Betreff
Sporthalle Apen - Einreichung einer Projektskizze
Vorlage
VO/199/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, dass bis zum 15.09.2023 die Gemeinde Apen die Projektskizze „Sanierung der Sporthalle Apen“ (Akronym: NI-Sporthalle-Apen) im Sinne des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einreicht.   


Sachverhalt:

In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 06.03.2023 wurde ein Sanierungsplan für die Sporthalle vorgestellt. Das beauftragte Architekturbüro hat die Kosten der Sanierung mit einer Summe von 3,05 Mio Euro geschätzt. Im Rahmen der Sitzung wurden Förderprogramme zur KoFinanzierung der Sanierungsmaßnahme vorgestellt:

 

       Sportstättenförderung lt. Sportförderungsrichtlinien des LK Ammerland

       lt. MdB Rohde evtl. Bundesprogramm mit Fördersatz i.H.v. 40 % möglich

       Investitionspakt Sportstättenförderung – über das Land Nds, ArL.

       Fördermöglichkeiten aus Dorfregion Apen

       Fördermöglichkeiten aus Quartiersentwicklung Apen (Städtebauförderung; Umsetzungsfähigkeit im Rahmen ISEK erarbeiten)

       KommunalRL -> Hallenbeleuchtung 25 %

 

Ferner wurden über Vertreter des Gemeinderates Hinweise gegeben, dass das Land Niedersachsen, laut einer Mitteilung des MdL Thümler, ebenfalls Sportstättenförderungen über den Landessportbund veranlasst. Eine Bewertung hat ergeben, dass dieses Programm für uns nicht geeignet ist.

 

Als das zielführendste Förderprogramm wurde das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erachtet.

 

Letztlich wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Sanierungen der Sporthalle Apen fortzuführen und die notwendigen Kosten in die Haushaltsberatung einzubringen. 

 

Im Rahmen der sich anschließenden Nachtragshaushaltsberatungen wurden für das Jahr 2024 100.000 € Planungskosten berücksichtigt und für das Jahr 2025 Investitionsauszahlungen i.H.v. 3.050.000 €, während zur Kofinanzierung Zuschüsse i.H.v. 1.240.000 € eingeplant wurden. Dies wird den Beratungsergebnisses gerecht, wo besprochen wurde, die Maßnahme an eine Kofinanzierung zu knüpfen. 

 

Ende Juni erfolgte ein Projektaufruf für das Bundesprogramm, seither beschäftigt sich die Verwaltung mit der komplexen Antragstellung.

 

Dem Projektaufruf ist in der Beschreibung der Förderziele zu entnehmen, dass der Bund die Kommunen bei dem Abbau des bestehenden Sanierungsstaus insbesondere (…) bei Sportstätten unterstützen möchte. Die Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

 

Konkret bedeutet das u.a., dass die Sporthalle mit der Sanierung die Energieeffizienzstufe 70 erreichen muss. In diesem Zusammenhang ist nicht mehr lediglich das Dach einer Sanierung zu unterziehen, sondern hier hat eine Erweiterung auf die Gebäudehülle zu erfolgen. Ebenfalls ist die Heizung anzupassen bzw. auszutauschen, da bei der Wärmeversorgung auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten werden muss. In diesem Zusammenhang spricht man somit auch über PV-Anlagen und Batteriespeicher.

 

Im Rahmen des Antragsverfahrens und letztlich bei der Umsetzung ist ein sog. Energieeffizienzexperte einzubinden, der den Prozess im Sinne der o.g. Zielsetzung begleitet. Hier sind u.a. Aspekte in der konzeptionellen Herangehensweise hinsichtlich „Naturgefahren am Standort“ und „Nachhaltige Materialgewinnung“ zu beachten.

 

Damit sei gesagt, dass der bisherige Sanierungsplan nicht in jedem Fall der Zielsetzung des Bundesprogrammes entspricht. Der Sanierungsplan ist, um die Fördertatbestände zu erfüllen, z.B. um die exemplarisch dargestellten Maßnahmen zu erweitern. Das implementiert natürlich auch eine Anpassung der Kostenschätzung. Dies wird derzeit erarbeitet und kann zum Zeitpunkt des Versandes der Einladung zur heutigen Sitzung nicht benannt werden. Es steht jedoch ein nicht unerheblicher, mindestens sechsstelliger Betrag im Raum.

 

Der evtl. aufkommende Gedanke hinsichtlich eines Ersatzneubaus bei einer wie auch immer sich darstellenden Kostensteigerung statt einer vollumfänglichen Sanierung, wird im Rahmen des Bundesprogrammes lediglich als Ausnahme förderfähig erachtet. Hier wäre dies als „die deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante“ nachzuweisen. Ziel ist, Bestandsgebäude grundsätzlich zu erhalten.

 

Verwaltungsseitig wird an dem zweistufigen Antragsverfahren gearbeitet, welches mit dem Einreichen einer sog. Projektskizze beginnt. Hier ist auch ein Architekturbüro eingebunden, um die notwendigen Angaben und Nachweise zu erarbeiten und beizubringen.

 

Diese Projektskizze, also die Willenserklärung der Gemeinde Apen, an dem Projektaufruf teilzunehmen, bedarf, um hier auch u.a. eine Verbindlichkeit und zügige Umsetzbarkeit darzustellen, eines Ratsbeschlusses.

 

Die Projektskizze ist bis zum 15.09.2023 einzureichen, der Beschluss kann bis zum 06.10.2023 nachgereicht werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen: