Betreff
27. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen - Apen, Südlich Osterende -; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss;
Vorlage
VO/195/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich Osterende –.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 25.09.2023 beigefügten Planentwurfes.

 

Der Begründung wird gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

 

Darüber hinaus wird beschlossen, dass der Empfehlung des Landkreises Ammerland dahingehend gefolgt wird, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs .1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Des Weiteren beschließt der Verwaltungsausschuss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Ab. 2 BauGB.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 der Gemeinde Apen wurde vom Landkreis Ammerland für einen Teil des Geltungsbereiches von ca. 3.500 m² eine Flächennutzungsplan-Änderung gefordert. Hierdurch wird die derzeitige Darstellung eines Mischgebietes in eine Nutzung für Wohnen geändert.

 

Seitens des Planungsbüros NWP aus Oldenburg war man davon ausgegangen, dass dieses, aufgrund der noch nicht sehr scharfen Darstellung im aktuellen Flächennutzungsplan, nicht zwingend notwendig sei. Somit wurde während der Bebauungsplan-Aufstellung auch hierauf verzichtet.

 

Nach erfolgten Gesprächen zwischen der Verwaltung, dem Planungsbüro und dem Landkreis Ammerland kann auch weiterhin nicht von einer Änderung des Flächennutzungsplans abgesehen werden. Man hat jedoch mitgeteilt, dass aufgrund

 der bereits erfolgten Auslegungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende –, den daraus gewonnenen Erkenntnissen sowie dem verhältnismäßig kleinen Geltungsbereich auf eine frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden könne.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch Abschluss eines Erschließungsvertrages mit städtebaulicher Regelung entstehen der Gemeinde Apen keine Kosten. 


Anlagen:

Planentwurf