Beschlussvorschlag:
11. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Zahlung von
Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten
Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 405) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111) hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I:
§ 8 Abs. 1 wird
wie folgt neu gefasst:
Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren erhalten für ihre
Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
Gemeindebrandmeister / Gemeindebrandmeisterin 308,75 €
Stellv. Gemeindebrandmeister / Stellv. Gemeindebrandmeisterin 154,38 €
Ortsbrandmeister / Ortsbrandmeisterin
Apen 137,25
€
Bokel-Augustfehn 106,75
€
Nordloh-Tange 76,25 €
Godensholt 76,25 €
§ 8 Abs. 2
wird wie folgt neu gefasst:
Stellv. Ortsbrandmeister / Stellv. Ortsbrandmeisterin
Apen
68,63 €
Bokel-Augustfehn 53,38 €
Nordloh-Tange 38,13 €
Godensholt 38,13 €
Jugendfeuerwehrwart / Jugendfeuerwehrwartin 45,75 €
1. Stellv. Jugendfeuerwehrwart / 1. Stellv. Jugendfeuerwehrwartin 22,88 €
Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin
30,50 €
Stellv. Gemeindeatemschutzwart / Gemeindeatemschutzwartin
15,25 €
Gemeindesicherheitsbeauftragte / Gemeindesicherheitsbeauftragter
30,50 €
Gemeindepressewart / Gemeindepressewartin 30,50 €
Artikel II:
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Apen, den 19.12.2023
Gemeinde Apen
Huber, Bürgermeister
Achtung! Geänderter Sachverhalt und geänderter Beschluss!
Sachverhalt:
Der Kreisfeuerwehrverband hat sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit der Thematik der Aufwandsentschädigung von Funktionsträgern der freiwilligen Feuerwehr befasst.
Aus dieser Arbeitsgruppe heraus erfolgte der Vorschlag, die Aufwandsentschädigung prozentual anhand der Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete neu zu berechnen. Die entsprechende Erhöhung hat der Kreisfeuerwehrverband mit Antrag vom 30.01.2023 beim Landkreis Ammerland, mit der Bitte dies auf HVB-Ebene zu beraten, beantragt.
Ergebnis dieser Beratung war, dass die Gemeinden und die Stadt Westerstede dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber eingestellt sind.
Eine vorgeschlagene automatische Anpassung parallel zur Anpassung der Aufwandsentschädigung der Kreistagsabgeordneten wird nicht positiv gesehen. Stattdessen sollte man zu diesen Zeitpunkten die Thematik in den entsprechenden Gremien neu beraten.
Die aktuelle Aufwandsentschädigung eines Kreistagsabgeordneten beträgt 305,00 € monatlich. Der Antrag des Kreisfeuerwehrverbandes Ammerland sieht folgende prozentuale Abhängigkeit jeweils von dieser Aufwandsentschädigung für die Anpassung vor:
Gemeindebrandmeister – 50 % von 305,00 € + 20 € je Ortsfeuerwehr
Ortsbrandmeister Schwerpunktfeuerwehr – 45 % von 305,00 €
Ortsbrandmeister Stützpunktfeuerwehr – 35 % von 305,00 €
Ortsbrandmeister Feuerwehr mit Grundausstattung – 25 % von 305,00 €
Jugendfeuerwehrwart – 15 % von 305,00 €
Gemeindesicherheitsbeauftragter – 10 % von 305,00 €
Gemeindeatemschutzwart – 10 % von 305,00 €
Die Funktion der Gemeindepressewartin wurde seitens der Gemeinde Apen in die Satzung aufgenommen und seinerzeit mit den Funktionen des Sicherheitsbeauftragen bzw. des Atemschutzwartes gleichgestellt. Somit ergeben sich zukünftig folgende Aufwandsentschädigung im Vergleich zu den bisher gezahlten:
Funktion |
Monate |
Mtl. Betrag neu |
Mtl. Beitrag bisher |
Gesamtbetrag neu |
Gesamtbetrag bisher |
Gemeindebrandmeister |
12 |
308,75 € |
247,50 € |
3.705,00 € |
2.970,00 € |
Stv.
Gemeindebrandmeister |
12 |
154,38 € |
82,50 € |
1.852,56 € |
990,00 € |
Ortsbrandmeister
Apen |
12 |
137,25 € |
110,00 € |
1.647,00 € |
1.320,00 € |
Stv.
Ortsbrandmeister Apen |
12 |
68,63 € |
55,00 € |
823,56 € |
660,00 € |
Ortsbrandmeister
Bokel-Augustfehn |
12 |
106,75 € |
80,00 € |
1.281,00 € |
960,00 € |
Stv.
Ortsbrandmeister Bokel-Augustfehn |
12 |
53,38 € |
40,00 € |
640,56 € |
480,00 € |
Ortsbrandmeister
Godensholt |
12 |
76,25 € |
60,00 € |
915,00 € |
720,00 € |
Stv.
Ortsbrandmeister Godensholt |
12 |
38,13 € |
30,00 € |
457,56 € |
360,00 € |
Ortsbrandmeister
Nordloh-Tange |
12 |
76,25 € |
60,00 € |
915,00 € |
720,00 € |
Stv.
Ortsbrandmeister Nordloh-Tange |
12 |
38,13 € |
30,00 € |
457,56 € |
360,00 € |
Jugendfeuerwehrwart
Apen |
12 |
45,75 € |
35,00 € |
549,00 € |
420,00 € |
Stv.
Jugendfeuerwehrwart Apen |
12 |
22,88 € |
17,50 € |
274,56 € |
210,00 € |
Jugendfeuerwehrwart
Bokel-Augustfehn |
12 |
45,75 € |
35,00 € |
549,00 € |
420,00 € |
1. Stv.
Jugendfeuerwehrwart Bokel-Augustfehn |
12 |
22,88 € |
17,50 € |
274,56 € |
210,00 € |
Gemeindeatemschutzwart |
12 |
30,50 € |
25,00 € |
366,00 € |
300,00 € |
Gemeindesicherheitsbeauftragter |
12 |
30,50 € |
25,00 € |
366,00 € |
300,00 € |
Gemeindepressewart |
12 |
30,50 € |
25,00 € |
366,00 € |
300,00 € |
Bisher wurde demnach jährlich eine Aufwandsentschädigung von 11.700,00 € ausgezahlt. Unter Berücksichtigung der Vorgeschlagenen Höhen würde zukünftig ein Betrag von 15.439,92 € jährlich ausgezahlt werden.
In der Feuerwehrausschusssitzung am
09.10.2023 wurde in keinster Weise die Notwendigkeit der Anpassung der
Aufwandsentschädigung in Frage gestellt, vielmehr wurde diskutiert, welche
Funktionen über die bereits in der Satzung benannten hinaus aufgenommen werden
sollten. Zur Sprache kamen u.a. die Funktionen eines Kinderfeuerwehrwartes, der
stv. Gemeindeatemschutzwart und weitere. Es wurden sowohl Funktionen benannt
die nicht besetzt sind, jedoch grds. eingerichtet werden könnten, als auch
solche, die bereits besetzt sind, jedoch nicht vergütet werden. Daraufhin wurde
darum gebeten, den Sachverhalt nachzuarbeiten und einen Vorschlag zur Aufnahme
verschiedener Funktionen in die Satzung vorzubereiten. Aus Sicht der Verwaltung
ist es wichtig, sich an etwas Objektivem zu orientieren, so dass man relativ
schnell die Feuerwehrverordnung heranziehen könnte. Nimmt jedoch ausschließlich
die Feuerwehrverordnung als Maßstab, eröffnet diese jegliche Funktionen einer
Feuerwehr, ob besetzt oder nicht. Alternativ könnte man sich an anderen
Gemeinden orientieren. Am praktikabelsten scheint jedoch, die gelebte Praxis
abzubilden und somit das Gespräch und die Einschätzung des
Gemeindebrandmeisters.
Daraufhin wurde in einem gemeinsamen
Gespräch mit dem Gemeindebrandmeister ermittelt, welche Funktionen in der
Gemeinde Apen aktuell besetzt sind und mit regelmäßigem Aufwand verbunden sind,
der eine Aufwandsentschädigung rechtfertigt und dies auch gerecht im Vergleich
mit Funktionen in Relation sieht, die es durchaus in der Feuerwehr gibt und die
wahrgenommen werden, jedoch nicht mit einer Aufwandsentschädigung bedacht sind
(z.B. Zugführer/Gruppenführer).
Von den zur Diskussion stehenden
Funktionen ist aktuell nur die Funktion des stellvertretenden
Atemschutzgerätewartes besetzt. Diese Funktion ist nach Angaben des
Gemeindebrandmeisters auch regelmäßig mit Aufwand versehen, sodass eine
Aufwandsentschädigung gerechtfertigt erscheint. Diese Funktion wird in der
Aufwandsentschädigung mit 50 % des Atemschutzwartes vergütet.
Weiter wurde seitens des
Gemeindebrandmeisters von zwei neuen Funktionen berichtet, nämlich der des
Gemeindefunkwartes und des Gemeindekleidungsbeauftragten. Diese beiden
Funktionen wurden erst vor kurzem durch das Gemeindekommando beschlossen. Hier
wird zu gegebener Zeit ein Antrag auf Aufnahme in die
Aufwandsentschädigungssatzung gestellt, sobald der Umfang und die
Regelmäßigkeit der Tätigkeit absehbar sind.
Weiter wurde sich dafür
ausgesprochen, die Funktion des Kinderfeuerwehrwartes sowie seiner
Stellvertretung im Rahmen der, für die Gründung einer Kinderfeuerwehr
notwendigen, Gremiensitzungen aufzunehmen, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht abzusehen ist.
Fazit ist also, dass Verwaltung und
Gemeindebrandmeister sich dafür aussprechen, dass Funktionen in die Satzung
aufgenommen werden mögen, sobald diese aktiv besetzt sind, so dass die Satzung
also die „gelebte Realität“ abbildet.
Der Beschlussvorschlag zur Satzungsänderung wurde entsprechend angepasst.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Falle eines positiven Beschlusses ist ein jährlicher Mehraufwand von 3.922,92 € im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Anlagen: