Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
MV/458/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben betrug im Jahr 2021 28,40 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser. Diese Gebühr wurde zum Haushaltsjahr 2022 auf 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser angehoben.

 

In das Jahr 2022 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 4.871,46 € vorgetragen. Dieser Fehlbetrag konnte im Jahr 2022 deutlich abgebaut werden, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 1.239,75 € verbleibt.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Betriebsabrechnung und werden in der Sitzung erläutert.

 


Finanzierung:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar, so dass ein Fehlbetrag in den Folgejahren vom Gebührenhaushalt wieder abzudecken ist. 


Anlage:

Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2022