Betreff
Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen - Apen, Südlich Osterende -; Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage
VO/239/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich Osterende – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich Osterende–, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Forderung des Landkreises Ammerland, dass für einen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 143 noch ein Flächennutzungsplan-Änderung durchgeführt werden muss, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2023 die Aufstellung und Auslegung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich Osterende – beschlossen.

 

Der Empfehlung des Landkreises, dass auf die frühzeitige Auslegung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann, ist der Verwaltungsausschuss ebenfalls gefolgt, sodass die Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB am 11.10.2023 im elektronischen Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Apen sowie zusätzlich am 12.10.2023 im Ammerländer Teil der Nordwest-Zeitung bekannt gemacht wurde.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 statt. Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 statt.

 

Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.11.2023 vorgestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden gemäß den Regelungen des Erschließungsvertrages von den Erschließungsträgern übernommen.


Anlagen:

-       Planzeichnung

-       Begründung inkl. Umweltbericht

-       Schalltechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 143

-       Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 143

-       Abwägung der Auslegung –        Stand 07.11.2023

(Auslegung läuft noch bis einschl. 13.11.2023)