Betreff
Sanierung der Bahnhofstraße in Augustfehn I - Sachstand zur Fördermittel-Akquise
Vorlage
VO/122/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beauftragt die Verwaltung, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Förderung aus Mitteln der Dorfregion Apen für das Jahr 2024 fristgerecht bis zum 31.10.2023 zu beantragen. Vorab ist über den Finanzausschuss abzustimmen, ob die Gesamtfinanzierung der Maßnahme über den Aper Haushalt in den Jahren 2024/2025 abzubilden ist.


Sachverhalt:

Nach Vorstellung der Planentwürfe in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 04.10.2022 wurde die Verwaltung mit der Akquise von Fördermitteln für die Sanierung der Bahnhofstraße in Augustfehn I beauftragt.

 

Eine Förderung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – sog. NGVFG-Mittel – kommt leider aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen nicht in Betracht.

 

Darüber hinaus wurde eine mögliche Förderung vom Amt für regionale Landentwicklung geprüft. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, eine Förderung aus Mitteln der Dorfregion Apen zu erhalten.

 

Um den für die Förderung zuständigen Personen das Vorhaben besser zu erläutern, findet am 10.02.2023 ein Ortstermin statt.

 

Falls sich herausstellt, dass die Sanierung der Bahnhofstraße in Augustfehn I über Mittel der Dorfregion Apen grundsätzlich förderfähig sein könnte, sollte für eine Förderung für das Jahr 2024 ein entsprechender Antrag bis zum 31.10.2023 beim Amt für regionale Land­entwicklung Weser-Ems gestellt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit entstehen noch keine Kosten. Gegebenenfalls entstehende Planungskosten sind aus dem laufenden Haushalt zu zahlen.


Anlagen: