Betreff
Photovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Immobilien
Vorlage
VO/156/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Anlaßbezogen wird verwaltungsseitig geprüft, ob die Installation von PV-Anlagen umzusetzen ist. Eine generelle Bewertung und Umsetzung über alle Immobilien hinweg wird in Zusammenhang mit der konzeptionellen Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes angestrebt.


Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Gemeinde Apen möge bei allen gemeindlichen Immobilien prüfen lassen, ob die Installation von Photovoltaik-Anlagen sinnvoll ist.

In der Vergangenheit wurden PV-Anlagen lediglich bei einer Süd-Ausrichtung der Dächer geplant. Nach aktuellem Stand ist auch eine West-Ostausrichtung möglich.

Sofern dies der Fall ist, soll eine Umsetzung noch in 2023 auf den Weg gebracht werden.

Neben den positiven Auswirkungen solcher Investitionen auf den Klimaschutz soll ein positiver Beitrag zur Senkung der Energiekosten sowie zur Energieautarkie geleistet werden, so die Begründung.

 

Verwaltungsseitig kann angeführt werden, dass diese Fragestellung bereits bei allen aktuellen Maßnahmen selbstverständlich berücksichtigt wird. Ein Beispiel ist hier der Ergänzungsbau der Krippe in Apen, der eine entsprechende PV-Anlage erhalten wird.

 

Anlaßbezogen, also beim An-, Um- oder Erweiterungsbau von gemeindlichen Immobilien, wird die Frage der Installation von PV-Anlagen bereits thematisiert und umgesetzt. Aufgrund der Fülle der Aufgaben scheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisierbar die Immobilien in dieser Form zu bewerten bzw. gar mit PV-Anlagen zu versehen.

 

Von daher kann diesbezüglich in einem ersten Schritt das neue Solardachkataster des Landkreises Ammerland genutzt werden, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

Zudem wird die Fragestellung auch Teil des Energieberichtes sein, zu dessen Erstellung die Gemeinde bis Ende 2023 verpflichtet ist.

 

Somit kann durchaus zu einem späteren Zeitpunkt verwaltungsseitig das im Antrag genannte Thema intensiver betrachtet und umgesetzt werden, sofern es politischer Wille ist. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der konkreten Maßnahmen zu beziffern.

 


Anlagen:

Antrag SPD-Fraktion