Betreff
Anpassung Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr - Satzungsänderung
Vorlage
VO/205/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

11. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Zahlung von

Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten

 

 

Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 405) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111) hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel I:

 

§ 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren erhalten für ihre Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

 

Gemeindebrandmeister / Gemeindebrandmeisterin                                              308,75 €

Stellv. Gemeindebrandmeister / Stellv. Gemeindebrandmeisterin             154,38 €

 

 

Ortsbrandmeister / Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                         137,25 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                     106,75 €

Nordloh-Tange                                                                                                            76,25 €

Godensholt                                                                                                                  76,25 €

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

Stellv. Ortsbrandmeister / Stellv. Ortsbrandmeisterin

Apen                                                                                                                           68,63 €

Bokel-Augustfehn                                                                                                       53,38 €

Nordloh-Tange                                                                                                            38,13 €

Godensholt                                                                                                                  38,13 €

Jugendfeuerwehrwart / Jugendfeuerwehrwartin                                          45,75 €

1. Stellv. Jugendfeuerwehrwart / 1. Stellv. Jugendfeuerwehrwartin                        22,88 €

Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin                            30,50 €

Stellv. Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin                 15,25 €

Gemeindesicherheitsbeauftragte / Gemeindesicherheitsbeauftragter        30,50 €

Gemeindepressewart / Gemeindepressewartin                                                        30,50 €

 

Artikel II:

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Apen, den 19.12.2023

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 

 


Achtung! Geänderter Sachverhalt und geänderter Beschluss!

 

Sachverhalt:

Der Kreisfeuerwehrverband hat sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit der Thematik der Aufwandsentschädigung von Funktionsträgern der freiwilligen Feuerwehr befasst.

Aus dieser Arbeitsgruppe heraus erfolgte der Vorschlag, die Aufwandsentschädigung prozentual anhand der Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete neu zu berechnen. Die entsprechende Erhöhung hat der Kreisfeuerwehrverband mit Antrag vom 30.01.2023 beim Landkreis Ammerland, mit der Bitte dies auf HVB-Ebene zu beraten, beantragt.

Ergebnis dieser Beratung war, dass die Gemeinden und die Stadt Westerstede dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber eingestellt sind.

Eine vorgeschlagene automatische Anpassung parallel zur Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten wird nicht positiv gesehen. Stattdessen sollte man zu diesen Zeitpunkten die Thematik in den entsprechenden Gremien neu beraten.

 

Die aktuelle Aufwandsentschädigung eines Kreistagsabgeordneten beträgt 305,00 € monatlich. Der Antrag des Kreisfeuerwehrverbandes Ammerland sieht folgende prozentuale Abhängigkeit jeweils von dieser Aufwandsentschädigung für die Anpassung vor:

 

Gemeindebrandmeister – 50 % von 305,00 € + 20 € je Ortsfeuerwehr

Ortsbrandmeister Schwerpunktfeuerwehr – 45 % von 305,00 €

Ortsbrandmeister Stützpunktfeuerwehr – 35 % von 305,00 €

Ortsbrandmeister Feuerwehr mit Grundausstattung – 25 % von 305,00 €

Jugendfeuerwehrwart – 15 % von 305,00 €

Gemeindesicherheitsbeauftragter – 10 % von 305,00 €

Gemeindeatemschutzwart – 10 % von 305,00 €

 

Die Funktion der Gemeindepressewartin wurde seitens der Gemeinde Apen in die Satzung aufgenommen und seinerzeit mit den Funktionen des Sicherheitsbeauftragen bzw. des Atemschutzwartes gleichgestellt. Somit ergeben sich zukünftig folgende Aufwandsentschädigung im Vergleich zu den bisher gezahlten:

 

Funktion

Monate

Mtl. Betrag neu

Mtl. Beitrag bisher

Gesamtbetrag neu

Gesamtbetrag bisher

Gemeindebrandmeister

12

308,75 €

247,50 €

3.705,00 €

2.970,00 €

Stv. Gemeindebrandmeister

12

154,38 €

82,50 €

1.852,56 €

990,00 €

Ortsbrandmeister Apen

12

137,25 €

110,00 €

1.647,00 €

1.320,00 €

Stv. Ortsbrandmeister Apen

12

68,63 €

55,00 €

823,56 €

660,00 €

Ortsbrandmeister Bokel-Augustfehn

12

106,75 €

80,00 €

1.281,00 €

960,00 €

Stv. Ortsbrandmeister Bokel-Augustfehn

12

53,38 €

40,00 €

640,56 €

480,00 €

Ortsbrandmeister Godensholt

12

76,25 €

60,00 €

915,00 €

720,00 €

Stv. Ortsbrandmeister Godensholt

12

38,13 €

30,00 €

457,56 €

360,00 €

Ortsbrandmeister Nordloh-Tange

12

76,25 €

60,00 €

915,00 €

720,00 €

Stv. Ortsbrandmeister Nordloh-Tange

12

38,13 €

30,00 €

457,56 €

360,00 €

Jugendfeuerwehrwart Apen

12

45,75 €

35,00 €

549,00 €

420,00 €

Stv. Jugendfeuerwehrwart Apen

12

22,88 €

17,50 €

274,56 €

210,00 €

Jugendfeuerwehrwart Bokel-Augustfehn

12

45,75 €

35,00 €

549,00 €

420,00 €

1. Stv. Jugendfeuerwehrwart Bokel-Augustfehn

12

22,88 €

17,50 €

274,56 €

210,00 €

Gemeindeatemschutzwart

12

30,50 €

25,00 €

366,00 €

300,00 €

Gemeindesicherheitsbeauftragter

12

30,50 €

25,00 €

366,00 €

300,00 €

Gemeindepressewart

12

30,50 €

25,00 €

366,00 €

300,00 €

 

Bisher wurde demnach jährlich eine Aufwandsentschädigung von 11.700,00 € ausgezahlt. Unter Berücksichtigung der Vorgeschlagenen Höhen würde zukünftig ein Betrag von 15.439,92 € jährlich ausgezahlt werden.

 

In der Feuerwehrausschusssitzung am 09.10.2023 wurde in keinster Weise die Notwendigkeit der Anpassung der Aufwandsentschädigung in Frage gestellt, vielmehr wurde diskutiert, welche Funktionen über die bereits in der Satzung benannten hinaus aufgenommen werden sollten. Zur Sprache kamen u.a. die Funktionen eines Kinderfeuerwehrwartes, der stv. Gemeindeatemschutzwart und weitere. Es wurden sowohl Funktionen benannt die nicht besetzt sind, jedoch grds. eingerichtet werden könnten, als auch solche, die bereits besetzt sind, jedoch nicht vergütet werden. Daraufhin wurde darum gebeten, den Sachverhalt nachzuarbeiten und einen Vorschlag zur Aufnahme verschiedener Funktionen in die Satzung vorzubereiten. Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, sich an etwas Objektivem zu orientieren, so dass man relativ schnell die Feuerwehrverordnung heranziehen könnte. Nimmt jedoch ausschließlich die Feuerwehrverordnung als Maßstab, eröffnet diese jegliche Funktionen einer Feuerwehr, ob besetzt oder nicht. Alternativ könnte man sich an anderen Gemeinden orientieren. Am praktikabelsten scheint jedoch, die gelebte Praxis abzubilden und somit das Gespräch und die Einschätzung des Gemeindebrandmeisters. 

 

Daraufhin wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Gemeindebrandmeister ermittelt, welche Funktionen in der Gemeinde Apen aktuell besetzt sind und mit regelmäßigem Aufwand verbunden sind, der eine Aufwandsentschädigung rechtfertigt und dies auch gerecht im Vergleich mit Funktionen in Relation sieht, die es durchaus in der Feuerwehr gibt und die wahrgenommen werden, jedoch nicht mit einer Aufwandsentschädigung bedacht sind (z.B. Zugführer/Gruppenführer).

 

Von den zur Diskussion stehenden Funktionen ist aktuell nur die Funktion des stellvertretenden Atemschutzgerätewartes besetzt. Diese Funktion ist nach Angaben des Gemeindebrandmeisters auch regelmäßig mit Aufwand versehen, sodass eine Aufwandsentschädigung gerechtfertigt erscheint. Diese Funktion wird in der Aufwandsentschädigung mit 50 % des Atemschutzwartes vergütet.

Weiter wurde seitens des Gemeindebrandmeisters von zwei neuen Funktionen berichtet, nämlich der des Gemeindefunkwartes und des Gemeindekleidungsbeauftragten. Diese beiden Funktionen wurden erst vor kurzem durch das Gemeindekommando beschlossen. Hier wird zu gegebener Zeit ein Antrag auf Aufnahme in die Aufwandsentschädigungssatzung gestellt, sobald der Umfang und die Regelmäßigkeit der Tätigkeit absehbar sind.

Weiter wurde sich dafür ausgesprochen, die Funktion des Kinderfeuerwehrwartes sowie seiner Stellvertretung im Rahmen der, für die Gründung einer Kinderfeuerwehr notwendigen, Gremiensitzungen aufzunehmen, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist.

 

Fazit ist also, dass Verwaltung und Gemeindebrandmeister sich dafür aussprechen, dass Funktionen in die Satzung aufgenommen werden mögen, sobald diese aktiv besetzt sind, so dass die Satzung also die „gelebte Realität“ abbildet.

 

Der Beschlussvorschlag zur Satzungsänderung wurde entsprechend angepasst. 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Falle eines positiven Beschlusses ist ein jährlicher Mehraufwand von 3.922,92 € im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.


Anlagen: