Betreff
Anspruch Ganztagsbetreuung
Vorlage
MV/389/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Wie bereits in der letzten Sitzung des Schulausschusses mitgeteilt, besteht ab 2026 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Anspruch beginnt mit Jahrgang 1 aufsteigend und beträgt 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche.

Die Betreuung in Ganztagsschulen wird auf diesen Zeitrahmen angerechnet.

 

Die Janosch-Grundschule und die Grundschule Apen wurden bereits in (offene) Ganztagsschulen umgewandelt. Die Grundschule Nordloh ist verlässliche Grundschule.

In der Vergangenheit hatten die Grundschulen Nordloh und Augustfehn II ebenfalls Interesse an der Ganztagsbeschulung. Der Gemeinderat hatte sich aufgrund der Größe dieser Grundschulen (jeweils 1-zügig) dagegen entschieden. Eltern mit Bedarf an Ganztagsbetreuung konnten die Grundschule Apen oder die Janosch-Grundschule wählen.

 

Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ändert sich die Sachlage. Nicht über die Schulen abgedeckte Betreuungszeiten wären anderweitig abzudecken (z.B. Hortbetreuung). Die Grundschule Nordloh hat nach wie vor Interesse an der Umwandlung in eine Ganztagsschule. In der nächsten Sitzung des Schulausschusses sollte ein Beschluss gefasst werden, ob die Grundschule Nordloh in eine (offene) Ganztagsschule umgewandelt werden soll.

 

Nähere gesetzliche Regelungen gibt es noch nicht. Ausführungen zum derzeitigen Stand erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzierung:

 


Anlage: