Betreff
Umgang mit Schenkungen an die Feuerwehr - Unterhaltungskosten
Vorlage
VO/206/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Mit dem Beschluss über die Annahme einer Schenkung wird zukünftig gleichzeitig über die Übernahme der Bewirtschaftungskosten abgestimmt.

Eine Ersatzbeschaffung durch die Gemeinde Apen ist weiterhin nicht vorgesehen, es sei denn, der Gegenstand ist bis dahin in die DIN-Ausstattung aufgenommen. 


Sachverhalt:

Bisher ist das Verfahren bei Schenkungen an die Feuerwehren der Gemeinde Apen wie folgt:

Die Ortsfeuerwehr wird über die beabsichtigte Schenkung vom Schenkenden, in den meisten Fällen der jeweilige Förderverein, informiert. Daraufhin wird die Schenkung auf einer Sitzung des Gemeindekommandos besprochen und durch entsprechenden Beschluss angenommen. Im Anschluss wird die Schenkung mit diesem Beschluss an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet und mit der Information über mögliche Folgekosten und dessen Träger dann vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Danach erfolgt die Weitergabe des Beschlusses an die jeweilige Ortsfeuerwehr und die Beschaffung kann entsprechend erfolgen.

 

Grundsätzlich wird dabei eine Ersatzbeschaffung durch die Gemeinde Apen ausgeschlossen, es sei denn die Gegenstände werden zwischenzeitlich in die DIN-Ausstattung der Feuerwehr aufgenommen.

 

Zum Teil wurde dabei auch die Unterhaltung der Gegenstände durch die Gemeinde Apen übernommen. Allerdings wurden teilweise auch entsprechende Nutzungsverträge geschlossen, die die Unterhaltung durch die Feuerwehr vereinbaren.

 

In der praktischen Umsetzung hat sich gezeigt, dass z.B. bei der Bewirtschaftung eines Fahrzeuges schwierig zu trennen ist, wann dieses für die Feuerwehr und wann für den Förderverein genutzt wird. Somit ist auch schwierig nachzuvollziehen, welche Tankkosten nun von der Verwaltung zu tragen wären und welche dem Förderverein zuzuordnen sind. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die Nachhaltung der teilweise sehr alten Regelungen beiderseits dadurch schwierig ist.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen die Vorgehensweise dahingehend anzupassen, dass je nach Zuständigkeit der Verwaltungsausschuss oder der Gemeinderat zukünftig zusätzlich zur Annahme der Schenkung auch die Übernahme der Bewirtschaftungskosten beschließt. Eine Ersatzbeschaffung würde dabei weiterhin, bis zur Aufnahme des Gegenstandes in die DIN-Vorschriften, ausgeschlossen.

 

Die vorgeschlagene Vorgehensweise berührt nicht den Grundsatzbeschluss über die Zuständigkeiten hinsichtlich der Höhe der Schenkung. Es soll lediglich des Verfahren dahingehend angepasst werden, dass im Rahmen einer Schenkung auch eine gremiengestützte Aussage zu den Bewirtschaftungskosten getroffen werden soll.  


Finanzielle Auswirkungen:

Die jeweiligen Bewirtschaftungskosten werden nach Beschlussfassung entsprechend in der Haushaltsplanung berücksichtigt.


Anlagen: