Betreff
Schöffenwahl/ Jugendschöffenwahl
Vorlage
VO/137/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Erstellung der Vorschlagslisten für die Schöffen- wie auch die Jugendschöffenwahl entscheidet das Los, da die Anzahl der Bewerber die Zahl der Vorzuschlagenden übersteigt.

 

Im Fall der Jugendschöffenwahl wird der Losentscheid durch die Verwaltung herbeigeführt, Ziehung durch den Bürgermeister in Anwesenheit des allgemeinen Vertreters und der Leiterin des Fachbereiches Bürgerdienste, Standesamt, Bildung und Familie.

Im Fall der Schöffenwahl für die Strafgerichtsbarkeit wird der Losentscheid durch den Bürgermeister während der Ratssitzung herbeigeführt.

 


Sachverhalt:

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind Jugendschöffen wie auch Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit zu wählen.

 

Die Gerichte teilen den vorschlagsberechtigten Stellen die Anzahl der vorzuschlagenden Schöffen mit.

 

Jugendschöffen:

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl der Jugendschöffen sind die Jugendhilfeausschüsse der örtlichen Träger, somit unter anderem der Landkreis Ammerland. Dieser hat für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg sechs Hauptjugendschöffen und für das Jugendschöffengericht in Westerstede acht Hauptjugendschöffen und zehn Hilfsjugendschöffen vorzuschlagen.

 

Die Vorschlagslisten sollen die doppelte Anzahl der benötigten Schöffen enthalten und dabei gleichermaßen Männer und Frauen berücksichtigen. Mithin soll die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Ammerland 48 Personen umfassen, wobei keine Trennung nach Haupt- und Hilfsschöffen erfolgt. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

 

Zur Erstellung der Vorschlagliste hat der Landkreis die Gemeinde Apen aufgefordert, gemessen an der Einwohnerzahl bis zum 10.04.2023 mindestens fünf Personen zur Aufnahme in die Vorschlagliste zu benennen. 

 

Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit

 

Auch die Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 neu zu wählen. Für den Bezirk des Amtsgerichts Westerstede sind anteilig 44 Haupt- und Hilfsschöffen vorzuschlagen, wobei auch in der Strafgerichtsbarkeit gilt, dass mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind von diesen 88 Personen insgesamt 8 Personen aus der Gemeinde Apen zu benennen.

 

Hierfür hat das Gericht eine Frist bis zum 01. Juli 2023 eingeräumt. 

 

Die Wählbarkeit der Schöffen regelt das Gerichtsverfassungsgesetzt (§§ 31 bis 36 GVG).

 

Für die Wahl der Schöffen hat die Vertretung der Aufnahme in die Vorschlagsliste zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung für die Berufung in das Schöffenamt trifft der Schöffenwahlausschuss bei Gericht.

 

 

Sowohl für die Wahl der Jugendschöffen als auch für die Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit überschreiten die auf den öffentlichen Aufruf eingegangenen Bewerbungen bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Mindestzahl der zu benennenden Personen. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist erfolgt durch die Verwaltung für alle Bewerber eine Prüfung der gesetzlich normierten Wählbarkeitsvoraussetzungen.

 

Zwar soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen, allerdings ist im Vorfeld nicht ersichtlich, wer sein Interesse bekundet. Sofern eine Eignung für das Amt nach der Prüfung der Wählbarkeit zu bestätigen ist, scheint es aus Sicht der Verwaltung nur gerecht, wenn, wie in der Vergangenheit bereits praktiziert, mittels Losentscheids über die Auswahl für die Aufnahme in die Vorschlagsliste entschieden wird.

 

Im Fall der Jugendschöffen wird vorgeschlagen, den Losentscheid durch Vertreter der Verwaltung herbeizuführen, im Fall der Schöffen durch Ratsvertreter mit anschließendem Beschluss über die sich hieraus ergebende Vorschlagsliste.

 

Die Frist, sein Interesse für das eine wie das andere Schöffenamt zu bekunden endet am 03.03.2023, also nach Versandt zu dieser Einladung. Die Listen der Interessenten werden am 06.03.2023 dem Verwaltungsausschuss zur Verfügung gestellt. Verwaltungsseitig werden die Interessten nach den rechtlichen Kriterien bewertet hinsichtlich der Zulassung bzw. Eignung für ein Schöffenamt. Der Verwaltungsausschuss kann darüber hinaus weitere Argumente die Eignung betreffend benennen, die u.U. zu einem Ausschluss führen können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen: