Betreff
Jahresabschluss 2019
Vorlage
VO/229/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den

Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 in der Fassung vom 07.10.2022.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der

Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.753.649,14 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 2.650.129,77 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 103.519,37 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 180.036,17 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landekreises Ammerland vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 in der Fassung vom 07.10.2022 fand in der Zeit vom 11.04.2023 bis 28.09.2023 statt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt erteilt der Gemeinde Apen auf Seite 26 des Prüfungsberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und bescheinigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.10.2023 sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Prüfungsbericht enthält zwei Prüfungsfeststellungen. Die Stellungnahme der Gemeinde Apen zu den Feststellungen ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2019 weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 2.753.649,14 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 180.036,17 € aus. Einzelheiten zum Jahresabschluss werden in der Sitzung erläutert.

 

Überschüsse aus gebührenrechnenden Einrichtungen sind im Jahresabschluss bei der Position „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ darzustellen. Hierzu wird im Ergebnisverwendungsbeschluss geregelt, dass ein Teil des ordentlichen Ergebnisses dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen ist. Die Differenz ist der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen. Bei Fehlbeträgen aus gebührenrechnenden Einrichtungen wird der Fehlbetrag dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich entnommen und der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

 

Zum 31.12.2019 weist die gebührenrechnende Einrichtung Fäkalschlamm einen Überschuss in Höhe von 27,41 € aus. Der Überschuss zum 31.12.2018 betrug 1.033,19 €. Der somit im Jahr 2019 entstandene Fehlbetrag von 1.005,78 € ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen. Die Zuführung zur Rücklage des ordentlichen Ergebnisses wird somit erhöht.

 

Die gebührenrechnende Einrichtung zentrale Abwasserbeseitigung weist zum 31.12.2019 einen Überschuss in Höhe von 356.499,56 € aus. Der Überschuss zum 31.12.2018 betrug 251.947,00 €. Der somit im Jahr 2019 entstandene Überschuss in Höhe von 104.552,56 € ist dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Die Zuführung zur Rücklage des ordentlichen Ergebnisses wird somit verringert.

 

Gem. § 58 (1) Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu den Überschussrücklagen zuständig.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis mit einem Betrag in Höhe von 2.650.129,77 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und mit einem Betrag in Höhe von 103.519,37 € dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses sollte der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen:

-              Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2019

-              Stellungnahme der Gemeinde Apen zum Prüfungsbericht

-              Jahresabschluss 2019 (wird gesondert verschickt)