Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses; Feststellung der Besetzung
Vorlage
VO/992/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen stellt gemäß § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG fest:

 

a)      Auf der Grundlage des Beschlusses zur Erhöhung der Zahl der Beigeordneten vom 01.11.2021 und der Vereinbarungen über die Bildung der Gruppe CDU/FDP sowie der Gruppe GGL sind die 8 Sitze wie folgt auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen.

 

UWG-Fraktion:                                    4 Sitze

SPD-Fraktion:                          2 Sitze

Gruppe CDU/FDP:                              2 Sitze

Gruppe GGL:                           Grundmandat mit beratender Stimme

 

b)      Dem Verwaltungsausschuss gehören folgende Beigeordnete an:

 

UWG-Fraktion

Bernd-Thomas Scheiwe

 

Hartmut Orth

 

Bodo ter Haseborg

 

Maik Janßen

SPD-Fraktion

Hans-Jürgen Janssen

 

Torsten Huber

Gruppe CDU/FDP

Thalke Ehlers

Holger Mundt

 

Weiterhin gehören dem Verwaltungsausschuss folgende Abgeordnete mit beratender Stimme an:

 

Gruppe GGL

Torsten Albrecht

 

c)      Als stimmberechtigte Vertreter werden benannt:

 

UWG-Fraktion

Christian Martens

 

Charline Krul

 

Manfred Delger

 

Klaus Harms

SPD-Fraktion

Björn Meyer

 

Harald Schmidt

Gruppe CDU/FDP

Heiner Bruns

Markus Berends

 

Als nicht stimmberechtigte Vertreter werden benannt:

 

Gruppe GGL

André Kreklau

 

 

 


Sachverhalt:

Die Veränderung der Stärkenverhältnisse der Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Apen erfordert eine Neubildung des Verwaltungsausschusses. Die Anzahl der Beigeordneten, die gem. § 74 (2) Satz 2 NKomVG mit Beschluss des Rates der Gemeinde Apen vom 01.11.2021 um zwei, auf somit acht Beigeordnete erhöht wurde, steht nicht zur Disposition, denn die Erhöhung gilt für die Dauer der Ratsperiode, also bis 2026.

 

Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt. Der Berechnung der Sitzverteilung liegt folgende Tabelle zugrunde aus der ersichtlich ist, wie sich die Sitze auf die Fraktionen und Gruppen verteilen:

 

 

 

 

Demnach entfallen auf die

 

UWG-Fraktion:                       4 Sitze

SPD-Fraktion:              2 Sitze

Gruppe CDU/FDP:                  2 Sitze

Gruppe GGL:               kein Sitz, Grundmandat mit beratender Stimme

 

Nach § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jeden Beigeordneten ein Vertreter zu bestimmen. Sofern eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist, so kann von ihr ein zweiter Vertreter bestimmt werden (§ 75 Abs. 1 S. 5 NKomVG). Gem. § 74(1) S1 Nr. 3 i.V.m. § 71 (4) NKomVG können Fraktionen oder Gruppen, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wurden als sog. Grundmandatare mit beratender Stimme Mitglied des Verwaltungsausschusses sein.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine finanziellen Auswirkungen

 


Anlagen: