Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Einwendungen und Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.05.2023 beigefügt.
Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 20.07.2021 hat der Rat der Gemeinde Apen die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Gemeindegebiet, Windenergie – beschlossen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Apen vom 11.01.2023 wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In der Zeit vom 13.02.2023 bis einschließlich zum 17.03.2023 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In dieser Zeit sind insgesamt 95 Stellungnahmen und Einwendungen (23 von Behörden und Trägern öffentlicher Belange und 72 aus der Öffentlichkeit) eingegangen.
Im Zuge des Abwägungs-Prozesses der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen musste festgestellt werden, dass sich aufgrund der örtlichen Begebenheiten (Artenschutz, Naturschutz, etc.) die folgenden 3 Flächen nicht mehr als Potenzialfläche für die Windenergie eignen:
- Teilbereich 1 – Klauhörn
- Teilbereich 4 – Aper Tief
- Teilbereich 6 - Westermoor
Die Abwägungen der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen sowie die notwendigen Änderungen der Potenzialflächen werden vom beauftragten Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die anfallenden Kosten werden aus dem laufenden Haushalt – Budget Planungskosten und Bekanntmachungskosten – gezahlt.
Anlagen:
Planzeichnung – Vergleich Vorher-Nachher
Neue Planzeichnung nach Abwägungen
Abwägungen Träger öffentlicher Belange
Abwägungen der privaten Einwendungen
Abwägungen der Einwendungen der Bürgerinitiativen Apen und Klauhörn