Sachverhalt:
Frau Antje Heydegger wird ihren Sitz im Rat der Gemeinde Apen
durch Verzicht und Feststellung durch den Gemeinderat am 12.07.2022 verlieren.
Sie ist seinerzeit über die Personenwahl in den Gemeinderat eingezogen.
Die Gemeindewahlleitung hat gem. § 44 (1) i.V.m. § 38 (2)
NKWG festgestellt, dass der durch den Sitzverlust von Frau Heydegger frei
werdende Sitz im Gemeinderat an Herrn Jan Willjes übergeht.
Die Mitgliedschaft im Gemeinderat beginnt grundsätzlich mit
der Annahme der Wahl, beim Nachrücken als Ersatzperson allerdings erst mit der
Feststellung des Sitzverlustes durch den Gemeinderat gem. § 52 (2) NKomVG.
Herr Willjes ist mit Schreiben vom 28.06.2022 gem. § 40 (1)
NKWG über den Sitzübergang informiert worden und hat mit Schreiben vom
29.06.2022 erklärt, dass er die Wahl annimmt. Seine Mitgliedschaft im Rat
beginnt mit der Feststellung des Sitzverlustes von Frau Heydegger.
Herr Willjes ist vom Bürgermeister gem. § 60 NKomVG zu
verpflichten und gem. § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden
Pflichten hinzuweisen.
Finanzierung:
keine finanziellen Auswirkungen
Anlage: