Betreff
Ganztagsschule Grundschule Nordloh (Grundsatzbeschluss)
Vorlage
VO/011/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Grundsatzbeschluss: Die Gemeinde Apen beabsichtigt, die Grundschule Nordloh in eine Ganztagsschule umzuwandeln. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Umwandlung zu einem passenden Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit der Grundschule Nordloh auf den Weg zu bringen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses der Gesamtkonferenz der Grundschule Nordloh.


Sachverhalt:

Wie in der letzten Sitzung des Schulausschusses bereits in einer Mitteilungsvorlage vorgetragen, gibt es ab 2026 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um zumindest anteilig diesem Anspruch gerecht zu werden und gleiche Voraussetzungen an den Grundschulen in der Gemeinde Apen zu schaffen, sollte die Grundschule Nordloh in eine Ganztagsschule umgewandelt werden. Gleichzeitig wäre eine Ausweitung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Apen anzustreben (montags bisher noch kein Ganztagsbetrieb).

Um im Falle der Bereitstellung von weiteren Fördermitteln für den Ganztagsausbau handlungsfähig zu sein, sollte mindestens ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, die Grundschule Nordloh umwandeln zu wollen. Im letzten Förderprogramm war die Beantragung von Fördermitteln nicht zugelassen für Schulen, die noch nicht als Ganztagsschule geführt wurden bzw. sich noch nicht im Umwandlungsverfahren befanden.

Um den notwendigen Vorarbeiten (z.B. Verlegung des Schulkindergartens nach Apen, Einrichtung eines Klassenraums als Essensraum, Personal für die Essensausgabe) nicht vorzugreifen, sollte das Datum zur Umwandlung zunächst noch offengelassen werden.

Ein Antrag auf Einrichtung der Ganztagsschule kann erst beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gestellt werden, wenn im Folgejahr tatsächlich der Ganztagsbetrieb starten soll. Die Genehmigung erfolgt immer ausschließlich zum Folgejahr der Antragstellung, ein Beginn-Datum in der Zukunft wird nicht berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkungen:

Es fallen Kosten für die personelle (Ausgabe des Essens) und sächliche (Bereitstellung und Einrichtung der Räumlichkeiten) Ausstattung an. Die Höhe der Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Es fallen keine Kosten für die Nachmittagsbetreuung an, da diese im Schulbetrieb durchgeführt wird. Die Schule erhält dafür ein Budget vom Land Niedersachsen. Wird die Grundschule Nordloh nicht in eine Ganztagsschule umgewandelt, müsste der Anspruch auf Ganztagsbetreuung anderweitig sichergestellt werden. In dem Falle hätte nach jetzigem Stand die Gemeinde Apen diese Betreuungszeiten selbst zu organisieren und zu finanzieren.