Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale
Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Die Gebührensatzung
ist wie folgt zu ändern:
18. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Apen
über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1
des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), und
der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der
Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung
am 13.12.2022 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die
Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994
(Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt
geändert durch Satzung vom 17.12.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland
Nr. 33 vom 20.12.2019) wird wie folgt geändert:
§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:
" § 4 Gebührensatz
Die Abwassergebühr beträgt je m³
Abwasser 3,00 Euro."
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.
Januar 2023 in Kraft.
Apen, den 13.12.2022
Gemeinde
Apen
Huber,
Bürgermeister
Sachverhalt:
Die Gebühr
für die zentrale Abwasserbeseitigung wurde zum Haushaltsjahr 2020 von 3,15 €
auf 2,90 € gesenkt. Mit der Gebührensenkung wurde das Ziel verfolgt, die bis
dato erzielten Überschüsse aus den Vorjahren in Höhe von ca. 250.000 €
innerhalb von drei Jahren an die Gebührenzahler zurückzugeben.
Der
Überschuss, der aus der Betriebsabrechnung 2022 nach derzeitigen Berechnungen
vorgetragen wird reicht nicht mehr aus, um das Defizit des Jahres 2023 zu
decken. Die Verwaltung rechnet mit einer Unterdeckung von 52.397,39 € für das
Jahr 2023.
Nach § 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes sind Kostenunterdeckungen in den
nächsten 3 Jahren auszugleichen. Somit wäre eine Gebührenanhebung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zwingend notwendig. Da zum Jahr 2024 eine Anpassung der an die
EWE Wasser GmbH zu zahlenden Zinskosten notwendig ist und das Zinsniveau
momentan stark ansteigt, ist eine nochmalige Erhöhung des Betreiberentgeltes
zum 01.01.2024 zu erwarten. Außerdem wirken sich die höheren
Lebenshaltungskosten und insbesondere die steigenden Energiekosten auf die
Entwicklung der für die Erhöhung des Betreiberentgeltes maßgebenden Indizes
aus. Somit würde die Unterdeckung weiter ansteigen. Eine sprunghafte Erhöhung
der Abwasserbeseitigungsgebühr wäre die Folge.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, den Gebührensatz für die zentrale
Abwasserbeseitigung zum 01.01.2023 auf 3,00 € zu erhöhen.
Weitere
Einzelheiten sind der anliegenden Kalkulation zu entnehmen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die zentrale Abwasserbeseitigung stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Die Veranschlagung ist für den Ergebnishaushalt der Gemeinde aufwandsneutral. Ein sich nach Ablauf des Haushaltsjahres ergebender Überschuss oder Fehlbetrag ist in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen.
Anlagen:
Vermerk zur Gebührenkalkulation einschließlich Anlagen