Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen stimmt der Änderung der Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Ammerland zu.
Sachverhalt:
Die Förderrichtlinie
des Landkreises Ammerland ist nach Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten
des Landkreises/kreisangehörigen Gemeinden und dem Wirtschaftsförderernetzwerk
abgestimmt und letztlich bereits durch die Gremien des Landkreises Ammerland
beschlossen worden, da es sich letztlich um eine Richtlinie des Landkreises
handelt. Eine Zustimmung der Gremien der jeweiligen Gemeinden ist vor dem
Hintergrund erforderlich, da bei den Zuschüssen Gelder der Gemeinden
einfließen.
Den Kreisgremien wurde folgende Anpassung vorgeschlagen:
Der Begriff Nachhaltigkeit
hat sich in den letzten Jahren zunehmend in unseren Köpfen ver-ankert und
begegnet uns jeden Tag. Nach einer der gebräuchlichsten Definition spricht man
dann von einer nachhaltigen Entwicklung, wenn die Bedürfnisse der Gegenwart
befriedigt werden ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen
Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können. Nicht zuletzt aufgrund des
voranschreitenden Wandels der Gesellschaft werden Nachhaltigkeitsansätze in
Unternehmen implementiert, denn bei nachhaltigen Unternehmen können häufig
nicht nur Effizienzvorteile aufgedeckt, sondern auch das Unternehmensimage und
die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden. Nachhaltigkeit in Unternehmen
umfasst damit die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales und ist somit
weit mehr als nur Umweltschutz.
Die Digitalisierung
steht bei vielen kleineren, mittleren und größeren Unternehmen nicht erst
seit der Corona-Pandemie auf der Agenda. Viele Maßnahmen entscheiden maßgeblich
über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Im Bereich der
digitalen Transformation gehören beispielsweise umfangreiches digitales
Know-how, die Digitalisierung bestehender Prozesse, Investitionen in die
IT-Sicherheit oder in neue digitale Technologien sowie Plattformen dazu.
Grundsätzlich gilt, je kleiner das Unternehmen desto mehr Handlungsbedarf besteht.
Viele Technologien und auch künstliche Intelligenz werden bereits durch größere
Unternehmen angewendet. Bei kleineren Unternehmen, speziell die mit weniger als
10 Beschäftigte, gibt es tendenziell noch viel zu tun und ungenutzte Chancen.
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung
ist eine Erweiterung der Förderrichtlinie des Landkreises um die Aspekte der
Förderung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsinvestitionen eine gute
Option zur Stärkung der heimischen Wirtschaft. Förderprogramme des Bundes oder
des Landes Niedersachsens haben teilweise einen höherschwelligen Ansatz, lange
Wartezeiten bis zur Genehmigung der Durchführung oder sind schlicht
überzeichnet.
Die Fördererweiterung
ist aus dem bestehenden Budget leistbar, da in 2017 die Höchstförde-rung je neu
geschaffenem Arbeitsplatz auf 5.000 Euro halbiert wurde (vorher: 10.000 Euro)
und sich der aktuelle Fachkräftemangel bei den Zuschüssen auswirkt: Es werden
weniger geförderte Arbeitsplätze geschaffen und dadurch resultierend niedrigere
Zuschüsse bewilligt. In dem Corona-Jahr 2021 konnten rd. 300.000 Euro
Förderbudget nicht gebunden werden, in 2022 waren es rd. 180.000 Euro.
Die nachfolgenden
neuen Fördergegenständen wurden Im Rahmen des
Wirtschaftsförderer-Netzwerktreffens mit den kreisangehörigen Gemeinden und der
Stadt Westerstede erarbeitet:
-
Förderung von Nachhaltigkeits- und
Digitalisierungsinvestitionen ohne die Anforderung der Schaffung
weiterer Arbeitsplätze mit einem Zuschuss von 15 %, um den Unternehmen in
diesen wichtigen Bereichen einen Anstoß zu geben (Förderhöhe mindestens 500
Euro und höchstens 10.000 Euro).
-
Förderung
von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsberatungen mit einem Zuschuss
von 50 %, höchstens 10.000 Euro, wobei der Zuschuss gestaffelt wird: 50 % des
Zu-schusses werden nach Abschluss der Beratungen gewährt. Weitere 50 % des
Zuschusses werden für den Fall gewährt, dass nicht unerhebliche
Umsetzungsmaßnahmen nachgewiesen werden.
- Beratungs- und Coaching-Förderung für Unternehmen in der Gründungsphase mit einem Zuschuss von 50 % bis 2.500 Euro, da wir nicht über Gründerzentren verfügen.
Als Anlage ist die um die neuen Fördergegenstände (rot gekennzeichnet) ergänzte Förderrichtlinie beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die bisher veranschlagten Haushaltsmittel reichen aus, um den Gemeindeanteil gegenfinanzieren zu können.
Anlagen:
Förderrichtlinie