Beschlussvorschlag:
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn André Kreklau wird künftig Herr Alexander Meier nicht stimmberechtigter Vertreter von Herrn Torsten Albrecht im Verwaltungsausschuss sein.
Sachverhalt:
Gem. § 75
Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jeden Beigeordneten ein Vertreter zu bestimmen.
Gem. § 74(1) S1 Nr. 3 i.V.m. § 71 (4) NKomVG können Fraktionen oder Gruppen,
die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wurden als sog. Grundmandatare
mit beratender Stimme Mitglied des Verwaltungsausschusses sein.
Bisher war Herr André Kreklau nicht stimmberechtigter Vertreter des beratenden Verwaltungsausschussmitgliedes Herrn Torsten Albrecht. Laut Mitteilung der GGL soll diese Vertretungsfunktion künftig Herr Alexander Meier wahrnehmen.
Finanzielle Auswirkungen: keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen: