Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde
Apen
für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 27.06.2023 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die
bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge –Euro |
erhöht
um -Euro- |
Vermindert
um -Euro |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge
festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
21.760.100 |
466.800 |
157.800 |
22.069.100 |
ordentliche Aufwendungen |
21.715.600 |
384.500 |
45.900 |
22.054.200 |
außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
außerordentliche Aufwendungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
20.540.000 |
466.800 |
157.800 |
20.849.000 |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
19.845.300 |
364.600 |
45.900 |
20.164.000 |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
1.491.200 |
64.900 |
0 |
1.556.100 |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
3.904.900 |
2.079.200 |
1.800 |
5.982.300 |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
1.860.000 |
2.320.000 |
0 |
4.180.000 |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
518.000 |
0 |
63.000 |
455.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen
des Finanzhaushalts |
23.891.200 |
2.851.700 |
157.800 |
26.585.100 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen
des Finanzhaushalts |
24.268.200 |
2.443.800 |
110.700 |
26.601.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.860.000 Euro um 2.320.000 Euro erhöht und
damit auf 4.180.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 975.000 Euro erhöht und
damit auf
975.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite
beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und
–kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 27.06.2023
Huber
Bürgermeister
Sachverhalt:
Im Herbst
2022 haben Rat und Verwaltung einen Haushaltsplan entwickelt, der davon geprägt
war, die finanziellen Unsicherheiten aufgrund der Energiekrise, der hohen
Inflation und der Zinswende zu minimieren. Hierzu wurden einige
auszahlungsintensive Maßnahmen aus dem Investitionsplan entfernt.
Mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2023 soll ein Weg aufgezeigt werden, wie eine Umsetzung
der zuvor ausgeplanten Maßnahmen vor dem Hintergrund der zeitlichen
Umsetzbarkeit und der begrenzten Haushaltsmittel realisiert werden kann. Des
Weiteren wird es nötig sein, Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung zu
tätigen, um den gesetzlichen Anforderungen in den kommenden Jahren gerecht zu
werden.
Der 1.
Nachtragshaushalt soll außerdem dazu dienen, zukünftige Investitionen im
Bereich der Gewerbeentwicklung zu planen, die die Eigenfinanzierungskraft der
Gemeinde Apen langfristig stärken können.
Im Bereich
der allgemeinen Deckungsmittel (Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuerentwicklung,
Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer) sollen die bislang
geplanten Haushaltsmittel der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Außerdem
ist es notwendig, einige Aufwands- und Auszahlungsansätze im Bereich der
laufenden Verwaltungstätigkeit anzupassen, um diverse Kostensteigerungen
aufzufangen.
In den Sitzungen des
Finanzausschusses vom 08.05.2023 und 22.05.2023 wurde das Zahlenwerk für den 1.
Nachtragshaushaltsplan 2023 und für die Anpassung des Investitionsprogrammes
bis 2026 vorgestellt.
In der Sitzung des
Finanzausschusses vom 22.05.2023 haben sich die Ausschussmitglieder mit dem
eingereichten Antrag der UWG-Fraktion beschäftigt. Hinsichtlich der im Antrag
formulierten strittigen Punkte haben sich die Mitglieder des Finanzausschusses
mit einer Gegenstimme mehrheitlich für die Einarbeitung der folgenden Vorgaben
in den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 einschließlich Investitionsprogramm bis
2026 ausgesprochen:
- Der
Neubau des Betriebshofes Hengstforde wird im Jahr 2024 eingeplant.
- Der Neubau der
6-gruppigen KiTa im Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde wird im Jahr 2025
geplant.
- Die Sanierung der
Sporthalle Apen einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage wird
vorbehaltlich einer positiven Bezuschussung im Jahr 2025 eingeplant.
- Die bislang in den
Jahren 2024 – 2026 eingeplanten Haushaltsmittel für die Dorferneuerung Apen
können als Eigenmittel für die Quartiersentwicklung verwendet werden.
- Für die Erweiterung der
Aula der Schule Apen zu einer multifunktionellen Nutzungseinheit sind vorerst
Planungskosten in Höhe von 75.000 € im Jahr 2023 veranschlagt. Sobald der
Gesamtumfang der Maßnahme ermittelt wurde, sind entsprechende Mittel in die
Haushaltsberatungen einzubringen.
Nach Einarbeitung aller Veränderungen verschlechtert sich das Jahresergebnis in der Planung von ehemals + 44.500 € auf nunmehr + 14.900 €. Die ursprünglich geplante Neuverschuldung in Höhe von 1.342.000 € im Jahr 2023 erhöht sich auf 3.725.000 €
Finanzielle
Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt
Anlagen:
Entwurfsfassung - 1. Nachtragshaushaltsplan 2023