Betreff
Infoveranstaltungen zum Thema Klima und Energieeinsparung
Vorlage
VO/076/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Durchführung von Infoveranstaltungen sowie Einführung von Beratungsgutscheinen wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Einführung und Abwicklung einer gemeindlichen Förderung einer Energieberatung zu erarbeiten und im Rahmen der Haushaltsmittel umzusetzen.  


Sachverhalt:

Die aktuellen Energiepreise macht nicht nur der öffentlichen Hand zu schaffen, sie stellen auch eine große Belastung und Verunsicherung für Private dar. Zudem tragen die privaten Haushalte zu den Treibhausgasemissionen bei, nicht zuletzt durch die vielfach enrdgasbetriebenen Heizanlagen sowie einen insgesamt hohen Heizenergiebedarf der Gebäude.

Ein kurzfristiger Austausch sparsamer Heizalternativen, die bestenfalls durch regenerative Energien gespeist werden, oder eine anderweitige energetische Sanierung der Bausubstanz ist finanziell oft nicht zu stemmen und hinsichtlich langer Lieferzeiten und begrenzter Kapazitäten bei entsprechenden Firmen unrealistisch.

Entsprechend der Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung sind Gebäudeeigentümer seit dem 1. Oktober 2022 verpflichtet die Heizungssysteme ihrer Gebäude, sofern Erdgas genutzt wird, innerhalb der nächsten zwei Jahre zu optimieren. Entsprechend des §2 der Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV, sind Eigentümer zur Prüfung des Heizsystems unter anderem auf grundlegende Einstellungsmängel und der Benennung weiterführender Maßnahmen verpflichtet.

 

 

Infoveranstaltung:

Die Gemeinde Apen möchte ihren Bürgerinnen und Bürgern zu diesen Themen im Rahmen einer Infoveranstaltung Hilfestellung geben. Ein externer Energieberater soll zu Vorgaben und Inhalten der Verordnung aber auch potenziellen Ansprechpartnern informieren. Darüber hinaus sollen weitere Tipps gegeben werden, um energie- und kostensparend und damit auch klimaschonend zu handeln.

Weitere Infoveranstaltungen zum Thema Klimaschutz sollen folgen.

 

Beratungsgutscheine:

Die Gemeinde Apen möchte einen Anreiz schaffen, dass Hausbesitzer sich mit der energetischen Optimierung ihres Gebäudes, sei es hinsichtlich der Heizung oder der Gebäudesubstanz an sich, auseinandersetzen. Eine finanzielle Unterstützung bei der Optimierung der Heizungssysteme entsprechend §2 EnSiniMaV ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hierzu nicht möglich.

Verwaltungsseitig ist, gemeinsam mit einer fachkundigen Person, sowie im Austausch mit dem Klimaschutzmanagement der Gemeinde Edewecht die Idee entstanden, eine geförderte Energieberatung anzubieten, die über das Maß der gesetzlichen Verpflichtung hinaus geht. Dabei soll keine umfassende Sanierungsberatung im Sinne eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellt werden. Es geht vielmehr darum, den energieeffizienten Betrieb der Heizung zu steigern und den Eigentümer zu qualifizieren, ganz individuell für sein Gebäude, durch sein Verhalten und seine Befähigung im Umgang mit der Heizungsanlage den Energiebedarf zu senken. Neben Schornsteinfegern und gelisteten Energieberatern/Energieeffizienzberatern sollen auch Fachkräfte des Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbaus die Beratung durchführen können.

Die Beratung wird nach aktuellem Stand bei Kosten zwischen 200 und 250 € liegen. Um eine Bezuschussung der Beratung und damit einen Anreiz auf den Weg zu bringen, gilt es verschiedene Rahmenbedingungen abzuklären und zu erarbeiten:

 

-       Welcher Personenkreis soll gefördert werden?

-       Handelt es sich ausschließlich um eine Objektförderung.

-       Förderhöhe

-       Vermarktung/Etablierung

-       Nachweis der getätigten Beratung als Auszahlungsgrundlage

-       Administrative Abwicklung mit den beteiligten Akteuren

 

Die Verwaltung steht hier bereits mit der Gemeinde Edewecht in Verbindung, wo ein ähnliches System entwickelt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die noch zu beziffernden Kosten sind dem Klimabudget zu entnehmen.


Anlagen: