Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen schließt mit der Stadt Westerstede zum
01.01.2023 die vier anliegenden Schulkostenverträge. Die Verträge über das
Gymnasium Westerstede, die Außenstelle des Gymnasiums in Apen und die
Förderschule an der Goethestraße in Westerstede ersetzen die Verträge in der
jeweils aktuell gültigen Fassung.
Die Abrechnungspauschalen werden jeweils auf 3 Kalenderjahre
festgeschrieben. Die Pauschale wird lediglich jährlich entsprechend der
Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Zum 01.01.2026 wird die Höhe
der Pauschale unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung überprüft und ggfs.
angepasst.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses durch die Stadt Westerstede.
Sachverhalt:
Seit Beginn des Schuljahres 2022-23 wird die weiterführende
Schule in Augustfehn in allen Jahrgängen als Schulform „Integrierte
Gesamtschule“ (IGS) geführt. Sie ist die einzige IGS auf dem Gebiet des
Landkreises Ammerland. Eltern/Erziehungsberechtigten steht die Wahl der
Schulform frei. Auch SchülerInnen, die nicht in der Gemeinde Apen wohnen,
können deshalb die IGS besuchen. Aufgrund des großen Anteils an Schüler/-innen
aus Westerstede soll ein Vertrag zur Schulkostenabrechnung zwischen der
Gemeinde Apen und der Stadt Westerstede abgeschlossen werden.
Zum Anbau an die IGS gibt es noch keine tatsächlichen Werte
für die anfallenden Kosten. Deshalb wurde die Abrechnungspauschale auf
Grundlage der geplanten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 ermittelt. Eine
Pauschale in Höhe von 900,- € wird als angemessen angesehen. Die Pauschale
ergibt sich aus den ermittelten Kosten pro Schüler/-in abzüglich einer Interessenquote
von 20% (Interessenquote: das Interesse des Schulträgers daran, dass die Schule
von auswärtigen SchülerInnen besucht wird, um aufgrund der höheren Schülerzahl
mehr Unterrichtsvielfalt bieten zu können). Da aufgrund der Energiekrise
derzeit die Höhe der Betriebskosten nicht absehbar ist, sollte die
Abrechnungspauschale vorerst für 3 Jahre befristet werden (inkl. jährlicher
Anpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes). Nach
jetzigem Stand kann damit gerechnet werden, dass sich die Energieversorgung in
diesem Zeitrahmen gefestigt hat und die Preisentwicklung einschätzbar wird. Die
Abrechnungspauschale sollte deshalb nach Ablauf von 3 Jahren anhand der
tatsächlich entstandenen Betriebsaufwendungen überprüft und ggf. neu festgelegt
werden.
Die Vertragsverhandlungen zwischen der Gemeinde Apen und der
Stadt Westerstede wurden zum Anlass genommen, auch die bestehenden
Schulverträge zu überarbeiten.
Auf Grundlage der aktuellen Kosten und der Schülerzahlen zum
Stichtag 01.09.2022 des Gymnasiums Westerstede, der Außenstelle des Gymnasiums
und der Förderschule an der Goethestraße ergibt sich, jeweils unter Gewährung
einer Interessenquote, die aktualisierte Höhe der jährlichen Kostenpauschale,
welche Grundlage für den Abschluss der neuen Verträge ist.
Für die Außenstelle des Gymnasiums ergibt sich dadurch eine
jährliche Pauschale von 1.380,00 € pro Schüler/-in. Bisher betrug diese
jährlich 950,00 €.
Für das Gymnasium Westerstede ergibt sich dadurch eine
jährliche Pauschale von 1.000,00 € pro Schüler/-in. Bisher betrug diese
jährlich 876,50 €.
Für die Förderschule an der Goethestraße ergibt sich dadurch eine jährliche Pauschale von 3.360,00 € pro Schüler/-in. Bisher betrug diese jährlich 1.736,00 €.
Finanzielle
Auswirkungen:
In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sind entsprechend der bisherigen Schulverträge Erträge und Aufwendungen eingeplant. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2023 sind die aktualisierten Daten zu berücksichtigen.
Anlagen:
Entwurf Schulvertrag IGS Augustfehn mit Kostenermittlung
Entwurf Schulvertrag Gymnasium Westerstede – Außenstelle Apen
mit Kostenermittlung
Entwurf Schulvertrag Gymnasium Westerstede mit
Kostenermittlung
Entwurf Schulvertrag Förderschule an der Göthestraße mit Kostenermittlung