Sachverhalt:
Wie bereits in der letzten Sitzung des Schulausschusses
mitgeteilt, besteht ab 2026 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter. Der Anspruch beginnt mit Jahrgang 1 aufsteigend und beträgt 8
Stunden an 5 Tagen in der Woche.
Die Betreuung in Ganztagsschulen wird auf diesen Zeitrahmen
angerechnet.
Die Janosch-Grundschule und die Grundschule Apen wurden bereits
in (offene) Ganztagsschulen umgewandelt. Die Grundschule Nordloh ist
verlässliche Grundschule.
In der Vergangenheit hatten die Grundschulen Nordloh und
Augustfehn II ebenfalls Interesse an der Ganztagsbeschulung. Der Gemeinderat
hatte sich aufgrund der Größe dieser Grundschulen (jeweils 1-zügig) dagegen
entschieden. Eltern mit Bedarf an Ganztagsbetreuung konnten die Grundschule
Apen oder die Janosch-Grundschule wählen.
Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung
ändert sich die Sachlage. Nicht über die Schulen abgedeckte Betreuungszeiten
wären anderweitig abzudecken (z.B. Hortbetreuung). Die Grundschule Nordloh hat
nach wie vor Interesse an der Umwandlung in eine Ganztagsschule. In der
nächsten Sitzung des Schulausschusses sollte ein Beschluss gefasst werden, ob
die Grundschule Nordloh in eine (offene) Ganztagsschule umgewandelt werden
soll.
Nähere gesetzliche Regelungen gibt es noch nicht.
Ausführungen zum derzeitigen Stand erfolgen in der Sitzung.
Finanzierung:
Anlage: