Betreff
Grundlagen des Klimaschutzes und Energiebericht
Vorlage
VO/073/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Erstellung eines Energieberichtes einzuleiten. Die notwendigen Finanzmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatung zu berücksichtigen. Die Verwaltung berichtet zum Stand der Dinge in einem folgenden Ausschuss für Klima und Umwelt.

 


Sachverhalt:

Klimaschutz, Klimafolgeanpassung und CO2-Einsparungen sind nicht zuletzt in Anbetracht der aktuellen Energiekrise allgegenwärtige Themen. Abgeleitet von den Zielen des Klima-Abkommens von Paris aus dem Jahr 2015 mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad Celsius, sowie des Green-Deal auf EU-Ebene ist das Bundes-Klimaschutzgesetz unter anderem mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 Rahmen gebend für ein zukunftsfähiges Handeln.

Auf Niedersächsischer Ebene ist das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels maßgeblich. Durch die Novellierung der Gesetzes Ende Juni 2022 haben sich die Klimaschutzziele verschärft und es sind verschiedene pflichtige Klimaschutzaufgaben auch für Kommunen dazu gekommen. So ist beispielsweise ein Energiebericht für jede Kommune erstmalig für das Kalenderjahr 2022 zu erstellen und spätestens bis zum 31. 12.2023 zu veröffentlichen (§17 NKlimaG). Der Mindestumfang beinhaltet den Verbrauch, die Kosten und die Emissionen für Strom und Wärme und die Kennwerte müssen witterungsbereinigt werden. Mittel- und Oberzentren sind zudem verpflichtet kommunale Wärmepläne aufzustellen (§20 NKlimaG).

Seit dem 1. Juli 2022 hat auch die Gemeinde Apen mit einer neu geschaffenen Stelle eine Klimaschutzbeauftragte. Als Ansprechpartnerin innerhalb der Verwaltung aber auch darüber hinaus ist hier eine niederschwellige Schnittstelle zu Thema Klimaschutz und Klimafolgeanpassung entstanden. Neben dem grundsätzlichen Ziel der Minderung der Treibhausgasemissionen soll in der Gemeinde Apen das Handeln zugunsten des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels- noch mehr als bislang- in allen relevanten Bereichen verstetigt werden. Dabei kommt der Verwaltung natürlich auch immer eine Vorbildfunktion zu, die es zu erfüllen gilt.

Auf Initiative des Amtes für Umwelt und Klimaschutz des Landkreises Ammerland findet seit dem Sommer ein intensiver und regelmäßiger Austausch mit den Ammerländer Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Klimamanagements statt. Der neben vielfältiger Hilfestellung mit der Initiierung eines auch eine erste gemeinsame Projektidee hervorgebracht hat.

Darüber hinaus sind die Klimaschutzmanager *Innen über die KEAN, die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH, bestens vernetzt und werden unterstützt.

 

Energiebericht

Wie bereits erwähnt ist die Erstellung eines Energieberichtes erstmalig für das Jahr 2022 für alle Kommunen Pflicht. Durch die Offenlegung der Energieverbräuche sollen Potenziale zur Senkung der Verbräuche und Einsparoptionen von Energiekosten ermittelt werden.

Laut § 17 NKlimaG sind je Kalenderjahr alle anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie bei der Kommune, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlendioxid sowie die Verbräuche an Strom- und Heizenergie derjenigen von der Kommune genutzten Gebäude, für die bei der Kommune Energiekosten anfallen und für die aufgrund von separaten Abnahmestellen Einzeldaten vorhanden sind. Der Energiebericht 2022 ist bis spätestens 31. 12. 2023 zu veröffentlichen. Die folgenden Berichte umfassen dann jeweils drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

Vergleichbare Energieberichte wurden in der Vergangenheit zum Beispiel durch die EWE erarbeitet, so auch für Apen. Diese Berichte werden aktuell jedoch nicht mehr erstellt. Alternativ gibt es Softwareangebote unterschiedlicher Anbieter, die es zu erwerben und natürlich mit Daten zu „füttern“ gilt.

 

Hinsichtlich der Kosten wird sich die Verwaltung kundig machen und je nach Höhe der zu erwartenden Kosten den Auftrag für die Erstellung des Berichtes entsprechend ausschreiben.

 

!!! ACHTUNG geänderter Beschlussvorschlag im Fachausschuss erarbeitet, Beschlussvorschlag lautete bisher: 

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Erstellung eines Energieberichtes einzuleiten. Die notwendigen Finanzmittel sind dem Klimabudget zu entnehmen. Die Verwaltung berichtet zum Stand der Dinge in einem folgenden Ausschuss für Klima und Umwelt.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen: