Sachverhalt:
Herr André Kreklau wird seinen Sitz im Rat der Gemeinde Apen
durch Verzicht und Feststellung durch den Gemeinderat am 11.10.2022 verlieren.
Er ist seinerzeit über die Personenwahl in den Gemeinderat eingezogen.
Die Gemeindewahlleitung hat gem. § 44 (1) i.V.m. § 38 (2)
NKWG festgestellt, dass der durch den Sitzverlust von Herrn Kreklau frei
werdende Sitz im Gemeinderat an Herrn Alexander Meier übergeht.
Die Mitgliedschaft im Gemeinderat beginnt grundsätzlich mit
der Annahme der Wahl, beim Nachrücken als Ersatzperson allerdings erst mit der
Feststellung des Sitzverlustes durch den Gemeinderat gem. § 52 (2) NKomVG.
Herr Meier ist mit Schreiben vom 28.09.2022 gem. § 40 (1)
NKWG über den Sitzübergang informiert worden und hat mit Schreiben vom
tt.mm.2022 erklärt, dass er die Wahl annimmt. Seine Mitgliedschaft im Rat
beginnt mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Kreklau.
Herr Kreklau ist vom Bürgermeister gem. § 60 NKomVG zu verpflichten und gem. § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Finanzierung: Keine finanziellen Auswirkungen
Anlage: