Beschlussvorschlag:
Grundsatzbeschluss: Die Gemeinde Apen beabsichtigt, die Grundschule Nordloh in eine Ganztagsschule umzuwandeln. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Umwandlung zu einem passenden Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit der Grundschule Nordloh auf den Weg zu bringen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses der Gesamtkonferenz der Grundschule Nordloh.
Sachverhalt:
Wie in der letzten Sitzung des
Schulausschusses bereits in einer Mitteilungsvorlage vorgetragen, gibt es ab
2026 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um
zumindest anteilig diesem Anspruch gerecht zu werden und gleiche Voraussetzungen
an den Grundschulen in der Gemeinde Apen zu schaffen, sollte die Grundschule
Nordloh in eine Ganztagsschule umgewandelt werden. Gleichzeitig wäre eine
Ausweitung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Apen anzustreben
(montags bisher noch kein Ganztagsbetrieb).
Um im Falle der Bereitstellung von
weiteren Fördermitteln für den Ganztagsausbau handlungsfähig zu sein, sollte
mindestens ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, die Grundschule Nordloh
umwandeln zu wollen. Im letzten Förderprogramm war die Beantragung von
Fördermitteln nicht zugelassen für Schulen, die noch nicht als Ganztagsschule
geführt wurden bzw. sich noch nicht im Umwandlungsverfahren befanden.
Um den notwendigen Vorarbeiten
(z.B. Verlegung des Schulkindergartens nach Apen, Einrichtung eines
Klassenraums als Essensraum, Personal für die Essensausgabe) nicht
vorzugreifen, sollte das Datum zur Umwandlung zunächst noch offengelassen
werden.
Ein Antrag auf Einrichtung der Ganztagsschule kann erst beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gestellt werden, wenn im Folgejahr tatsächlich der Ganztagsbetrieb starten soll. Die Genehmigung erfolgt immer ausschließlich zum Folgejahr der Antragstellung, ein Beginn-Datum in der Zukunft wird nicht berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es fallen Kosten für die
personelle (Ausgabe des Essens) und sächliche (Bereitstellung und Einrichtung
der Räumlichkeiten) Ausstattung an. Die Höhe der Kosten kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Es fallen keine Kosten für die Nachmittagsbetreuung an, da diese im Schulbetrieb durchgeführt wird. Die Schule erhält dafür ein Budget vom Land Niedersachsen. Wird die Grundschule Nordloh nicht in eine Ganztagsschule umgewandelt, müsste der Anspruch auf Ganztagsbetreuung anderweitig sichergestellt werden. In dem Falle hätte nach jetzigem Stand die Gemeinde Apen diese Betreuungszeiten selbst zu organisieren und zu finanzieren.