Beschlussvorschlag:
1. Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in dem Teilhaushalt 142 (Straßen, Natur und Landschaft) in Höhe von 391.971,83 € werden für das Haushaltsjahr 2019 bei folgender Position Haushaltsmittel bereitgestellt.
Kostenstelle 142004
Kostenträger 5411010
Sachkonto 5321000
Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.
141 Bauverwaltung 65.740,45 €
142 Straßen, Natur und Landschaft 326.231,38 €
Sachverhalt:
Im Jahr 2019 sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 391.973,83 € entstanden. Diese Aufwendungen sind nur bedingt vorhersehbar und wurden deshalb auch nicht im Haushaltsplan 2019 geplant. Es handelt sich somit bei jedem dieser Geschäftsvorfälle um außerplanmäßige Aufwendungen.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2019 besagt, dass außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 12.500 € als unerheblich im Sinne des § 117 (1) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gelten und somit in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters liegen. Über außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb dieser Wertgrenze entscheidet der Rat der Gemeinde Apen.
Bei den nachstehenden Geschäftsvorfällen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb der Wertgrenze von 12.500 €:
1. Teilhaushalt 142 Straßen, Natur und Landschaft
Kostenstelle 142004
Kostenträger 5411010
Sachkonto 5321000
Im Jahr 2019 wurden die Geschäftsvorfälle aus der Flurbereinigung Tange verbucht, dies führt zu außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 391.971,83 €.
Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden Teilhaushalten:
141 Bauverwaltung 65.740,45 €
142 Straßen, Natur und Landschaft 326.231,38 €
Summe: 391.971,83 €
Finanzielle
Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt