Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen im Jahr 2018
Vorlage
VO/226/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.            Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in dem Teilhaushalt 112 (Wirtschaftsförderung) in Höhe von 27.905,90 €, werden für das Haushaltsjahr 2018 bei folgender Position Haushaltsmittel bereitgestellt.

Kostenstelle    112001

Kostenträger 5711010

Sachkonto     5321000

 

Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.

112 Wirtschaftsförderung                                                527,88 €

134 Ordnungswesen                                                        4.000,00 €

141 Bauverwaltung                                                         14.456,79 €

142 Straßen, Natur und Landschaft                            2.204,92 €

143 Gebäudedienst                                                             404,72 €

145 Bauhof                                                                           4.159,54 €

 

Für den restlichen Betrag in Höhe von 1.624,17 € erfolgt die Deckung aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.

 

 

2.            Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in dem Teilhaushalt 142 (Straßen, Natur und Landschaft) in Höhe von 28.675,27 € werden für das Haushaltsjahr 2018 bei folgender Position Haushaltsmittel bereitgestellt.

Kostenstelle    142004

Kostenträger 5411010

Sachkonto     5321000

 

Die Deckung erfolgt aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.


Sachverhalt:

Im Jahr 2018 sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 64.085,16 € entstanden. Diese Aufwendungen sind nur bedingt vorhersehbar und wurden deshalb auch nicht im Haushaltsplan 2018 geplant. Es handelt sich somit bei jedem dieser Geschäftsvorfälle um außerplanmäßige Aufwendungen.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2018 besagt, dass außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 12.500 € als unerheblich im Sinne des § 117 (1) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gelten und somit in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters liegen. Über außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb dieser Wertgrenze entscheidet der Rat der Gemeinde Apen.

 

Bei den nachstehenden Geschäftsvorfällen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb der Wertgrenze von 12.500 €:

 

  1. Teilhaushalt 112 Wirtschaftsförderung

Kostenstelle    112001

Kostenträger 5711010

Sachkonto     5321000

 

Im Jahr 2018 wurden Gewerbegrundstücke unter Buchwert verkauft, dies führte zu außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 27.378,02 €.

Die teilweise Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden Teilhaushalten:

 

112 Wirtschaftsförderung                                               527,88 €

134 Ordnungswesen                                                       4.000,00 €

141 Bauverwaltung                                                       14.456,79 €

142 Straßen, Natur und Landschaft                           2.204,92 €

143 Gebäudedienst                                                            404,72 €

145 Bauhof                                                                          4.159,54 €

 

Summe:                                                                               25.753,85 €

 

Für den restlichen Betrag in Höhe von 1.624,17 € erfolgt die Deckung aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.

 

  1. Teilhaushalt 142 Straßen, Natur und Landschaft

 

Kostenstelle    142004

Kostenträger 5411010

Sachkonto     5321000

 

Im Jahr 2018 wurde die Flurbereinigung Godensholt durchgeführt, dies führt zu außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 28.675,27 €.

 

Die Deckung erfolgt aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen: