspruch auf Aufnahme in die IGS, da unsere IGS auf
unserem Gemeindegebiet die einzige Schule im Sekundarbereich I ist (ersetzende
Schule).
Überschreiten die Anmeldezahlen die Kapazitätsgrenze, ist
nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ein
Losverfahren durchzuführen. Im Beschluss des Rates vom 25.04.2017 wurde hierzu
festgelegt, dass das eingeschränkte Losverfahren mit folgenden Kriterien
angewendet werden soll:
1.
Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Apen
2.
Geschwisterkinder
3.
Repräsentativer Querschnitt (Leistungsebenen)
Der Zuspruch für den kommenden Jahrgang 5 ist so groß, dass
erstmals das Losverfahren Anwendung fand. Es wurden 134 Schülerinnen und
Schüler angemeldet. Die festgelegte Kapazitätsgrenze von 120 aufgrund des
Ratsbeschlusses ist damit überschritten. Alle freien Plätze nach
Berücksichtigung der gemeindeeigenen Kinder sind über das eingeschränkte
Losverfahren zu vergeben. Dabei ist auf volle 120 Plätze zu losen. Kinder mit
festgestelltem Förderbedarf werden doppelt gezählt.
Das Losverfahren wurde am 09.06.2022 durchgeführt. Ein
späterer Zeitpunkt war nicht realisierbar, da Erziehungsberechtigte, deren
Kinder nicht aufgenommen werden können, sich um einen anderen Schulplatz
kümmern müssen.
Nach Abzug der gemeindeeigenen SuS konnten alle Geschwisterkinder
berücksichtigt werden, sodass das Losverfahren erst zu Punkt 3 Anwendung fand.
Entsprechend des repräsentativen Querschnitts erhielten 4 SuS
mit Leistungsniveau auf Hauptschulebene und 14 SuS mit Leistungsniveau auf
Realschulebene einen Schulplatz. Der repräsentative Querschnitt wurde gebildet
aus den anteiligen Leistungsebenen „Gymnasium“, „Realschule“, „Hauptschule“ und
„Förderbedarf Lernen“ der eingegangenen Anmeldungen.
Die volle Auslastung der 120 Plätze durch das Losverfahren
kann jedoch dazu führen, dass im kommenden Schuljahr auch der Jahrgang 5 in die
5-Zügigkeit gerät. Werden Schülerinnen
und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Apen nach Durchführung des
Losverfahrens angemeldet, sind sie in die IGS aufzunehmen.
Eine 5-Zügigkeit in mehreren Jahrgängen ist mit räumlichen
Einschränkungen verbunden, kann aber mit Umnutzung von Fachräumen und
Differenzierungsräumen aufgefangen werden.
In Zusammenarbeit mit der Schulleitung, des Regionalen
Landesamtes für Schule und Bildung und der Gemeinde Apen als Schulträger soll
für die Zukunft geklärt werden, ob eine reduzierte Aufnahme in Jahrgang 5
möglich ist. Die in mehreren Jahren bereits entstandene 5-Zügigkeit
(insbesondere durch Rückläufer des Gymnasiums Westerstede) untergräbt faktisch
die aufgrund der räumlichen Kapazitäten festgelegte Höchstgrenze.
Finanzierung:
Keine, finanzielle Entlastung durch Abrechnung auswärtiger SuS (sh. entsprechender TOP)
Anlage: