Betreff
Neubau der sog. Ripkenbrücke in Augustfehn II - Vorstellung der Ausführungsplanung
Vorlage
VO/115/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen unterstützt die Ausführungsplanung für die sog. Ripkenbrücke in Augustfehn II wie in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 21.02.2023 vorgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Arbeiten durchzuführen und die Mehrkosten in die Beratungen zum 1. Nachtragshaushalt 2023 einzubringen.    


Sachverhalt:

Im Zuge der Planungen für die Zuwegung des Familienzentrums in Augustfehn II wurde, nach Förderzusage vom Amt für regionale Landentwicklung (ArL) Weser-Ems, die Ausführungsplanung mit dem beauftragten Planungsbüro IST bzw. deren Nachunternehmer Wessels und Grünefeld aus Garrel abgeschlossen.

 

Die Ausführungsplanung wird vom Planungsbüro Wessels und Grünefeld in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV vorgestellt.

 

Darüber hinaus findet am 02.03.2023 eine Eigentümer- und Anliegerversammlung statt, in welcher die geplanten Ausführungsarbeiten erläutert und etwaige Fragen beantwortet werden.

 

Für den Neubau der sog. Ripkenbrücke wurden die Kosten auf ca. 782.800,00 € inklusive Honorarkosten geschätzt. Eventuelle Zusatzkosten wie Verlegung von Versorgungsleitungen, Sanierung des Schmutzwasser-Kanals, Bodenbelastungen, etc. wurden in dieser Kostenschätzung nicht mit aufgenommen. Von der Kostenschätzung des Büros IST für die Baukosten i.H.v. 610.631,84 € war jedoch verwaltungsseitig der Anteil für die Fußgängerlichtsignalanlage i.H.v. 59.500,00 € in Abzug zu bringen, da die Errichtung aktuell vom Straßenverkehrsamt des Landkreises Ammerland abgelehnt worden ist.

 

Die Maßnahme wird vom Amt für regionale Landentwicklung Weser-Ems mit einer Förderquote von 63 % der förderfähigen Kosten gefördert.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten sind im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer INV-22.0038 mit einem Betrag in Höhe von 611.000 € in Form von Haushaltsresten eingeplant. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden seinerzeit Fördermittel in Höhe von 384.900 € eingeplant. Der Haushalt der Gemeinde Apen wurde somit in der Planung mit einem Betrag in Höhe von 226.100 € belastet.

 

Im aktuellen Planungsstand erhöhen sich die Kosten um 171.800 € auf nunmehr 782.800 €. Aufgrund der Tatsache, dass zusätzliche förderfähige Kosten anerkannt wurden, erhöht sich die Fördersumme um 64.600 € auf 449.500 €.

 

Die genannten Veränderungen führen zu einer Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von 107.200 € im Jahr 2023. 

 


Anlagen:

Lageplan

Kanalpläne

Ausbauquerschnitte

Kostenschätzung