Sachverhalt:
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben betrug im Jahr 2021 28,40 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser. Diese Gebühr wurde zum Haushaltsjahr 2022 auf 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser angehoben.
In das Jahr 2022 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 4.871,46 € vorgetragen. Dieser Fehlbetrag konnte im Jahr 2022 deutlich abgebaut werden, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 1.239,75 € verbleibt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden
Betriebsabrechnung und werden in der Sitzung erläutert.
Finanzierung:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar, so dass ein Fehlbetrag in den Folgejahren vom Gebührenhaushalt wieder abzudecken ist.
Anlage:
Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2022