Betreff
Verwaltungsvereinbarung - "Dorf Edewecht"
Vorlage
VO/130/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt die „Verwaltungsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen Sammelunterkunft für Schutzsuchende in der Gemeinde Edewecht (Dorf Edewecht)“ zu unterzeichnen.  


Sachverhalt:

Aufgrund der bis dato zu erwartenden Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine und der schwieriger werdenden Situation, diesen dezentral in den Gemeinden eine Unterkunft anbieten zu können, wurde und wird eine Unterbringung zentral für das gesamte Kreisgebiet in Edewecht, dem sog. „Dorf Edewecht“ angestrebt. Die seinerzeit zu erwartenden Zahlen an Geflüchteten rechtfertigten diese organisatorische Maßnahme, die Raum für bis zu 500 Geflüchtete bieten soll. Der Landkreis Ammerland und die kreisangehörigen Gemeinden/Stadt haben allesamt miteinander abgestimmt, dass „Dorf Edewecht“ tragen zu wollen. Hierzu ist bis dato eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet worden, die alle Fragen der organisatorischen Abwicklung, Zuständigkeiten, Kostenverteilung und dergleichen mehr regeln soll. Der Landkreis Ammerland ist aufgrund der dargestellten Lage und gemeinsamen Absprache mit den Gemeinden/Stadt in die Umsetzung gegangen und hat Aufträge zur Beschaffung von notwendigen Containern, der Baufeldgestaltung bzw. -herrichtung ausgeschrieben. Allem voran fanden neben der medialen Berichterstattung hierzu insbesondere gemeinsame Informationsveranstaltungen seitens des Landkreises, der Gemeinde Edewecht und den weiteren kreisangehörigen Gemeinden statt.

 

Das Land Niedersachsen hat nun mitgeteilt, dass für Niedersachsen selbst statt der bisher angenommenen Unterquote, also der Verpflichtung Geflüchtete aufzunehmen, faktisch eine Überquote besteht. Die Überquote von 16.000 Geflüchteten lässt in den kommenden Monaten eine weitaus geringere Zahl an Geflüchteten erwarten. Darüber hinaus macht das Land deutlich, dass andere Drittstaatsangehörige jedoch weiterhin (vermehrt) zugewiesen werden. Aufgrund der, so heißt es, volatilen Lagen, wird es jedoch bei Abbau der Überquote in jedem Fall wieder zu Zuweisungen kommen. Das derzeitige Geschehen veranlasst das Land nun dazu, quartalsweise zu berichten und entsprechende Lagemeldungen herauszugeben, wohingegen jedoch erst ab dem dritten Quartal, Stand heute, mit einem Abbau der Verteilquote zu rechnen ist.

 

Der Landkreis Ammerland und die Gemeinden/Stadt sind sich in ihrer Haltung einig, dass jedoch an dem weiteren Aufbau des „Dorfes Edewecht“ festgehalten werden sollte, aber keine weiteren Kosten verursacht werden sollen. Die derzeitige Situation versetzt alle handelnden Akteure in die Lage, sich auf weitere Geflüchtete vorzubereiten. Man ist in der Lage zu agieren und nicht nur zu reagieren. Die Großeinrichtung soll auf Stand-by geschaltet werden, so haben sich die HVB’s geeinigt.

 

Dennoch steht im Raum, dass kostenpflichtig Aufträge erteilt wurden, die einen Wert von fünf Millionen Euro übersteigen. Hier ist der Landkreis im Gespräch mit dem Land Niedersachsen hinsichtlich einer Kostenerstattung. Sollte diese nicht geleistet werden bzw. in Zukunft auf evtl. nicht unterzubringender Flüchtlinge nicht geleistet werden können, ist hier eine Kostenverteilung auf die sieben Kommunen des Ammerlandes die Konsequenz. Alle handelnden Akteure haben der Bevölkerung signalisiert, dass das Dorf vorrangig für Vertriebene aus der Ukraine vorgehalten werden soll und vorrangig die dezentrale Unterbringung im Ammerland für etwaige andere Asylsuchende weiter Vorrang hat.

 

Die Verwaltungsvereinbarung, die originär dem bisherigen Szenario zugrunde gelegt werden sollte, ist aus Sicht der Gemeinde Apen und der weiteren Kommunen erforderliches Instrument, um die Organisation „Dorf Edewecht“ zu beordnen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung hängt der Lage faktisch zeitlich hinterher, war jedoch von Beginn an so kommuniziert, dass diese im guten Willen für die Sache geschlossen wird und auch die nachteiligen Dinge bei einer anders eintretenden Lage beordnet. So ist es nur recht und billig, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die ungedeckten Kosten für den Betrieb des „Dorfes Edewecht“ sind von den Kommunen zu leisten. Eine konkrete Summe ist zu gegebener Zeit den Gremien vorzustellen. 


Anlagen:

Verwaltungsvereinbarung