Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses; Feststellung der Besetzung
Vorlage
VO/098/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen stellt gemäß § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG fest:

 

a)      Auf der Grundlage des Beschlusses zur Erhöhung der Zahl der Beigeordneten und der Vereinbarungen über die Bildung der Gruppe CDU/FDP sowie der Gruppe SPD/Grüne/Linke und nach Ziehung des Loses zur Vergabe des achten Sitzes sind die acht Sitze im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen wie folgt auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen.

 

UWG-Fraktion:                                   4          Sitze

Gruppe SPD/Grüne/Linke:                 ___      Sitze

Gruppe CDU/FDP:                              ___      Sitz/e

 

b)      Dem Verwaltungsausschuss gehören folgende Beigeordnete an:

 

UWG-Fraktion

Bernd-Thomas Scheiwe

Hartmut Orth

Bodo ter Haseborg

Maik Janßen

Gruppe SPD/Grüne/Linke

Hans-Jürgen Janssen

Torsten Huber

 

Gruppe CDU/FDP

Thalke Ehlers

 

 

 

c)      Als stimmberechtigte Vertreter werden benannt:

 

UWG-Fraktion

Christian Martens

Charline Krul

Manfred Delger

Klaus Harms

Gruppe SPD/Grüne/Linke

Björn Meyer

Anna Niedermeier

 

Gruppe CDU/FDP

Heiner Bruns

Markus Berends

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Veränderung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Apen erfordert eine Neubildung des Verwaltungsausschusses. Die Anzahl der Beigeordneten, die gem. § 74 (2) Satz 2 NKomVG mit Beschluss des Rates der Gemeinde Apen um zwei, auf somit acht Beigeordnete erhöht wurde, steht nicht zur Disposition, denn die Erhöhung gilt für die Dauer der Ratsperiode, also bis 2026.

 

Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren  auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt. Der Berechnung der Sitzverteilung liegt folgende Tabelle zugrunde, aus der ersichtlich ist, wie sich die Sitze auf die Gruppen und Fraktionen verteilen:

 

 

Der achte zu vergebende Sitz wird im Losverfahren zu vergeben sein, da zwei Gruppen hier die gleiche Höchstzahl aufweisen. Dies berücksichtigend sähe eine Verteilung wie folgt aus:

 

UWG-Fraktion:                 4 Sitze

Gruppe SPD/Grüne/Linke:          2 Sitze, ein weiterer Sitz per Losentscheid möglich

Gruppe CDU/FDP:                          1 Sitz, ein weiterer Sitz per Losentscheid möglich

 

Nach § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jeden Beigeordneten ein Vertreter zu bestimmen. Sofern eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist, kann von ihr ein zweiter Vertreter bestimmt werden (§ 75 Abs. 1 S. 5 NKomVG).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen: