Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss unterstützt die Ausführungsplanung für den Ausbau der Anbindung des Familienzentrums in Augustfehn II wie in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 21.02.2023 vorgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen und die Mehrkosten in die Beratungen zum 1. Nachtragshaushalt 2023 einzubringen. 

 


Sachverhalt:

Nach den Umbaumaßnahmen der Grundschule in Augustfehn II zum Familienzentrum wurde, nach Förderzusage vom Amt für regionale Landentwicklung (ArL) Weser-Ems, die Ausführungsplanung mit dem beauftragten Planungsbüro IST bzw. deren Nachunternehmer Wessels und Grünefeld aus Garrel abgeschlossen.

 

Die Ausführungsplanung wird vom Planungsbüro Wessels und Grünefeld in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV vorgestellt.

 

Darüber hinaus findet am 02.03.2023 eine Eigentümer- und Anliegerversammlung statt, in welcher die geplanten Ausführungsarbeiten detailliert erklärt und etwaige Fragen beantwortet werden.

 

Die Kosten für die Anbindung des Familienzentrums in Augustfehn II werden derzeit auf ca. 777.400,00 € einschließlich Honorarkosten geschätzt. Eventuelle Zusatzkosten wie Verlegung von Versorgungsleitungen, Sanierung des Schmutzwasser-Kanals, Bodenbelastungen, etc. wurden in dieser Kostenschätzung nicht mit aufgenommen.

 

Diese Maßnahme wird vom Amt für regionale Landentwicklung Weser-Ems mit einer Förderquote von 63 % der förderfähigen Kosten gefördert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten sind im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer INV-22.0013 mit einem Betrag in Höhe von 543.000 € in Form von Haushaltsresten eingeplant. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden seinerzeit Fördermittel in Höhe von 328.800 € eingeplant. Der Haushalt der Gemeinde Apen wurde somit in der Planung mit einem Betrag in Höhe von 214.200 € belastet.

 

Im aktuellen Planungsstand erhöhen sich die Kosten um 234.400 € auf nunmehr 777.400 €. Aufgrund der Tatsache, dass zusätzliche förderfähige Kosten anerkannt wurden, erhöht sich die Fördersumme um 300 € auf 329.100 €.

 

Die genannten Veränderungen führen zu einer Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von 234.100 € im Jahr 2023. 

 


Anlagen:

Lageplan Fußwegverbindung – Variante 1 und 2

Lageplan Neue Siedlung

Lageplan Am Kanal

Kanal-Lagepläne

Ausbauquerschnitte

Querschnitte Einleitstellen

Kostenschätzung