Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen schließt mit der Stadt Westerstede zum 01.01.2023 die vier anliegenden Schulkostenverträge. Die Verträge über das Gymnasium Westerstede, die Außenstelle des Gymnasiums in Apen und die Förderschule an der Goethestraße in Westerstede ersetzen die Verträge in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

 

Die Abrechnungspauschalen werden jeweils auf 3 Kalenderjahre festgeschrieben. Die Pauschale wird lediglich jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Zum 01.01.2026 wird die Höhe der Pauschale unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung überprüft und ggfs. angepasst.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses durch die Stadt Westerstede.


Sachverhalt:

Seit Beginn des Schuljahres 2022-23 wird die weiterführende Schule in Augustfehn in allen Jahrgängen als Schulform „Integrierte Gesamtschule“ (IGS) geführt. Sie ist die einzige IGS auf dem Gebiet des Landkreises Ammerland. Eltern/Erziehungsberechtigten steht die Wahl der Schulform frei. Auch SchülerInnen, die nicht in der Gemeinde Apen wohnen, können deshalb die IGS besuchen. Aufgrund des großen Anteils an Schüler/-innen aus Westerstede soll ein Vertrag zur Schulkostenabrechnung zwischen der Gemeinde Apen und der Stadt Westerstede abgeschlossen werden.

Zum Anbau an die IGS gibt es noch keine tatsächlichen Werte für die anfallenden Kosten. Deshalb wurde die Abrechnungspauschale auf Grundlage der geplanten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 ermittelt. Eine Pauschale in Höhe von 900,- € wird als angemessen angesehen. Die Pauschale ergibt sich aus den ermittelten Kosten pro Schüler/-in abzüglich einer Interessenquote von 20% (Interessenquote: das Interesse des Schulträgers daran, dass die Schule von auswärtigen SchülerInnen besucht wird, um aufgrund der höheren Schülerzahl mehr Unterrichtsvielfalt bieten zu können). Da aufgrund der Energiekrise derzeit die Höhe der Betriebskosten nicht absehbar ist, sollte die Abrechnungspauschale vorerst für 3 Jahre befristet werden (inkl. jährlicher Anpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes). Nach jetzigem Stand kann damit gerechnet werden, dass sich die Energieversorgung in diesem Zeitrahmen gefestigt hat und die Preisentwicklung einschätzbar wird. Die Abrechnungspauschale sollte deshalb nach Ablauf von 3 Jahren anhand der tatsächlich entstandenen Betriebsaufwendungen überprüft und ggf. neu festgelegt werden.

Die Vertragsverhandlungen zwischen der Gemeinde Apen und der Stadt Westerstede wurden zum Anlass genommen, auch die bestehenden Schulverträge zu überarbeiten.

 

Auf Grundlage der aktuellen Kosten und der Schülerzahlen zum Stichtag 01.09.2022 des Gymnasiums Westerstede, der Außenstelle des Gymnasiums und der Förderschule an der Goethestraße ergibt sich, jeweils unter Gewährung einer Interessenquote, die aktualisierte Höhe der jährlichen Kostenpauschale, welche Grundlage für den Abschluss der neuen Verträge ist.

 

Für die Außenstelle des Gymnasiums ergibt sich dadurch eine jährliche Pauschale von 1.380,00 € pro Schüler/-in. Bisher betrug diese jährlich 950,00 €.

 

Für das Gymnasium Westerstede ergibt sich dadurch eine jährliche Pauschale von 1.000,00 € pro Schüler/-in. Bisher betrug diese jährlich 876,50 €.

 

Für die Förderschule an der Goethestraße ergibt sich dadurch eine jährliche Pauschale von 3.360,00 € pro Schüler/-in. Bisher betrug diese jährlich 1.736,00 €.


Finanzielle Auswirkungen:

In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sind entsprechend der bisherigen Schulverträge Erträge und Aufwendungen eingeplant. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2023 sind die aktualisierten Daten zu berücksichtigen.


Anlagen:

Entwurf Schulvertrag IGS Augustfehn mit Kostenermittlung

Entwurf Schulvertrag Gymnasium Westerstede – Außenstelle Apen mit Kostenermittlung

Entwurf Schulvertrag Gymnasium Westerstede mit Kostenermittlung

Entwurf Schulvertrag Förderschule an der Göthestraße mit Kostenermittlung