Betreff
Durchführung der Präventionsstrategie "Communities That Care - CTC"
Vorlage
VO/007/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen führt die Präventionsstrategie CTC unter der Voraussetzung der Vorlage eines Förderbescheides durch den Landespräventionsrat und der Koordinierung durch den Landkreis Ammerland ein. 


Sachverhalt:

„Communities That Care – CTC“ ist eine Langzeitstrategie zur Planung und Steuerung der Präventionsarbeit einer Kommune. Der in den USA entwickelte Ansatz wird bereits seit 2012 auch vom Landespräventionsrat Niedersachsen unterstützt.

 

Die Strategie gliedert sich in insgesamt fünf Phasen und soll dauerhaft die Präventionsarbeit in der Kommune begleiten und ist daher von einem einmaligen Projekt abzugrenzen. Das Ziel ist es, den Status quo der Präventionsarbeit zu ermitteln, alle Verantwortlichen für Präventionsarbeit zusammenzuführen und entsprechend des ermittelten Bedarfs eine zielgenaue Präventionsarbeit zu etablieren, die im Rahmen von Evaluationen fortlaufend weiterentwickelt wird.

 

Hierzu erfolgt in Phase 1 zunächst eine Vorbereitung des CTC, in der die Verantwortlichen und die Rahmenbedingungen bestimmt werden. Außerdem wird die Schülerbefragung, anhand derer der Bedarf der Präventionsarbeit ermittelt wird, vorbereitet.

 

Wesentlicher Bestandteil der Phase 2 ist sodann die Durchführung der CTC-Schülerumfrage, deren Daten in Phase 3 gesammelt und analysiert werden, sodass die wesentlichen Risiko- und Schutzfaktoren in der Kommune aufgezeigt werden können. Nach deren Priorisierung erfolgt in Phase 4 die Erstellung eines Aktionsplans mit der Formulierung der Ziele, die im Hinblick auf die Risiko- und Schutzfaktoren verfolgt werden sollen.

 

Die letzte Phase dient schließlich dazu, eine Organisationsstruktur zu schaffen, die den aufgestellten Aktionsplan unterstützt und sich durch Evaluationen fortlaufend weiterentwickeln lässt.

 

Die Gemeinden Rastede und Edewecht haben die CTC-Präventionsstrategie bereits eingeführt. Der Landkreis Ammerland beabsichtigt nunmehr eine kreisweite Implementierung der CTC-Strategie und hatte hierzu am 12.07.2022 zu einer Informationsveranstaltung geladen, die eine Erläuterung der Strategie durch den Landespräventionsrat beinhaltete.

 

Bis zum 30.09.2022 können entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte vom 17.05.2018 Fördermittel für den Förderzeitraum 2023/2024 beim Landespräventionsrat beantragt werden. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 70 % der Gesamtaufwendungen.

 

Der Landkreis Ammerland wird einen entsprechenden Förderantrag beim Landespräventionsrat einreichen. Sofern ein entsprechender Bewilligungsbescheid eingeht, erfolgt von Seiten des Landkreises eine Koordination zur gemeinsamen Einführung der CTC-Präventionsstrategie.

 

Innerhalb der Gemeinde werden sich sodann einerseits der Präventionsrat und dabei insbesondere die Präventionsbeauftragte und andererseits die Jugendpflege mit der Einführung der Präventionsstrategie CTC befassen.

 

Im Ergebnis wird somit die Präventionsarbeit des Präventionsrates und der Jugendpflege hinsichtlich seines Bedarfs geprüft und ggfs. neue ausgerichtet. CTC stellt somit kein paralleles Projekt dar, sondern ein Instrument zur Optimierung der Präventionsarbeit. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die konkrete Fördersumme wird erst mit Vorliegen eines Förderbescheides an den Landkreis Ammerland bekannt.

 

Gemäß Nr. 4.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kriminalpräventiver Projekte sind Personal- und Sachausgaben zuwendungsfähig, soweit sie durch das Projekt zusätzlich entstehen. 

 

Für die Einführung der Präventionsstrategie CTC werden in der Gemeinde insbesondere Personalaufwendungen aufgebracht werden müssen.

 

Ausgehend von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche und einer Projektdauer von zwei Jahren beliefen sich die Personalaufwendungen auf ungefähr 14.800 Euro. Aufgrund des Förderansatzes von 70 % der Gesamtaufwendungen ist von Personalaufwendungen für die Gemeinde in Höhe von 4443,87 Euro auszugehen.


Anlagen: